Halli Ihr Lieben, nehmen wir mal an, dass sich A nach einer Trennung von B einen kleinen Wohnraum mietet. A hat aber wenig Einkommen und möchte nun Wohngeld beantragen. Leider hat A Wohngeldschulden, weil er mal versäumt hat einen Umzug zu melden, dumm, aber ist ja nunmal leider so. Kann A nun trotzdem für den neuen kleinen Wohnraum Wohngeld beantragen? Wenn ja, wird das dann auch tatsächlich ausgezahlt, oder verrechnen die das erstmal mit den Schulden? Die Schulden beziehen sich nicht auf den Wohnraum um den es nun geht. Vielen Dank!
Wohngeld - Schulden
19. März 2008
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Frage vom 19. März 2008 | 11:20
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohngeld - Schulden
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#1
Antwort vom 19. März 2008 | 17:59
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@spinne
zahlt a die schulden bereits ab?
sunbee
#2
Antwort vom 20. März 2008 | 07:49
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo, A zahlt die Schuld nicht ab, A hat da auch kein Geld für, denn A geht für kleines Geld 803 Euro netto arbeiten.
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#3
Antwort vom 20. März 2008 | 11:53
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@spinne
dann hat a ein problem.
das wohngeldamt wird mit sicherheit keine leistung erbringen an a, ggf an den vermieter direkt. gleichzeitig wird aber eine ratenzahlung fällig.
wenn es knüppeldick kommt, das wohngeld für andere zwecke eingestzt wurde, strafanzeige. das steht übrigens auch auf dem bescheid.
sunbee
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