Hallo,
ich habe vor demnächst ins Studentenheim zu ziehen und würde dann Wohngeld beantragen, weil ich kein Bafög mehr kriege. Ich habe jetzt aber online gesehen, dass man immer ein Mindesteinkommen haben muss. Zuzeit verdiene ich ca. 900€ pro Monat und davon gehen ca. 280€ an die Krankenkasse.
Wenn die Warmmiete 400€ (bzw. 480€ im zweiten Fall) betragen würde, würde mein Einkommen dann als Mindesteinkommen genügen? Und da es ja ne Pauschalmiete bei den Wohnheimen ist, also Strom, Internet usw. alles beinhaltet, wie würde es dann theoretisch berechnet werden?
Danke im Vorraus.
VG
-- Editiert von User am 14. Mai 2026 00:01
Wohngeld Studentenheim Mindesteinkommen
Wie kommt dieser immense Krankenkassenbeitrag zustande? Wenn man dieses (Brutto)Gehalt hat, bewegt man sich doch noch im Midi-Job Bereich mit den entsprechenden Vergünstigungen bei den Sozialabgaben.
wirdwerden
Da hast du nicht alles gelesen. Nicht immer MUSS das sein.Zitat :Ich habe jetzt aber online gesehen, dass man immer ein Mindesteinkommen haben muss.
Schau mal nach, ob es eine Kostenmiete/Staffelmiete ist. IdR halten sich Wohnheime des Studierendenwerkes daran und erklären jährlich eine geringe Erhöhung.Zitat :Und da es ja ne Pauschalmiete bei den Wohnheimen ist,
ABER: Auch mit 900,- netto, 280,- KV und 400,- Miete kannst du wohl nicht glaubhaft/plausibel erklären, dass du deinen Lebensunterhalt mit dem Rest bestreiten kannst. Einen Wohngeldantrag würde die Wohngeldbehörde auf Plausibilität prüfen...und wahrscheinlich ablehnen.
Ob du Vermögen hast, von dem du (auch) leben könntest, hast du nicht verraten.
Hast du mal vorab geprüft?
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php
280,- mtl. für die gesetzl. KV/PV kommt für Studierende Ü30 durchaus hin.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du vergisst, dass da offensichtlich ein regelmässiges Einkommen da ist.
wirdwerden
Zitat :Wie kommt dieser immense Krankenkassenbeitrag zustande?
Wie Anami gesagt hat bin ich halt Ü30 und da sind diese Beiträge leider normal.
Zitat :Einen Wohngeldantrag würde die Wohngeldbehörde auf Plausibilität prüfen...und wahrscheinlich ablehnen.
Vermögen habe ich leider kaum.
Ich hatte aber auch gelesen, dass das fiktive Wohngeld bei Plausibilitätsprüfung auch berücksichtigt wird. Ich hab schon bei diversen Wohngeldrechnern es berechnen lassen, aber halt mit 300€ als Kaltmiete geschätzt, und da kommen immer Beiträge um 250€ raus. Da würde ich dann zusammen am Ende um die 480€ übrig haben.
Und weil ich als Freelancer arbeite, könnte ich auch mehr arbeiten, falls nötig.
Leider hast Du die entscheidende Frage nicht beantwortet. Woher kommen die 900 €? Wenn das ein Midi-Job ist, bist Du doch darüber versichert.
wirdwerden
Nö - Werkstudenten sind nicht über die Arbeit krankenversichert. Im Übrigen steht da "Freelancer", was eher nach Selbständigkeit klingt.
Du, ich bin nicht unbedingt von einem Werkstudenten ausgegangen. Ich weiß aber aus leidvoller Erfahrung, dass Fachbegriffe immer wieder falsch eingesetzt werden. Deshalb hätte ich aus Gründen der etwas sichereren Einschätzung gerne etwas mehr gewusst.
wirdwerden
Lustig. Ist wohl nötig. Das solltest du auf jeden Fall tun, wenn du Sozialleistungen wie Wohngeld bekommen willst.Zitat :Und weil ich als Freelancer arbeite, könnte ich auch mehr arbeiten, falls nötig.
Es geht beim Wohngeldantrag ums Jahreseinkommen...Als selbstständig Tätiger/Freelancer hast du dann wohl ein Nettoeinkommen von 900,- und hoffentlich > 10.800,- p.a.
Zum Nachlesen:
https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph15/
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Wer? Ich? Ich habe gelesen, dass es um einen Studierenden mit einem Einkommen von mtl. 900,- geht.Zitat :Du vergisst, dass da offensichtlich ein regelmässiges Einkommen da ist.
btw. Das mit den teuren GKV-Beiträgen beginnt sogar schon bei Studierenden Ü 25. Man kann den Hintergedanken der Erfinder sogar erkennen.
Zitat :Ich hatte aber auch gelesen, dass das fiktive Wohngeld bei Plausibilitätsprüfung auch berücksichtigt wird.
Ja, das wird es definitiv. Schließlich steht das Wohngeld für die Bestreitung des Lebensunterhaltes mit zur Verfügung.
Außerdem musst du - falls nötig - darauf hinweisen, dass Strom und Internet mit in der Miete enthalten sind.
Du kannst dir privat auch einen zinslosen Kredit geben lassen, der erst später zurückgezahlt wird. Auch das erhöht deinen Spielraum für eine eventuelle Plausibilitätsprüfung, eigenes liquides Vermögen wie auch gute Argumente (extrem niedrige Fixkosten/Ausgaben) ebenso.
@TE:
Du weißt, dass ein Wohngeldantrag, auch mit plausiblen Erklärungen und Nachweisen... meist mehrere Monate bis zum Bescheid dauert?
Kannst du dir für einen Mietvertrag im Wohnheim so lange Zeit lassen, bis du Wohngeld bewilligt bekommst?
Zitat :Zuzeit verdiene ich ca. 900€ pro Monat und davon gehen ca. 280€ an die Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenversicherung? Da sollte für einen Studenten, der nicht mehr über die Familienversicherung mitversichert ist, der Beitragssatz bei ungefähr maximal 150 Euro/Monat liegen.
Oder private Krankenversicherung? Dann würde sich ein Wechsel in die gesetzliche hier, für einen Studenten, ggf. lohnen.
Kannst du dir für einen Mietvertrag im Wohnheim so lange Zeit lassen, bis du Wohngeld bewilligt bekommst? Und wie genau soll der TE ohne Mietvertrag Wohngeld bekommen?
Ooops. Du bist ja helle. Danke.Zitat :Und wie genau soll der TE ohne Mietvertrag Wohngeld bekommen?
Und ich auf der Suche nach *Möglichem* gleich mal völlig verirrt.
Also doch ... mehr Einkommen als Freelancer generieren, weils wohl nötig ist.
Zitat :Da sollte für einen Studenten, der nicht mehr über die Familienversicherung mitversichert ist, der Beitragssatz bei ungefähr maximal 150 Euro/Monat liegen.
Aber nur bis zum 30. Geburtstag.
Für ältere Studenten wird der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte fällig. Je nach Kasse ca. 270-280€.
Und jetzt?
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