Wohngeld Studentenheim Mindesteinkommen

13. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Capon123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld Studentenheim Mindesteinkommen

Hallo,

ich habe vor demnächst ins Studentenheim zu ziehen und würde dann Wohngeld beantragen, weil ich kein Bafög mehr kriege. Ich habe jetzt aber online gesehen, dass man immer ein Mindesteinkommen haben muss. Zuzeit verdiene ich ca. 900€ pro Monat und davon gehen ca. 280€ an die Krankenkasse.
Wenn die Warmmiete 400€ (bzw. 480€ im zweiten Fall) betragen würde, würde mein Einkommen dann als Mindesteinkommen genügen? Und da es ja ne Pauschalmiete bei den Wohnheimen ist, also Strom, Internet usw. alles beinhaltet, wie würde es dann theoretisch berechnet werden?
Danke im Vorraus.

VG

-- Editiert von User am 14. Mai 2026 00:01




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Wie kommt dieser immense Krankenkassenbeitrag zustande? Wenn man dieses (Brutto)Gehalt hat, bewegt man sich doch noch im Midi-Job Bereich mit den entsprechenden Vergünstigungen bei den Sozialabgaben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Capon123):
Ich habe jetzt aber online gesehen, dass man immer ein Mindesteinkommen haben muss.
Da hast du nicht alles gelesen. Nicht immer MUSS das sein.
Zitat (von Capon123):
Und da es ja ne Pauschalmiete bei den Wohnheimen ist,
Schau mal nach, ob es eine Kostenmiete/Staffelmiete ist. IdR halten sich Wohnheime des Studierendenwerkes daran und erklären jährlich eine geringe Erhöhung.

ABER: Auch mit 900,- netto, 280,- KV und 400,- Miete kannst du wohl nicht glaubhaft/plausibel erklären, dass du deinen Lebensunterhalt mit dem Rest bestreiten kannst. Einen Wohngeldantrag würde die Wohngeldbehörde auf Plausibilität prüfen...und wahrscheinlich ablehnen.
Ob du Vermögen hast, von dem du (auch) leben könntest, hast du nicht verraten.

Hast du mal vorab geprüft?
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

280,- mtl. für die gesetzl. KV/PV kommt für Studierende Ü30 durchaus hin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Du vergisst, dass da offensichtlich ein regelmässiges Einkommen da ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Capon123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie kommt dieser immense Krankenkassenbeitrag zustande?

Wie Anami gesagt hat bin ich halt Ü30 und da sind diese Beiträge leider normal.

Zitat (von Anami):
Einen Wohngeldantrag würde die Wohngeldbehörde auf Plausibilität prüfen...und wahrscheinlich ablehnen.

Vermögen habe ich leider kaum.
Ich hatte aber auch gelesen, dass das fiktive Wohngeld bei Plausibilitätsprüfung auch berücksichtigt wird. Ich hab schon bei diversen Wohngeldrechnern es berechnen lassen, aber halt mit 300€ als Kaltmiete geschätzt, und da kommen immer Beiträge um 250€ raus. Da würde ich dann zusammen am Ende um die 480€ übrig haben.
Und weil ich als Freelancer arbeite, könnte ich auch mehr arbeiten, falls nötig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Leider hast Du die entscheidende Frage nicht beantwortet. Woher kommen die 900 €? Wenn das ein Midi-Job ist, bist Du doch darüber versichert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Nö - Werkstudenten sind nicht über die Arbeit krankenversichert. Im Übrigen steht da "Freelancer", was eher nach Selbständigkeit klingt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Du, ich bin nicht unbedingt von einem Werkstudenten ausgegangen. Ich weiß aber aus leidvoller Erfahrung, dass Fachbegriffe immer wieder falsch eingesetzt werden. Deshalb hätte ich aus Gründen der etwas sichereren Einschätzung gerne etwas mehr gewusst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Capon123):
Und weil ich als Freelancer arbeite, könnte ich auch mehr arbeiten, falls nötig.
Lustig. Ist wohl nötig. Das solltest du auf jeden Fall tun, wenn du Sozialleistungen wie Wohngeld bekommen willst.
Es geht beim Wohngeldantrag ums Jahreseinkommen...Als selbstständig Tätiger/Freelancer hast du dann wohl ein Nettoeinkommen von 900,- und hoffentlich > 10.800,- p.a.

Zum Nachlesen:
https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph15/

-----------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Du vergisst, dass da offensichtlich ein regelmässiges Einkommen da ist.
Wer? Ich? Ich habe gelesen, dass es um einen Studierenden mit einem Einkommen von mtl. 900,- geht.

btw. Das mit den teuren GKV-Beiträgen beginnt sogar schon bei Studierenden Ü 25. Man kann den Hintergedanken der Erfinder sogar erkennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von Capon123):
Ich hatte aber auch gelesen, dass das fiktive Wohngeld bei Plausibilitätsprüfung auch berücksichtigt wird.


Ja, das wird es definitiv. Schließlich steht das Wohngeld für die Bestreitung des Lebensunterhaltes mit zur Verfügung.

Außerdem musst du - falls nötig - darauf hinweisen, dass Strom und Internet mit in der Miete enthalten sind.

Du kannst dir privat auch einen zinslosen Kredit geben lassen, der erst später zurückgezahlt wird. Auch das erhöht deinen Spielraum für eine eventuelle Plausibilitätsprüfung, eigenes liquides Vermögen wie auch gute Argumente (extrem niedrige Fixkosten/Ausgaben) ebenso.


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

@TE:
Du weißt, dass ein Wohngeldantrag, auch mit plausiblen Erklärungen und Nachweisen... meist mehrere Monate bis zum Bescheid dauert?
Kannst du dir für einen Mietvertrag im Wohnheim so lange Zeit lassen, bis du Wohngeld bewilligt bekommst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Capon123):
Zuzeit verdiene ich ca. 900€ pro Monat und davon gehen ca. 280€ an die Krankenkasse.

Gesetzliche Krankenversicherung? Da sollte für einen Studenten, der nicht mehr über die Familienversicherung mitversichert ist, der Beitragssatz bei ungefähr maximal 150 Euro/Monat liegen.
Oder private Krankenversicherung? Dann würde sich ein Wechsel in die gesetzliche hier, für einen Studenten, ggf. lohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Kannst du dir für einen Mietvertrag im Wohnheim so lange Zeit lassen, bis du Wohngeld bewilligt bekommst? Und wie genau soll der TE ohne Mietvertrag Wohngeld bekommen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und wie genau soll der TE ohne Mietvertrag Wohngeld bekommen?
Ooops. Du bist ja helle. Danke. :sweat:
Und ich auf der Suche nach *Möglichem* gleich mal völlig verirrt.

Also doch ... mehr Einkommen als Freelancer generieren, weils wohl nötig ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Da sollte für einen Studenten, der nicht mehr über die Familienversicherung mitversichert ist, der Beitragssatz bei ungefähr maximal 150 Euro/Monat liegen.

Aber nur bis zum 30. Geburtstag.
Für ältere Studenten wird der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte fällig. Je nach Kasse ca. 270-280€.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.912 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.