Wohngeld Vermögen

12. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Alfonz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld Vermögen

Hallo, ich habe Wohngeld beantragt und dieses Dokument fehlt. " Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Haushaltsmit- gliedern " Was ist das genau? Wenn ich es sende, sehen sie dann mein gespartes Geld? Ich habe etwa 10.000 Euro auf meinem Konto. Ist das ein Vermögenswert ?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41084x hilfreich)

Zitat (von Alfonz):
Was ist das genau?

Bei welchem der Worte hat man denn Verständnisprobleme?



Zitat (von Alfonz):
Ist das ein Vermögenswert ?

Was soll es sonst sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alfonz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

nette Antworten. Ich bin Ungar. Ich spreche nicht gut Deutsch. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38876 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Alfonz):
Ich habe etwa 10.000 Euro auf meinem Konto. Ist das ein Vermögenswert ?
Ja.
Das macht aber nichts, denn nur --erhebliches Vermögen-- würde dann zur Ablehnung des Antrages führen.

Die ca. 10.000,- Gespartes Geld kann die Wohngeldstelle gern sehen. Das ist kein erhebliches Vermögen.

editiert

-- Editiert von Moderator am 17. Februar 2023 10:47

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat (von Anami):
editiert
Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Prophezeiungen. Denn dir fehlen alle nötigen Infos, um das abschließend beurteilen zu können.

1. Die 10 TEUR betreffen lediglich das Guthaben auf dem erwähnten Konto eines einzigen Haushaltsmitglieds. Das sagt erst einmal nichts über das Gesamtvermögen des TE und weiterer Haushaltsmitglieder aus, wozu im Übrigen nicht nur Kontenwerte zählen.

2. In aller Regel dreht sich die Frage "Wohngeld ja oder nein und falls ja in welcher Höhe?" um die erwarteten Einkommen der Haushaltsmitglieder im Bewilligungszeitraum. Bei bestimmten einmaligen Einnahmen sogar rückwirkend für 12 Monate.

-- Editiert von User am 13. Februar 2023 14:39

-- Editiert von User am 13. Februar 2023 14:40

-- Editiert von Moderator am 17. Februar 2023 10:47

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38876 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Denn dir fehlen alle nötigen Infos, um das abschließend beurteilen zu können.
Das stimmt, das war voreilig von mir. Sorry.

Deshalb:
Wenn alle Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllt sind, wird Wohngeld gezahlt werden.

10.000,- als Erspartes/Vermögenswert ist nicht schädlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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