Wohngeld Vermögen nach Antrag

30. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ibu400
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld Vermögen nach Antrag

Hallo,

folgende Situation: alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern hat am 01.08.2023 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Parallel musst sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, der Notartermin war heute. Der Verkauf wirft einen Gewinn ab, ist es jetzt so das dieser Verkaufsgewinn, da er nach Antragsstellung getätigt wurde als Einkommen angerechnet wird?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Das Vermögen, welches man nach dem Verkauf hat, schließt einen Wohngeldanspruch doch ohnehin aus...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ibu400
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

bei 3 Personen hätte man ein Schonvermögen von 120.000 €, warum sollte man nach einem Verkauf keinen Wohngeldanspruch mehr haben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3340 Beiträge, 1103x hilfreich)

Soweit die Immobilie veräußert wurde, für die auch Wohngeld beantragt war, würde sich vor allem erst mal der Sachverhalt verändern.

Denn dann würden ja nun plötzlich Mietkosten für das gleiche Objekt oder ein anderes (im Falle eines Umzuges) entstehen und den Wohngeldanspruch erhöhen, was durchaus rechtsmissbräuchlich sein könnte.

Soweit es sich um ein anderes vermietetes Objekt handelt, könnte der Verkaufserlös ggf. als Einnahme zu bewerten und entsprechend umzulegen sein.

Einfach alles mitteilen, nachweisen und die Entscheidung abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.617 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.