Hallo,
folgende Situation: alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern hat am 01.08.2023 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Parallel musst sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, der Notartermin war heute. Der Verkauf wirft einen Gewinn ab, ist es jetzt so das dieser Verkaufsgewinn, da er nach Antragsstellung getätigt wurde als Einkommen angerechnet wird?
Wohngeld Vermögen nach Antrag
Das Vermögen, welches man nach dem Verkauf hat, schließt einen Wohngeldanspruch doch ohnehin aus...
bei 3 Personen hätte man ein Schonvermögen von 120.000 €, warum sollte man nach einem Verkauf keinen Wohngeldanspruch mehr haben?
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Soweit die Immobilie veräußert wurde, für die auch Wohngeld beantragt war, würde sich vor allem erst mal der Sachverhalt verändern.
Denn dann würden ja nun plötzlich Mietkosten für das gleiche Objekt oder ein anderes (im Falle eines Umzuges) entstehen und den Wohngeldanspruch erhöhen, was durchaus rechtsmissbräuchlich sein könnte.
Soweit es sich um ein anderes vermietetes Objekt handelt, könnte der Verkaufserlös ggf. als Einnahme zu bewerten und entsprechend umzulegen sein.
Einfach alles mitteilen, nachweisen und die Entscheidung abwarten.
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