Hallo, ich wohne in Lüdenscheid / MK / NRW
bin EM-Rentner, zahle KV und Steuern.
Die Angestellte der Stadt ist der Meinung, dass bei Rentnern der Pauschale Abzug 10% nur für die Krankenversicherung gelten würde.
Dass ich Einkommenssteuer bezahle, kann ich nachweisen, fließt aber nicht in die Berechnung mit hinein.
Ich bin der Meinung, dass auch hier zur WG Berechnung 10% vom Einkommen abgezogen werden müssten.
wie ist da die Rechtslage?
-- Editiert von User am 8. Dezember 2022 23:50
Wohngeld abgelehnt, da als Rentner kein Pauschalen Abzug wegen der Steuer nach §16 WoGG anerkannt.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ich würde mich dieser Einschätzung anschließen.ZitatIch bin der Meinung, dass auch hier zur WG Berechnung 10% vom Einkommen abgezogen werden müssten. :
Wenn - wie hier vorliegend beim Erwerbseinkommen - mit einer Pauschale gearbeitet wird, dann sollte diese m. E. auch angewandt werden.
Ich kann mir aber vorstellen, wo es von der Grundüberlegung her hakt, falls es sich um einen Minijob handeln sollte:
"Kann ich als geringfügig (Dauer-)Beschäftigter mit 520 Euro Verdienstgrenze den 10% Abschlag wegen Einkommensteuerpflicht geltend machen, wenn die Pauschsteuer 2 % auf mich abgewälzt wird ? Wie verhält es sich mit dem Werbungskostenpauschbetrag von 1200 Euro pro Jahr ?"
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Wohngeldantrag-als-Rentner-mit-Minijob-__f602335.html
Noch ein kleiner Tipp für EMRentner mit Minijob im Wohngeldbezug:
In aller Regel ist es keine kluge Idee, sich von der Pflicht zur Zahlung des Rentenversicherungsbeitrags befreien zu lassen (3,6 %), da man damit automatisch auf den 10%igen Renten-Pauschalabzug bezogen aufs gesamte dem Wohngeld zugrunde zu legende Einkommen verzichtet.
-- Editiert von User am 9. Dezember 2022 13:43
-- Editiert von User am 9. Dezember 2022 13:45
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ZitatIn aller Regel ist es keine kluge Idee, sich von der Pflicht zur Zahlung des Rentenversicherungsbeitrags befreien zu lassen (3,6 %), da man damit automatisch auf den 10%igen Renten-Pauschalabzug bezogen aufs gesamte dem Wohngeld zugrunde zu legende Einkommen verzichtet. :
Ich wusste garnicht , das man die Wahl hat weiter RV zu bezahlen.
Meine Einkommenssteuer kommt ausschleißlich von der EM-Rente, kein hinzuverdienst.
Soweit mir bekannt ist die aktuelle Regelung bei Minijobs so, dass man den RV-Beitrag erst mal automatisch mitbezahlt, es sei denn, man lässt sich davon befreien.ZitatIch wusste garnicht , das man die Wahl hat weiter RV zu bezahlen. :
Oh, aber im Ergebnis bleibt es trotzdem bei meiner Einschätzung, da es sich dabei um Einkommenssteuer handelt. Zumindest konnte ich dem § 16 Wohngeldgesetz und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (Randziffer 16.11) nichts Gegenteiliges entnehmen.ZitatMeine Einkommenssteuer kommt ausschleißlich von der EM-Rente, kein hinzuverdienst. :
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
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