Hallo Experten Hallo Expertinnen
ich hatte ein Wohngeld Antrag Gestell und es wurde abgelehnt mit der Begründung ( Gesamteinkommen zu niedrig.
Ich verdiene 1200 euro brutto , 1014 euer netto,Meine Frau hat 250 euro Rente , mein Sohn hat 400 euro einkommen Minijob Meine Tochter 12 Jahre alt geht zur Schule.
Ich bin eine 4 Köpfige Familie mit 2 Kindern.
Warm Miete 760 Euro
Wie hoch darf mein einkommen sein ? um Wohngel zu beantragen.
Bitte um Rat.
Gruss Tanem
-- Editiert von User am 17. November 2023 22:20
Wohngeld abgelehnt, einkommen zu wenig
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zitatich hatte ein Wohngeld Antrag Gestell und es wurde abgelehnt mit der Begründung ( Gesamteinkommen zu niedrig. :
Die mir bekannte Formel ist
+ Regelbedarf nach § 28 SGB XII
+ evtl. Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII
+ Warmmiete
+ evtl. Krankenversicherung
= zu erreichendes Mindesteinkommen
Das sehe ich auch so. Euch bleiben monatlich 904,- zur Verfügung. Dazu 1x oder 2x Kindergeld.ZitatGesamteinkommen zu niedrig. :
Vermutlich steht in der Ablehnung mehr als diese Andeutung...hast du bitte den Wortlaut?
Es wird in der Ablehnung auch auf andere Sozialleistungen verwiesen, die man beantragen kann, oder?
Sehr viel höher, aber nicht unbegrenzt. Es gibt Einkommensobergrenzen (je nach Mietstufe).ZitatWie hoch darf mein einkommen sein ? :
Hier ist es nach Ansicht der Wohngeldstelle allerdings zu niedrig.
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Es wäre interessant zu wissen, was im Ablehnungsbescheid konkret drinsteht.
Ich würde zur Sicherheit zunächst innerhalb eines Monats nachweislich Widerspruch bei der Wohngeldstelle einlegen. Parallel würden mir als Alternative Bürgergeld und Kinderzuschlag einfallen, wobei im letzteren Fall auch wieder das Wohngeld mit ins Spiel käme.
Darüber hinaus zur Sache:
1. Das Wohngeld-Gesetz sieht kein Mindesteinkommen vor.
2. Soweit die gesamten Einnahmen nicht den sozialhilferechtlichen Bedarf erreichen, versuchen die Wohngeld-Ämter gern, die Bürger an das Sozialamt oder JC abzuschieben.
3. Bei der Plausibiltätsprüfung gem. WoGVwV zu Paragraf. 15 zählt das Wohngeld mit zu den Einnahmen, die den Ausgaben gegenübergestellt werden. Es wird danach davon ausgegangen, dass die Einnahmen ausreichend sind, wenn Folgendes gegeben ist:
Alle Einnahmen zzgl. fiktives Wohngeld = 80% des gesamten sozialhilferechtlichen Bedarfs nach dem SGB 12
4. Eigene Sparrücklagen oder Darlehen können auch für den Lebensunterhalt genutzt werden, werden also bei der Plausibilitätsprüfung als Einnahme gewertet.
5. Es obliegt der Einschätzung der Wohngeldbehörden und letzten Endes der Gerichte, ob bei geringem oder vollständig fehlendem Einkommen ein Wohngeld gewährt wird. Soweit der Antragsteller plausibel erläutern kann, wie er die monatlichen Ausgaben inkl. eines fiktiven Wohngeldes wuppen kann, stehen die Signale zur Wohngeldgewährung auf grün.
PS: Könnte der Sohn nicht mehr Einkommen erwirtschaften als diese 400 Euro aus seinem Minijob?
-- Editiert von User am 18. November 2023 14:39
Da würde ich parallel fragen:ZitatPS: Könnte der Sohn nicht mehr Einkommen erwirtschaften als diese 400 Euro aus seinem Minijob? :
-Ist der Sohn evtl. noch Schüler?
-Könnte der Vater nicht mehr als 1.200,- brutto als Einkommen *erwirtschaften*?
Und jetzt?
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