Wohngeld anrechnung von Bürgergeld

9. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Krümmelkater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld anrechnung von Bürgergeld

Hallo,
mein Mutter hat Wohngeld beantragt und einen Bescheid bekommen. In dem Bescheid wird das Einkommen meiner Schwester angerechnet. Sie bekommt Bürgergeld. Sie bezahlt keine Miete an unsere Mutter. Von der Wohngeldstelle kriegt sie nichts da sie ja Bürgergeld bekommt. Die Wohngeldstelle beruft sich auf den Paragrafen 14. Ich bin der Meinung: Das Bürgergeld wird als Leistung zur Existenzsicherung gewährt und dient nicht der Erhöhung des Lebensstandards, weshalb es nicht als Einkommen für das Wohngeld zählt.

Oder liege ich da falsch? Im Paragrafen 14 finde ich nichts über Bürgergeld.
Ich hoffe das mir jemand helfen kann.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41974 Beiträge, 14658x hilfreich)

Normalerweise ist ja (anteilig) in so Fällen der Mietzins Teil des Bürgergeldes, Damit ist der auch bei der Berechnung von Wohngeld zu berücksichtigen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41102x hilfreich)

Zitat (von Krümmelkater):
Die Wohngeldstelle beruft sich auf den Paragrafen 14.

Die Wohngeldstelle wird das definitiv anders formuliert haben, insofern wäre da mal der Wortlaut relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Krümmelkater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antworten. Also Haushaltsmitglieder 2. Berechnung des Gesamteinkommen steht:
Leistungen nach SGB 2, SGB XII oder Asylbewerbungerleistungsgesetz Jahreseinkommen nach §14 WoGG. Jahreseinkommen 6756,00 Euro.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41974 Beiträge, 14658x hilfreich)

Krümmelkater, was die gesetzlichen Grundlagen für die Bewilligung von Bürgergeld und Wohngeld sind, das wissen sowohl mein Vorschreiber als auch ich. Entscheidend hier ist doch, dass sich hier 2 Menschen eine Wohnung teilen. Also auch zwei Menschen für die Kosten aufkommen müssen. Sich der Mietzins also in irgendeiner Form aufteilt, wie die Quotelung ist, keine Ahnung. Und da angemessener Mietzins für Bürgergeldempfänger ja mit übernommen wird, kann der Teil nicht zusätzlich in die Berechnung des Wohngeldes mit einfließen. Das wäre dann quasi eine doppelte Berücksichtigung/Bezahlung. Ob die Bürgergeldberechnung zutreffend ist, dort die richtigen Anträge gestellt worden sind, das kann ich nicht abschätzen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39444 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Krümmelkater):
Oder liege ich da falsch?
Ja.
Wenn die Schwester zum Haushalt gehört (also in der Wohnung wohnt), dann ist die Anrechnung des Bürgergeldes als Einkommen korrekt.
Meier kriegt Lohn, Müller kriegt Rente, Schmidt kriegt BAföG, Kleinkevin kriegt Azubivergütung--- ist alles Einkommen und bei der Wohngeldberechnung *anzurechnen*
Die Schwester kriegt eben Bürgergeld. Das ist ihr Einkommen und nach § 7 WoGG ist sie vom Wohngeld ausgeschlossen.
d.h. wenn überhaupt, dann kriegt nur die Mutter den Mietzuschuss für diese Wohnung.
Zitat (von Krümmelkater):
Sie bezahlt keine Miete an unsere Mutter.
Warum nicht? Hat sie nur den Regelbedarf beim JC beantragt...und keine KdU...oder wie...?
Zitat (von Krümmelkater):
Das Bürgergeld wird als Leistung zur Existenzsicherung gewährt und dient nicht der Erhöhung des Lebensstandards, weshalb es nicht als Einkommen für das Wohngeld zählt.
NÖ. Das ist völlig falsch gedacht.
Zitat (von Krümmelkater):
Im Paragrafen 14 finde ich nichts über Bürgergeld.
Richtig. Schau in den § 6 WoGG---es geht um Haushaltsmitglieder in der Wohnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__6.html

§ 14 WoGG regelt das Jahreseinkommen der Mutter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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