Hallo,
mein Mutter hat Wohngeld beantragt und einen Bescheid bekommen. In dem Bescheid wird das Einkommen meiner Schwester angerechnet. Sie bekommt Bürgergeld. Sie bezahlt keine Miete an unsere Mutter. Von der Wohngeldstelle kriegt sie nichts da sie ja Bürgergeld bekommt. Die Wohngeldstelle beruft sich auf den Paragrafen 14. Ich bin der Meinung: Das Bürgergeld wird als Leistung zur Existenzsicherung gewährt und dient nicht der Erhöhung des Lebensstandards, weshalb es nicht als Einkommen für das Wohngeld zählt.
Oder liege ich da falsch? Im Paragrafen 14 finde ich nichts über Bürgergeld.
Ich hoffe das mir jemand helfen kann.
Wohngeld anrechnung von Bürgergeld
Normalerweise ist ja (anteilig) in so Fällen der Mietzins Teil des Bürgergeldes, Damit ist der auch bei der Berechnung von Wohngeld zu berücksichtigen.
wirdwerden
Zitat :Die Wohngeldstelle beruft sich auf den Paragrafen 14.
Die Wohngeldstelle wird das definitiv anders formuliert haben, insofern wäre da mal der Wortlaut relevant.
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danke für die Antworten. Also Haushaltsmitglieder 2. Berechnung des Gesamteinkommen steht:
Leistungen nach SGB 2, SGB XII oder Asylbewerbungerleistungsgesetz Jahreseinkommen nach §14 WoGG. Jahreseinkommen 6756,00 Euro.
Krümmelkater, was die gesetzlichen Grundlagen für die Bewilligung von Bürgergeld und Wohngeld sind, das wissen sowohl mein Vorschreiber als auch ich. Entscheidend hier ist doch, dass sich hier 2 Menschen eine Wohnung teilen. Also auch zwei Menschen für die Kosten aufkommen müssen. Sich der Mietzins also in irgendeiner Form aufteilt, wie die Quotelung ist, keine Ahnung. Und da angemessener Mietzins für Bürgergeldempfänger ja mit übernommen wird, kann der Teil nicht zusätzlich in die Berechnung des Wohngeldes mit einfließen. Das wäre dann quasi eine doppelte Berücksichtigung/Bezahlung. Ob die Bürgergeldberechnung zutreffend ist, dort die richtigen Anträge gestellt worden sind, das kann ich nicht abschätzen.
wirdwerden
Ja.Zitat :Oder liege ich da falsch?
Wenn die Schwester zum Haushalt gehört (also in der Wohnung wohnt), dann ist die Anrechnung des Bürgergeldes als Einkommen korrekt.
Meier kriegt Lohn, Müller kriegt Rente, Schmidt kriegt BAföG, Kleinkevin kriegt Azubivergütung--- ist alles Einkommen und bei der Wohngeldberechnung *anzurechnen*
Die Schwester kriegt eben Bürgergeld. Das ist ihr Einkommen und nach § 7 WoGG ist sie vom Wohngeld ausgeschlossen.
d.h. wenn überhaupt, dann kriegt nur die Mutter den Mietzuschuss für diese Wohnung.
Warum nicht? Hat sie nur den Regelbedarf beim JC beantragt...und keine KdU...oder wie...?Zitat :Sie bezahlt keine Miete an unsere Mutter.
NÖ. Das ist völlig falsch gedacht.Zitat :Das Bürgergeld wird als Leistung zur Existenzsicherung gewährt und dient nicht der Erhöhung des Lebensstandards, weshalb es nicht als Einkommen für das Wohngeld zählt.
Richtig. Schau in den § 6 WoGG---es geht um Haushaltsmitglieder in der Wohnung.Zitat :Im Paragrafen 14 finde ich nichts über Bürgergeld.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__6.html
§ 14 WoGG regelt das Jahreseinkommen der Mutter.
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