Hallo zusammen,
wir würden gern ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen und meine Oma „mitnehmen". Ihr also diese Wohnung vermieten.
Nun sagte diese sie hätte dort gern lebenslanges Wohnrecht, damit sie dort „sicher" ist, falls mal was wäre.
Im Moment wohnen wir in einem Zweifamilienhaus (Eigentum), das sie mir überschrieben hat - ebenfalls mit lebenslangem Wohnrecht.
Da sie nur wenig Rente bekommt, dachten wir sie bekäme evtl etwas Wohngeld wenn wir ihr die Wohnung vermieten würden - was wiederum mit in den Kredit fließen könnte.
Nun meinte sie allerdings bei lebenslangem Wohnrecht bekäme man das nicht.
Kennt sich da jemand aus hier?
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von Moderator topic am 11. Februar 2025 13:01
-- Thema wurde verschoben am 11. Februar 2025 13:01
Wohngeld bei lebenslangem Wohnrecht?
11. Februar 2025
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Frage vom 11. Februar 2025 | 03:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld bei lebenslangem Wohnrecht?
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#1
Antwort vom 11. Februar 2025 | 07:48
Von
Status: Beginner (144 Beiträge, 31x hilfreich)
ZitatDa sie nur wenig Rente bekommt, dachten wir sie bekäme evtl etwas Wohngeld wenn wir ihr die Wohnung vermieten würden - was wiederum mit in den Kredit fließen könnte. :
Sie suchen verm. eine Anleitung zum Sozialbetrug?
Dies wäre Mißbrauch des Forums.
Hinweis: Bei zu niedriger Rente gibt es die Grundsicherung. Für die Grundsicherung kann Wohngeld als Ergänzung bei Berechtigung bewillgt werden. Dazu muss die Vermögensvergangenheit offengelegt werden.
Für "verschenktes Vermögen" (Haus an Nachkommen überschrieben) gbit es ein Rückforderungs- und Verwertungsvorgabe - das Haus könnte verkauft werden müssen - oder: Sie sind am Ende Mieter und Ihre Oma der Vermieter...
#2
Antwort vom 11. Februar 2025 | 10:08
Von
Status: Master (4017 Beiträge, 645x hilfreich)
ZitatIm Moment wohnen wir in einem Zweifamilienhaus (Eigentum), das sie mir überschrieben hat - ebenfalls mit lebenslangem Wohnrecht. :
Wie legen Sie das Wohnrecht aus? Bzw. was gilt in der derzeitigen Situation?
In der Regel wohnt man bei Wohnrecht kostenlos und bezahlt nur die Nebenkosten.
Sie wollen von der Oma noch Miete verlangen, das geschenkte Haus wird offenbar vergessen.
in der Regel muss bei einem Verkauf, die Wohnrechtnehmerin mit unterschreiben, zumindest bei uns ist das der Fall. Bekäme die Oma nun eine kleinere Wohnung, als die bisherige, da es sich nur um eine Einliegerwohnung handelt?
ZitatNun sagte diese sie hätte dort gern lebenslanges Wohnrecht, damit sie dort „sicher" ist, falls mal was wäre. :
Das ist doch das Mindeste, die Oma gibt das Wohnrecht im geschenkten Haus auf und soll jetzt keines mehr bekommen?
Die Oma soll das Wohnrecht auch damit verbinden, dass sie bei jedem Kredit für das neue Haus zustimmen muss. Sonst könnte es mal überschuldet und verkauft werden müssen. Und Sie hätte dann im Alter gar nichts.
Persönlich würde ich anstelle der Oma, auf das Wohnrecht im alten Haus bestehen.
Verkaufen können Sie nach deren Tod.
Sie planen zum Nachteil der Oma und wollen dazu betrügen?
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#3
Antwort vom 11. Februar 2025 | 11:02
Von
Status: Philosoph (12042 Beiträge, 4440x hilfreich)
ZitatSie suchen verm. eine Anleitung zum Sozialbetrug? :
ZitatSie planen zum Nachteil der Oma und wollen dazu betrügen? :
Erstaunlich was hier alles reininterpretiert und dem TE unterstellt wird.
ZitatNun meinte sie allerdings bei lebenslangem Wohnrecht bekäme man das nicht. :
Kein Wohngeld, aber grundsätzlich ist der Bezug eines Lastenzuschusses möglich.
So wie Ihr es plant, wird es aber nicht funktionieren.
Da ihr für die geplante Angelegenheit sowieso einen Notar benötigt, würde ich diesen (zusammen mit der Oma) vorab aufsuchen und die Möglichkeiten besprechen.
#4
Antwort vom 11. Februar 2025 | 11:07
Von
Status: Philosoph (12042 Beiträge, 4440x hilfreich)
ZitatHinweis: Bei zu niedriger Rente gibt es die Grundsicherung. Für die Grundsicherung kann Wohngeld als Ergänzung bei Berechtigung bewillgt werden. :
Hinweis: Grundsicherung im Alter und Wohngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden.
#5
Antwort vom 11. Februar 2025 | 11:54
Von
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)
Als Mieterin einer Wohnung könnte sie Anspruch auf einen Mietzuschuss haben.ZitatIhr also diese Wohnung vermieten. :
Dazu könnte man beispielhaft rechnen...
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php
In den Mietvertrag mit Oma könntet ihr als Vermieter einen Kündigungsausschluss integrieren, so dass sie vor Kündigung durch euch sicher ist, falls mal *etwas wäre*.
Da hat die Oma Recht.ZitatNun meinte sie allerdings bei lebenslangem Wohnrecht bekäme man das nicht. :
Das wäre kritisch im Falle von Grundsicherung nach SGB XII. Und es käme auf den Zeitpunkt der Schenkung an.ZitatIm Moment wohnen wir in einem Zweifamilienhaus (Eigentum), das sie mir überschrieben hat - :
Insofern ist der *Vorwurf* von verschenktem Vermögen wahrscheinlich nicht relevant.
NÖ. Falsch. Es könnte entweder Wohngeld/Mietzuschuss nach WoGG geben oder Grundsicherung mit Wohnkosten nach SGB XII.ZitatFür die Grundsicherung kann Wohngeld als Ergänzung bei Berechtigung bewillgt werden :
Für Wohngeldanspruch nach WoGG ist nur erhebliches Vermögen ein Kriterium (uU ca 60.000,-).
Bei Grundsicherung nach SGB XII/Sozialhilfe dagegen gäbe es keinen Mietzuschuss, sondern die Mietkosten, sofern sie angemessen sind. Und das Oma-Vermögen dürfte 10.000,- nicht übersteigen.
Lastenzuschuss nach WoGG gäbe es nur für Eigentümer, nicht für die Oma als Mieterin.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/ ...Kapitel 4
Und außerdem:

#6
Antwort vom 11. Februar 2025 | 12:11
Von
Status: Philosoph (12042 Beiträge, 4440x hilfreich)
ZitatLastenzuschuss nach WoGG gäbe es nur für Eigentümer :
Oder dem Eigentümer "gleichgestellte", worunter Inhaber von Dauerwohnrechten, Nießbrauchrechten und/oder Wohnrechten fallen.
Voraussetzung hier wäre dann allerdings, dass die Oma die Kosten der Einliegerwohnung alleine trägt.
-- Editiert von User am 11. Februar 2025 12:15
#7
Antwort vom 11. Februar 2025 | 12:23
Von
Status: Master (4017 Beiträge, 645x hilfreich)
ZitatIn den Mietvertrag mit Oma könntet ihr als Vermieter einen Kündigungsausschluss integrieren, so dass sie vor Kündigung durch euch sicher ist, falls mal *etwas wäre*. :
Wäre mir zu schwammig.
Sie hat im alten Haus Wohnrecht und sollte es im neuen ebenfalls erhalten. Vor allem, gibt es Schriftliches, falls ein Heimaufenthalt kommen sollte.
Das es darüber überhaupt Diskussionen gibt, kann ich nicht verstehen, zumal man ein Haus geschenkt bekam.
Notare müssten eigentlich über den Nachteil aufklären.
ZitatErstaunlich was hier alles reininterpretiert und dem TE unterstellt wird. :
Mitarbeitern von zuständigen Behörden könnten es auch so sehen. Wenn eine ältere Frau ihr Wohnrecht aufgibt und Miete bezahlen soll, damit sie dann Wohngeld bekommt.
#8
Antwort vom 11. Februar 2025 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatNun sagte diese sie hätte dort gern lebenslanges Wohnrecht, damit sie dort „sicher" ist, falls mal was wäre. :
Sie hat ja schon eines, das wäre dann aufzuheben.
Und "lebenslang" sollte noch mal überdacht werden, da man meist irgendwann vor dem Ableben ins Pflegeheim wechselt. Aber das würde der Notar dann schon entsprechend formulieren.
#9
Antwort vom 11. Februar 2025 | 12:55
Von
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)
Das kann gern deine moralische Ansicht zu familiären Konstellationen sein.ZitatSie hat im alten Haus Wohnrecht und sollte es im neuen ebenfalls erhalten. :
Es wird hier gefragt, ob die Oma als MIeterin in einer ELW Wohngeld nach WoGG erhalten kann.
Mit NUR Wohnrecht gibts keins. Und noch ist nichts vereinbart, nichts gekauft, nichts verkauft... und niemand weiß genaueres zum überschriebenen Haus.
Grundsätzlich können Mieterinnen Wohngeld als Mietzuschuss von der Wohngeldbehörde erhalten.
Die Angst, wann mal was und wie wäre, ist beim Wohngeldantrag nicht relevant. Dafür könnten *Sicherungen* in den Mietvertrag eingebaut werden.
Man weiß hier noch längst nicht, ob sie überhaupt Anspruch auf Wohngeld hätte... bitte nicht solche schwammige Unterstellungen.ZitatWenn eine ältere Frau ihr Wohnrecht aufgibt und Miete bezahlen soll, damit sie dann Wohngeld bekommt. :
#10
Antwort vom 11. Februar 2025 | 20:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke euch für eure Antworten.
Wahnsinn, was einem zum Teil unterstellt wird.
Das Verhältnis zur Oma ist nach wie vor bestens und hier soll keiner einen Nachteil bei irgendwas bekommen. Wir hatten nur mal (mit ihr) darüber gesprochen und ICH persönlich kenne mich mit sämtlichen Bezügen wie Wohngeld und Co einfach nicht aus - daher die Frage!
Natürlich könnte sie auch hier wohnen bleiben und von ihrem Wohnrecht Gebrauch machen, wir möchten sie hier aber nicht allein lassen und sie wäre damit auch nicht glücklich. Daher ja ein Haus mit Einliegerwohnung.
Dennoch danke an alle, die auf die Frage geantwortet haben ohne uns direkt etwas zu unterstellen oder vorzuwerfen.
Schönen Abend an alle!
#11
Antwort vom 11. Februar 2025 | 20:56
Von
Status: Lehrling (1818 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatIm Moment wohnen wir in einem Zweifamilienhaus (Eigentum), das sie mir überschrieben hat - ebenfalls mit lebenslangem Wohnrecht. :
Die Oma zahlt jetzt auch schon Miete an dich?
ZitatDa sie nur wenig Rente bekommt, dachten wir sie bekäme evtl etwas Wohngeld wenn wir ihr die Wohnung vermieten würden - was wiederum mit in den Kredit fließen könnte. :
ZitatDas Verhältnis zur Oma ist nach wie vor bestens und hier soll keiner einen Nachteil bei irgendwas bekommen. :
Welchen Vorteil hätte deine Oma denn, wenn sie Wohngeld erhalten würde?
#12
Antwort vom 11. Februar 2025 | 21:00
Von
Status: Lehrling (1818 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatIm Moment wohnen wir in einem Zweifamilienhaus (Eigentum), das sie mir überschrieben hat - ebenfalls mit lebenslangem Wohnrecht. :
Die Oma zahlt jetzt auch schon Miete an dich?
ZitatDa sie nur wenig Rente bekommt, dachten wir sie bekäme evtl etwas Wohngeld wenn wir ihr die Wohnung vermieten würden - was wiederum mit in den Kredit fließen könnte. :
ZitatDas Verhältnis zur Oma ist nach wie vor bestens und hier soll keiner einen Nachteil bei irgendwas bekommen. :
Welchen Vorteil hätte deine Oma denn, wenn sie Wohngeld erhalten -und dieses in euren Kredit investieren- würde?
#13
Antwort vom 12. Februar 2025 | 09:39
Von
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)
Es ist nun einmal so, dass du einen Weg suchst an u.a. meine Steuergelder zu kommen, obwohl es dazu gar keinen Anlass gibt. Ihr möchtet einfach nur euren Lebensstandard, zu Lasten der Steuerzahler, erhöhen. Sorry, da spiele auch ich nicht mit. Die Oma hat ein Wohnrecht ....... und das ist auch gut so.ZitatWahnsinn, was einem zum Teil unterstellt wird. :
#14
Antwort vom 12. Februar 2025 | 10:44
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 51x hilfreich)
ZitatDa sie nur wenig Rente bekommt, dachten wir sie bekäme evtl etwas Wohngeld wenn wir ihr die Wohnung vermieten würden - was wiederum mit in den Kredit fließen könnte. :
Pardon, aber da IHR das Haus kauft und somit Kreditnehmer wärt, wieso soll dann das Wohngeld, welches FÜR DIE OMA gewährt würde, in EUREN Kredit mit einfließen?
Das von Dir/Euch gedachte Konstrukt entspräche der Definition von Steuerbetrug.
In die von Dir erwähnten Unterstellungen, hast Du Dich mit Deinem eigenen Text selbst hinein manövriert.
Insofern ist Dein Vorwurf absolut unangebracht. Von der moralischen Seite einmal, getrennt betrachtet.
#15
Antwort vom 12. Februar 2025 | 11:04
Von
Status: Lehrling (1818 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatDas von Dir/Euch gedachte Konstrukt entspräche der Definition von Steuerbetrug. :
Vermutlich wurde nicht bedacht, dass Mieteinnahmen zu versteuern sind.

#16
Antwort vom 12. Februar 2025 | 11:26
Von
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)
Nicht das Wohngeld.... aber die Einnahmen aus Vermietung sind wahrscheinlich gemeint.Zitatwieso soll dann das Wohngeld, welches FÜR DIE OMA gewährt würde, in EUREN Kredit mit einfließen? :
Das kann ich noch nicht erkennen.ZitatDas von Dir/Euch gedachte Konstrukt entspräche der Definition von Steuerbetrug. :
Es liegt hier eine vage Frage für die Zukunft vor, hat der TE sogar extra nochmal in #10 klargestellt.
Man könnte auch ganz einfach nicht so viel unterstellen, sondern erklären, was wann geht und wann warum nicht...usw.ZitatIn die von Dir erwähnten Unterstellungen, hast Du Dich mit Deinem eigenen Text selbst hinein manövriert. :
An deine? Du kannst doch eh nicht beeinflussen, was mit deinen Steuergeldern passiert...oder?Zitatdass du einen Weg suchst an u.a. meine Steuergelder zu kommen, :
-- Editiert von User am 12. Februar 2025 11:27
#17
Antwort vom 12. Februar 2025 | 12:24
Von
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)
Da ich Steuern zahle: Ja, u.a. auch an meine.ZitatAn deine? :
Selbstverständlich kann ich das. Die nächste Gelegenheit dazu gibt es noch in diesem Monat!ZitatDu kannst doch eh nicht beeinflussen, was mit deinen Steuergeldern passiert...oder? :
#18
Antwort vom 12. Februar 2025 | 13:55
Von
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)
Vollkommen O.T.ZitatSelbstverständlich kann ich das. Die nächste Gelegenheit dazu gibt es noch in diesem Monat! :
Deine Antwort ist an Naivität nicht zu überbieten.

Und jetzt?
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