Wohngeld bei "zu großer" Wohnung

12. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nostra_Damus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohngeld bei "zu großer" Wohnung

Guten Tag,
mein Schwiegervater wohnt aktuell über mir (Mietwohnung). Evtl. wird die Wohnung im EG einmal frei. Diese hat den Vorteil, dass sie eben im Erdgeschoss liegt, also altersgerechter ist und von der Wohnfläche ist sie auch um einiges größer als seine jetzige Wohnung. Und nun kommt das Problem: Er bezieht Wohngeld und möchte das natürlich auch nach einem Umzug in die größere Wohnung weiterhin beziehen. Von den Kosten her würden meine Frau und ich noch etwas zur Miete beisteuern, da er sonst die größere Wohnung gar nicht stemmen könnte. Nun haben wir uns aber gefragt, ob dieses Vorhaben in Bezug auf den Wohngeldanspruch Probleme machen könnte. Ich habe dazu gelesen:"Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, wird Ihnen nur das an Wohngeld gezahlt, was als angemessene Miete gilt, den Rest müssen Sie selbst aufbringen. Unter Umständen werden Sie aufgefordert, sich auf Dauer eine kleinere oder günstigere Wohnung anzumieten."
Wir wollen nicht mehr Geld wegen der größeren Wohnung haben (er schöpft das Wohngeld bereits maximal aus).
Und nun meine Frage: Können wir uns drauf verlassen, dass mein Schwiegervater auch beim Umzug in die größere Wohnung weiterhin das "angemessene" Wohngeld bezahlt bekommt (d.h. nicht mehr als heute, was aber okay wäre), oder kommt das Amt dann evtl. wirklich mit "Ziehen Sie doch gleich mal wieder in eine kleinere Wohnung, sonst zahlen wir nix mehr!". Kann so was passieren?

-- Editiert von User am 12. Januar 2023 19:35

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Irgendwie schmeissen Sie da die Regeln von Grundsicherung und Wohngeld durcheinander. Insofern bitte mal mitteilen, was Sie eigentlich meinen - Wohngeld ist NIE die ganze Miete, sondern nur ein Zuschuss zu dieser. Insofern muss man da stets "den Rest selber aufbringen". Geht es also wirklich um Wohngeld?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Nostra_Damus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Irgendwie schmeissen Sie da die Regeln von Grundsicherung und Wohngeld durcheinander. Insofern bitte mal mitteilen, was Sie eigentlich meinen - Wohngeld ist NIE die ganze Miete, sondern nur ein Zuschuss zu dieser. Insofern muss man da stets "den Rest selber aufbringen". Geht es also wirklich um Wohngeld?

Ja, es geht ausschließlich ums Wohngeld. Mir geht es vor allem um den Satz aus obigem Zitat: "Unter Umständen werden Sie aufgefordert, sich auf Dauer eine kleinere oder günstigere Wohnung anzumieten."
Daher meine Frage: Wird mein Schwiegervater auch in der größeren und teureren Wohnung zumindest das Wohngeld ohne Theater weiter erhalten, obwohl er die dann höhere Miete (+Lebenshaltungskosten) aus seiner Rente plus Wohngeld nicht mehr stemmen kann (wie gesagt haben meine Frau und ich dann vor einen Teil der Kosten zu übernehmen), oder können wir uns tatsächlich drauf einstellen, dass mein Schwiegervater gemäß dem Zitat aufgefordert wird, sich doch bitte eine kleinere Wohnung zu suchen?

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#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)
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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Das Wohngeldamt fordert nie jemanden zum Umzug auf. Wozu auch - die haben eine Obergrenze an "berücksichtigungsfähiger Miete", und was man mehr zahlt, bleibt halt bei der Berechnung des Wohngeldes außen vor: Mehr passiert nicht. Was auf der Webseite steht, ist insofern Quatsch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Nostra_Damus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das Wohngeldamt fordert nie jemanden zum Umzug auf. Wozu auch - die haben eine Obergrenze an "berücksichtigungsfähiger Miete", und was man mehr zahlt, bleibt halt bei der Berechnung des Wohngeldes außen vor: Mehr passiert nicht. Was auf der Webseite steht, ist insofern Quatsch.


Ok, danke für die Antwort! Jetzt ist mir noch eingefallen, dass es bei der Beantragung des Wohngeldes für meinen Schwiegervater auch ein gewisses Hickhack war, ob er überhaupt Wohngeld bekommt oder doch Grundsicherung. Ich könnte mir vorstellen, dass sich da vielleicht nochmal was ändern könnte, wenn sich da irgendwelche Grenzbeträge verschieben oder so. Falls also in Zukunft doch Grundsicherung und kein Wohngeld für ihn in Frage kommt, könnte der Plan mit der größeren Wohnung dann komplizierter werden?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Nostra_Damus):
Ich könnte mir vorstellen, dass sich da vielleicht nochmal was ändern könnte, wenn sich da irgendwelche Grenzbeträge verschieben oder so.
Es hat sich gerade kürzlich---> ab 1.1.2023 sowohl bei Grundsicherung als auch bei Wohngeld etliches geändert.

Es ging seit Monaten durch alle Medien.
Man kann sogar schon selbst im Voraus rechnen:
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

Wenn er jetzt bereits Wohngeld bezieht, wird sich in Kürze auf seinem Konto vermutlich eine höhere Summe Mietzuschuss finden, ganz unabhängig von einem Umzug ins EG.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nostra_Damus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es hat sich gerade kürzlich---> ab 1.1.2023 sowohl bei Grundsicherung als auch bei Wohngeld etliches geändert.

Es ging seit Monaten durch alle Medien.
Man kann sogar schon selbst im Voraus rechnen:
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

Wenn er jetzt bereits Wohngeld bezieht, wird sich in Kürze auf seinem Konto vermutlich eine höhere Summe Mietzuschuss finden, ganz unabhängig von einem Umzug ins EG.


Ja, danke auch für die Antwort. Ich will vor allem schon im Vorfeld ausloten, wie wahrscheinlich es ist, dass (welches Amt auch immer) meinen Schwiegervater nach dem Umzug wirklich nerven könnte mit Aussagen wie "Suchen Sie sich bitte eine kleinere Wohnung, Ihre ist zu groß". Stress aufgrund dieses Umzuges können wir nämlich nicht gebrauchen, dann bleibt er lieber einfach weiter in seiner kleineren Wohnung. Scheint aber keine so leicht zu beantwortende Frage zu sein.
Wie ist das eigentlich generell zu verstehen, falls man aufgefordert wird, sich eine kleinere Wohnung zu suchen? Kann man dann auch einfach sagen: "Zahlt mir bitte einfach den Satz für eine angemessene Wohnung, den Rest bringe ich schon selbst irgendwie auf, nur nervt mich nicht weiter." Haut das so hin oder muss man sich das so vorstellen, dass die Leistungen irgendwann noch weiter gekürzt werden können, weil man böserweise seine Wohnung nicht verkleinert hat?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Kann man dann auch einfach sagen: "Zahlt mir bitte einfach den Satz für eine angemessene Wohnung, den Rest bringe ich schon selbst irgendwie auf, nur nervt mich nicht weiter." Kann man - man sollte es nur höflicher formulieren. Außerdem wird das Amt, zumindest das Grundsicherungsamt, interessieren, was "irgendwie aufbringen" bedeutet - für Nebeneinkommen interessieren die sich brennend. Als zweckgebundene Zuwendung, wie Sie das planen, sollte es aber okay sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Nostra_Damus):
Scheint aber keine so leicht zu beantwortende Frage zu sein.

Richtig, ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Nostra_Damus):
Kann man dann auch einfach sagen: "Zahlt mir bitte einfach den Satz für eine angemessene Wohnung, den Rest bringe ich schon selbst irgendwie auf, nur nervt mich nicht weiter."

Kann man.
Können kann man nämlich vieles – ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Für den Teil
Zitat (von Nostra_Damus):
den Rest bringe ich schon selbst irgendwie auf

dürfte das Amt sich durchaus interessieren, denn jeder Cent Einkommen senkt durchaus die Bedürftigkeit.

Bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden sollte man immer auf die Wortwahl achten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Unfug editiert

-- Editiert von Moderator am 14. Januar 2023 11:27

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Himmel Anami,
wenn du von Dingen keine Ahnung hast, einfach mal die Finger still halten!!!!

Rund 400000 Haushalte in Deutschland, die (jetzt) Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten, zahlen im Schnitt 93€/Monat aus ihrer kargen Regelleistung zur Miete dazu! Das ist jeder 7.te Transferleistungshaushalt!
Das machen die nicht, weil ihnen die Wohnung so gut gefällt oder weil die Leistungen so üppig sind oder weil das Wetter vor Ort immer so schön ist, sondern aus blanker Not heraus!! Weil sie keine Alternativen, sprich günstigeren Wohnraum finden.

Schonmal darüber nachgedacht? Ist echt zum kotzen, was du da in deinem letzten Beitrag absonderst!

Siehe: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-47-2022-vom-27-11-2022.html

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Rund 400000 Haushalte in Deutschland, die (jetzt) Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten, zahlen im Schnitt 93€/Monat aus ihrer kargen Regelleistung zur Miete dazu! Das ist jeder 7.te Transferleistungshaushalt!
Ich schrieb, dass das X LB tun.
Ich finde in dem von dir gesetzten Link KEINE Aussage dazu, dass Bürgergeld-oder Sozialhilfebezieher wegen evtl. unangemessener KDU sich eine kleinere Wohnung suchen müssten oder gar umziehen müssten.
Bitte, wo in der sprudelnden Quelle mit sehr viel Info findet sich, dass diese Haushalte das aus blanker Not tun?
Ich finde das in dem Link nicht. Ich finde die Statistik.
Ich schrieb auch nicht, dass es alle Betroffenen voller Freude tun.
Ich schrieb auch nicht, dass es alle Betroffenen von ihrer kargen RL zahlen.
Ich schrieb, dass es Betroffene seit Jahr und Tag tun und kein Yota zur aktuellen Situation in 22 und 23.
Bitte mal keine solchen Behauptungen. Danke.

Der TE schreibt, sein Vater bezieht bereits Wohngeld. Dieses wird vermutlich auch für ihn ab 1.1.23 zu einer Erhöhung führen.

Was sich zum Ausloten in der Zukunft ergibt, wäre Hellseherei.

Unfug editiert

Wo war löschenswerter Unfug zu lesen?



-- Editiert von Moderator am 15. Januar 2023 14:34

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Selbst Grundsicherungsstellen wie Jobcenter oder Sozialamt verlangen keinen Umzug in eine kleinere Wohnung, weil die bisherige Wohnung zu groß sei.
Sie fordern auch nicht wegen unangemessener KDU zum Umzug auf.


Ach und die Leistungsbezieher wachen eines Tages auf, gehen zur Leistungsabteilung und teilen denen min, dass sie aus heiterem Himmel beschlossen haben, aus ihren Regelsätze einen Teil ihrer Wohnkosten selbst zu übernehmen. Um die Steuerzahler zu entlasten?
Du, Anami, machst dich einfach nur lächerlich und deine Ausführungen sind genauso falsch wie gefährlich für jene, die deine Aussagen glauben!

Dann schau dir bitte mal die Beschreibung eines Kostensenkungsverfahren der Behörden von einer Rechtsanwältin an!

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kostensenkungsverfahren-nach-dem-sgb-ii_181276.html

Du gehörst mindestens für diesen Teil des Forums gesperrt!

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#14
 Von 
Nostra_Damus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Selbst Grundsicherungsstellen wie Jobcenter oder Sozialamt verlangen keinen Umzug in eine kleinere Wohnung, weil die bisherige Wohnung zu groß sei.
Sie fordern auch nicht wegen unangemessener KDU zum Umzug auf.


Mein Schwiegervater hat vor einigen Jahren auch mal Grundsicherung bezogen. Meine Frau meinte, dass er da in der Tat aufgefordert wurde, sich innerhalb von X Monaten eine "angemessene" Wohnung zu suchen. Er ist dann sowieso planmäßig umgezogen. So wie meine Frau es dargestellt hat, war es aber nicht als ein netter Tipp gemeint, sondern durchaus eine Aufforderung wegen unangemessener KDU.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
wenn du von Dingen keine Ahnung hast, einfach mal die Finger still halten!!!!

Das passiert wohl erst an dem Tag an dem die Hölle zufriert ...
Zitat (von Nostra_Damus):
So wie meine Frau es dargestellt hat, war es aber nicht als ein netter Tipp gemeint, sondern durchaus eine Aufforderung wegen unangemessener KDU.

Richtig.
Das passiert auch regelmäßig.
Denn den Ämtern ist das teilweise weltfremde Geschreibsel gewisser User schnurzpiep egal.

Mitunter sind die Aufforderungen auch rechtswidrig, das hindert die Sachbearbeiter nicht daran das zu tun. Da muss man dann sorgfältig prüfen. Denn es ergehen doch recht regelmäßig immer wieder rechtswidrige Aufforderungen und sogar Bescheide.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Meine Frau meinte, dass er da in der Tat aufgefordert wurde, sich innerhalb von X Monaten eine "angemessene" Wohnung zu suchen.


Theoretisch denkbar ist (fast) alles. Wirklich glauben, tue ich es nicht, solange ich es nicht selbst gelesen habe.

Wozu die Behörden (Jobcenter und/oder Sozialamt) regelmäßig auffordern, ist die Kosten der Unterkunft auf das angemessene Maß zu senken. Ein Umzug ist jedoch nicht zwingend die einzige Möglichkeit seine Kosten zu senken.

Das mag ein wenig kleinkariert klingen, aber eine Aufforderung, in der die Behörde eindeutig und alternativlos zum Umzug auffordert, wäre definitiv rechtswidrig und das dürfte in der Praxis - jedenfalls in Schriftform - praktisch nie vorkommen. Das die üblichen Kostensenkungsaufforderungen nahezu immer als Aufforderung zum Umzug verstanden werden, steht dabei auf einem anderen Blatt.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nostra_Damus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Wozu die Behörden (Jobcenter und/oder Sozialamt) regelmäßig auffordern, ist die Kosten der Unterkunft auf das angemessene Maß zu senken. Ein Umzug ist jedoch nicht zwingend die einzige Möglichkeit seine Kosten zu senken.


Ja, wahrscheinlich hast du Recht und der der Umzug war nur eine der aufgezählten Möglichkeiten neben weiteren praxisfernen Späßen wie Untervermietung. Oder was wäre eine in der Praxis gut umsetzbare Möglichkeit, "die Kosten auf das angemessene Maß zu senken" außer der naheliegendste Fall des Umzugs?

-- Editiert von User am 15. Januar 2023 13:39

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Wirklich glauben, tue ich es nicht, solange ich es nicht selbst gelesen habe...Das die üblichen Kostensenkungsaufforderungen nahezu immer als Aufforderung zum Umzug verstanden werden, steht dabei auf einem anderen Blatt.
Ich bedanke mich ausdrücklich für diese beiden Sätze.

Erstaunlich, was an dem angeblichen Inhalt eines Schreibens, welches vor Jahren kam, welches man nicht selber las und man sich heute noch erinnert ---> so alles aufgehängt werden kann.

Dass LB oder deren Angehörige den Inhalt solcher Schreiben nicht immer verstehen oder anders interpretieren, passiert leider tatsächlich regelmäßig....Und schon wird ein Schuh draus.
Zitat (von Harry van Sell):
Denn den Ämtern ist das teilweise weltfremde Geschreibsel gewisser User schnurzpiep egal.
Ämter lesen nicht, was hier geschrieben wird. Vielleicht schaust du mal im Unfugs-Ordner nach, was ich dazu schrieb.

Schnurzpiepegal kann dem TE und seinem Vater auf jeden Fall sein, was JC so schreiben.
Es geht jetzt weiterhin um Wohngeld nach dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
blitzer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
neuen Wohngeld-Plus-Gesetz

Ob alt oder neu spielt keine Geige, er muß nur etwas mehr Einkommen haben als diese vermaledeiten 80 %.
Das geht, wenns sein muß, mit zuwendungen von kind, Oma.
Wieviel zuwendungen läßt sich mit smart-versuchen rückwärts kalkulieren. Waren das 2 Alte, könnten die Verwandtschaft was anlegen, 2 x 100 E pro anno sind dann anrechnungsfrei. Hilfsweise macht man beides.
Das steht nicht bei smart ... nur hier.

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von blitzer):
Ob alt oder neu spielt keine Geige,
Aber hallo, ganz alt.

Der Beitrag ist von Januar 23. :augenroll:
Hör bitte auf, solche alten Beiträge auszugraben.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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