Hallo zusammen,
ich bin total verzweifelt. Im August letzten Jahres habe ich Wohngeld beantragt, weil ich auf das Geld angewiesen bin und das Geld dringend brauche.
Wegen Corona liegt die Wartezeit bis ein Antrag bearbeitet wird bei 6-8 Monaten.
Heute erhielt ich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Antrag auf Wohngeld abgelehnt wurde wegen fehlender Mitwirkung. Angeblich, so steht es in dem Schreiben, wurde ich im März angeschrieben und um Mitwirkung gebeten.
Ich habe definitiv kein Schreiben von der Stelle erhalten.
Was kann ich tun, ich habe wirklich kein Schreiben erhalten. Wenn ich jetzt Wohngeld beantrage bekomme ich das Geld frühestens in 8 Monaten und zudem nicht mehr rückwirkend für die letzten 8 Monate in der ich so lange warten musste.
Wohngeld für 8 Monate verweigert weil Brief nicht angekommen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?

@patrizia:
Dein Antrag wurde nicht abgelehnt, sondern wegen fehlender Mitwirkung versagt. Das ist rechtlich schon ein durchaus bedeutender Unterschied.
In Deinem Fall kannst und solltest Du die geforderte Mitwirkung schnellstmöglich nachholen, also die benötigten Unterlagen bei der Wohngeldstelle einreichen. Mindestens ab dem Tag der Einreichung der Unterlagen muss Dein Antrag dann bewilligt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Im Rahmen der Bewilligungsentscheidung muss auch Ermessen dahingehend ausgeübt werden, ob Leistungen ggf. rückwirkend zu gewähren sind. Da die Wohngeldstelle mit ziemlicher Sicherheit nicht wird nachweisen können, dass Du die Aufforderung zur Mitwirkung tatsächlich doch erhalten hast, spricht vieles, wenn nicht sogar alles dafür, dass diese Ermessensausübung auch eine rückwirkende Bewilligung zur Folge haben wird.
Um alle Rechte und Möglichkeiten zu wahren, solltest Du gegen den Versagungsbescheid umgehend schriftlich/nachweislich Widerspruch einlegen, den Du damit begründest, dass Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen konntest, weil Du die diesbezügliche Aufforderung nie erhalten hast.
Steht in dem Versagungsbescheid, welche Unterlagen Du einreichen solltest? Wenn ja, solltest Du die mit dem Widerspruch nachreichen. Falls nein, bitte darum, dass man Dir kurzfristig mitteilt, welche Unterlagen fehlen, damit Du die umgehend nachreichen kannst.
Gruß,
Axel
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