Wohngeld nach Ummeldung?

13. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
tombo24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld nach Ummeldung?

Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich Wohngeld.

Ich habe im Internet keine Antwort auf meine Frage finden können.
Ich ziehe in einer neuen Wohnung ein. Ich habe sie für den nächsten Monat angemietet aber möchte erst in drei Monaten einziehen. Daher würde ich mich erst ummelden, wenn ich eingezogen bin.
Kann ich trotzdem für die neue Wohnung ab dem nächsten Monat Wohngeld erhalten oder erst wenn ich mich umgemeldet habe und tatsächlich eingezogen bin?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
tombo

-- Editiert von Moderator topic am 13.04.2022 12:38

-- Thema wurde verschoben am 13.04.2022 12:38

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Warum soll die Allgemeinheit eine Wohnung bezahlen, die du gar nicht nutzt?
Bekommst du für deine jetztige Bleibe auch Wohngeld?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tombo24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi.
Ich ziehe von meinen Eltern aus. Ist meine erste Wohnung.
Daher wollte ich wissen, wie das mit dem Wohngeld geregelt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. § 1(2) WoGG - für nicht genutzten Wohnraum wird folglich nicht gezahlt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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