Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich Wohngeld.
Ich habe im Internet keine Antwort auf meine Frage finden können.
Ich ziehe in einer neuen Wohnung ein. Ich habe sie für den nächsten Monat angemietet aber möchte erst in drei Monaten einziehen. Daher würde ich mich erst ummelden, wenn ich eingezogen bin.
Kann ich trotzdem für die neue Wohnung ab dem nächsten Monat Wohngeld erhalten oder erst wenn ich mich umgemeldet habe und tatsächlich eingezogen bin?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
tombo
-- Editiert von Moderator topic am 13.04.2022 12:38
-- Thema wurde verschoben am 13.04.2022 12:38
Wohngeld nach Ummeldung?
13. April 2022
Thema abonnieren
Frage vom 13. April 2022 | 11:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld nach Ummeldung?
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#1
Antwort vom 13. April 2022 | 11:59
Von
Status: Lehrling (1345 Beiträge, 508x hilfreich)
Warum soll die Allgemeinheit eine Wohnung bezahlen, die du gar nicht nutzt?
Bekommst du für deine jetztige Bleibe auch Wohngeld?
#2
Antwort vom 13. April 2022 | 12:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi.
Ich ziehe von meinen Eltern aus. Ist meine erste Wohnung.
Daher wollte ich wissen, wie das mit dem Wohngeld geregelt ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. April 2022 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. § 1(2) WoGG - für nicht genutzten Wohnraum wird folglich nicht gezahlt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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