Hallo zusammen,
Zu meiner Frage.
Ist ein Mietvertrag in schriftlicher Form für die Beantragung von Wohngeld zwingend erforderlich?
Zum Sachverhalt.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus das meinen Eltern gehört.
Neben uns wohnen die Vermieter und noch weitere Mieter "nicht Familienmitglieder" in verschiedenen Wohnungen des Hauses.
Wir zahlen die Wohnungs,- und Hausnebenkosten ( die Abrechnung wird von einem externen Unternehmen erstellt) nachweislich per Überweisung an den Vermieter.
Eine Miete für die Wohnung selbst zahlen wir nicht.
Einen schriftlichen Mietvertag haben wir nie geschlossen, da dieser gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und wir diesen aufgrund unseres Verhältnisses auch nicht brauchten.
Die Wohnung ist als Eigenbedarf deklariert, das ist auch alles offiziell und auch auf der Steuererklärung usw. angegeben.
Es wurden alle Nachweise und benötigten Unterlagen an die Wohngeldstelle geschickt. Inklusive der geforderten Mietbescheinigung aus der alle relevanten Daten auch die Zahlung und Aufschlüsselung der Nebenkosten hervor geht.
Jetzt verlangt die Wohngeldstelle noch einen Mietvertrag, obwohl ich bereits angegeben habe das wir keinen schriftlichen Mietvertrag geschlossen haben. Kann der Antrag nun abgelehnt werden obwohl ja das Mietverhältnis durch alle angaben belegbar ist?
Danke für eure Antworten
Grüße
CSL
-- Editiert von User am 21. Juni 2023 19:06
Wohngeld ohne schriftlichen Mietvertrag
21. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2023 | 19:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld ohne schriftlichen Mietvertrag
#1
Antwort vom 21. Juni 2023 | 19:11
Von
Status: Master (4505 Beiträge, 738x hilfreich)
Zitat :Eine Miete für die Wohnung selbst zahlen wir nicht.
Warum dann Wohngeld?
#2
Antwort vom 21. Juni 2023 | 19:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir sind Wohngeld berechtigt. Sonst hätten wir den Antrag nicht gestellt.
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#3
Antwort vom 21. Juni 2023 | 19:51
Von
Status: Unbeschreiblich (40953 Beiträge, 6613x hilfreich)
Offenbar nicht.Zitat :Es wurden alle Nachweise und benötigten Unterlagen
https://www.wohngeld.org/antrag#Erforderliche_Unterlagen_und_Nachweise
... ist nicht relevant, aber sie wird mietfrei genutzt. Die Wohngeldstelle hat keinen Wert für die Nettokaltmiete.Zitat :Die Wohnung ist als Eigenbedarf deklariert,
Ja.Zitat :Kann der Antrag nun abgelehnt werden
#4
Antwort vom 21. Juni 2023 | 20:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :ist nicht relevant, aber sie wird mietfrei genutzt. Die Wohngeldstelle hat keinen Wert für die Nettokaltmiete.
wie versteht man dann diese Aussage vom BMWSB:
Die Bruttokaltmiete ergibt sich aus der Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten.
Bei Nachfrage erhielt ich die Antwort, dass wenn man nur die Nebenkosten zahlt auch Wohngeld erhält.
Hinzu kommt das die Heizkostenkomponente zum fortlaufenden Bestandteil im Wohngeld geworden ist.
#5
Antwort vom 22. Juni 2023 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (40953 Beiträge, 6613x hilfreich)
Ja, das ist so, das wird nicht bezweifelt. NKM+kalte BK= BKM. Dazu dann noch die HK = BWM.Zitat :Die Bruttokaltmiete ergibt sich aus der Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten.
Wer hat dir das vorher bestätigt? Aber du kannst auch auf die Ablehnung warten und dann Widerspruch erheben.Zitat :Wir sind Wohngeld berechtigt. Sonst hätten wir den Antrag nicht gestellt.
Von wem hast du diese Aussage? Ich nehme an, die Wohngeldstelle, die deinen Antrag vorliegen hat, kennt ihre Parameter und auch die Neuerungen seit 2023.Zitat :Bei Nachfrage erhielt ich die Antwort, dass wenn man nur die Nebenkosten zahlt auch Wohngeld erhält.
#6
Antwort vom 22. Juni 2023 | 20:44
Von
Status: Unbeschreiblich (130713 Beiträge, 41571x hilfreich)
Zitat :Jetzt verlangt die Wohngeldstelle noch einen Mietvertrag,
Die Wohngeldstelle möge bitte substantiiert darlegen, welche Rechtsgrundlagen die Vorlage eines Mietvertrages notwendig machen.
Zitat :Ist ein Mietvertrag in schriftlicher Form für die Beantragung von Wohngeld zwingend erforderlich?
Nö.
Denn da finden sich in den wenigsten Fällen die notwendigen Angaben, extra deshalb wurde das Konstrukt der Mietbescheinigung geschaffen.
#7
Antwort vom 28. Juni 2023 | 12:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht zwingend notwendig.
Die Vermieterbescheinigung mit den Aufschlüsselungen sollte reichen.
Und ja die Aussage die man dir gegeben hat, dass man, wenn man nur Nebenkosten zahlt Wohngeld beantragen kann ist richtig.
Ihr zahlt so gesehen eine Nutzungsentschädigung für das Bewohnen der Wohnung. Mit dieser kann auch Wohngeld beantragt werden.
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