Wohngeld trotz Arbeit??

11. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
lilly123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld trotz Arbeit??

Hallo, ich habe vor ca. 2 Monateneine geregelte Arbeit aufgenommen.

Der Verdienst liegt bei ca. 800€ netto. Ich habe das Bundeland gewechselt und mir natürlich eine Wohnung genommen.

Jetzt meine Frage. Ich zahle 306€ warm Miete. Was unterm Strich überbleibt abzgl. GEZ 52€ pro 1/4 Jahr,Kabel 15€, Strom30€ und dann leider auch noch auf Arbeit (Karstadt) Parkhaus 50€ und Auto Versicherung 120€ brauch ich nicht aufzuzählen, nämlich fast gar nichts. Kann man auch jetzt noch einen Zuschuss zum Verdienst beantragen? Vom AAmt gab es keinen Pfennig Unterstützung zum Umzug, seit Harz4 ist das abgeschafft, obwohl die einem die Füße küssen müssten, denn die Arbeit habe ich mir selber besorgt ...ich weiß das halt Strom und so mit eingerechnet wird.

Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen.

LG

Lilly123

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11 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es kommt auf die "zuschussfähige Miete" an. Die läßt sich anhand der "Mietstufe" Ihrer Gemeinde und anhand des Baujahres des Hauses in dem Sie wohnen ermitteln.

Die von Ihnen aufgezählten Ausgaben (Strom, Versicherung, GEZ, Kabel, Parkhaus) zählen nicht.

Es gibt Pauschalbeträge bei Arbeitseinkommen.

Ich kann Ihnen berechnen ob Sie einen WohnG anspruch haben. Dazu brauche ich wie gesagt folgende Infos

-Baujahr des Hauses
-Mietstufe der Gemeinde (wenn Sie die nicht wissen, den genauen Wohnort - incl. ggf. Ortsteil)
-Bruttoeinkommen
-und ob Sie alleinstehend sind.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

@streetworker

nett, dass Du hier anbietest, dies berechnen zu können. Würde auch gern fragen:

Gleiche Situation 1000€ Brutto, Mietstufe 3 Leipzig, Kind (13) alleinstehend Baujahr 1920, (mit staatl.Förderung 1995 modernisiert)
Kannst Du mir vielleicht auch mal erklären, warum bei Kind ab "12 Jahren", weniger Zuschuss gezahlt wird? Vor dem Job wollte ich einen lfd. Antrag mal verlängern lassen. Da Kind dann schon 12 Jahre war, wurde "Weil das Kind jetzt 12 ist!" hatte ich von bisher 50€ Zuschuss - "gar keinen Anspuch mehr" . Vestand ich nicht ganz, denn Kind hat ja ab 12 Jahren nicht plötzlich Einkommen! (Unterhalt wurde noch nie gezalt :( ) Danke !

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#3
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@Angie

Was zahlst Du denn Miete? (incl. Nebenkosten ohne Heizung) und wie groß ist die Wohnung?

Bei meinem Wohngelderechnungsprogramm kommt dasselbe raus, egal ob ein Kind unter oder über 12 ist.

Allerdings ist es so, daß der Unterhaltsanspruch des Kindes ab dem 12. LJ steigt, und der wird beim WG berücksichtigt.

Habt ihr dargelegt, daß real kein Kindesunterhalt fliesst? Habt Ihr Kindesunterhalt beim Vater geltend gemacht?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 18.04.2005 01:55:24

-- Editiert von !streetworker! am 18.04.2005 01:59:55

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Und ansonsten hat "trailor" recht. Ihr müßtet noch ergänzenden ALG II-Anspruch haben, wenn ihr nur Deine 1000,00 brutto plus 154,00 Kindergeld habt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

@streetworker
Danke für Deine Bemühungen. 60qm, Mietkosten (ohne Heizungsanteil) 350€.
Wenn Unterhalt ab 12 Jahren steigt, muss dieser berücksichtigt werden? Wenn man ihn bekommt, ja oder auch wenn nicht? Mir wurde wortwörtlich gesagt:"Wir sind nicht verpflichtet, den austehenden Kindeunterhalt mit Wohngeld auszugleichen!" was ich damals auch einsah.
Kindesunterhalt habe ich mit RA geltend gemacht..... Durch Entscheidung des Kindesvater sein Abi nachzuholen (3 Jahre)und noch ein Studium (6 Jahre) an seine erste Berufsausbildung und Zivildienst dranzuhängen, hatte ich die ersten 9 Jahre keine Berechnungsgrundlage für eine Titelfestsetzung! Beantragte 6 Jahre Unterhaltsvorschuss, dann hatte ich nichts mehr! Nach Beendigung des Studium 2001 als Dipl. Ing. bekam er SozHi !!! Und ZUM GLÜCK einen Job für ein Jahr, mit dessen Lohnschein ich einen UH-Titel erwirken konnte!! :)
RA machte sofort UH Forderung ab 2002 geltend.Dann war er arbeitslos und ich nahm den §48 wahr, wo Unterhalt einbehalten wurde von AAmt (ging super). Nun hat er einen Job ab 08/04 mit 556 Brutto lt. Lohnschein und fließt wieder nichts. RA hat Pfändungsbeschluss bei Gericht erwirkt und konnten 1000€ 12/04 bei Bank pfänden. (die kann man eigentlich mit dem Einkommen, 300 Miete u. Kfz nie angespart auf Konto leigen haben!!!):(
Wir vermuten nun, dass es ein neues Konto gibt, wo jetzt Einnahmen drauf gehen. Nun soll ICH evtl. weitere Konten lt. m. RA in Erfahrung bringen damit ich UH Rückstände für mich einholen kann. ICH, wie denn? Kann das ein RA nicht leichter herausfinden ???

Habe mal ein Jahr im Jugendamt ABM gearbeitet (aber nicht im UH Bereich). Dort erfuhr ich mal, dass Vater bei 2. Ausbildung hätte mit der 1. den UH nebenbei aufgebringen müssen.Anders, wenn das Studium erste Berufsausbildung gewesen wäre, um später mal UH verdienen zu können. Also hat er 9 Jahre clever UH umgangen indem er mit Studenausweis immer 0 Einkommen vorlegte???

Erst zahlt er 9 Jahre nicht um Dipl.Ing. zu werden und mal regelmäßig "guten" UH zahlen zu können und jetzt zahlt er letzten 9 Jahre keinen UH, weil er als Dipl.Ing. nur gering verdienende Stellen annimmt. Weiß echt nicht mehr warum das überhaupt UH Pflicht heißt, denn er das ganz egoistisch 18 Jahre umgehen kann.
Muss ich wirklich 2 Jobs machen und das Amt anbetteln und der Vater (ohne Familie) lacht sich tot ?
Habt sicher Tip`s für den speziellen Fall, ihn endlich und nicht den Staat zur Kasse bitten zu müssen. VIELEN DANK!

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Unterhalt ab 12 Jahren steigt, muss dieser berücksichtigt werden? Wenn man ihn bekommt, ja oder auch wenn nicht?

Gute Frage. Ich kann es Dir nicht wirklich beantworten. Ruf doch mal eine Beratungsstelle an.

Oder versuche es mal über die ALG II Schiene, denn Euer Einkommen liegt ja offensichtlich unter Eurem Bedarf gem. SGB II. Die ALG II Stelle wird Euch zwar ans Wohngeldamt verweisen ;) , aber die müssen dann zumindest einen Ablehnungsbescheid raustun, den Du beim ALG II vorlegen kannst. Bei uns läuft das immer ganz gut (positiv für den Antragsteller), wenn 2 Ämter sich streiten.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Beim Wohngeld wird nur der Unterhalt angerechnet, der tatsächlich fließt.
Wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist, darf auch kein fiktiver Unterhalt angesetzt werden.

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#9
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Danke für Eure schnellen Antworten.

Also wenn man Arbeit hat, so dass WG Amt heute am Telefon, wirde ein gewisser Freibetrag "auch für das Kind eingerechnet!! Aber nur wenn man Arbeit hat, was dann insgesamt raus kommt, müsse jetzt berechnet werden.

Ferner wurde ich heute zum Antrag befragt, wie hoch die Fördergelder der Vermieter damals 1995 pro qm erhalten hat. Dies sei wichtig bei Altbau (1920), weil sich dadurch der Zuschuss hinsichtlich der Mietstufe höht!!!! (??????????????) Man stellte "jetzt fest" das dies in meinen Anträgen zuvor niemals durch den Bearbeiter vervollständigt wurde und auch dadurch ein gewisser Anspruch verloren ging! Ups......bekomme formlos nun das Formular zugesendet, was der Vermieter schnell ausfüllen muss - fand ich echt super von der Dame , die mich heute auch nur deswegen etwas vorwurfsvoll anrief, weil ich es nicht angab. Also zu meinem Gunsten :) Das dies aber bisher niemand bei Haus-Bj 1920 im Amt bei mir interessiert hat und mir dadurch Jahre Ansprüche verloren gingen, fand sie selbst nicht i.O.

Kann man das "weil ja Antrag seitens des Amtes nicht richtig berechnet oder sagen wir mal "schlampig und zum Nachteil des Bedürftigen", anhand dieser Bearbeiterin, die die Angaben für Notwendig hielt, jetzt noch mal berechnen lassen und nachfordern ???

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#10
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Bitrag kam doppelt - wiedre gelöscht

-- Editiert von angie69 am 20.04.2005 19:23:16

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#11
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

...also wenn eine neue Bearbeiterin jetzt bei einem "Folgeantrag" zu mir sagt: "Sie müssen die Förderhöhe immer eintragen bzw. angeben, wenn Sie bei Modernisierung ein Kreuz gemacht haben...deshalb rufe ich Sie ja auch an! Weiß nicht warum das bisher nie bei Ihnen erfragt wurden ist..." (seit 1998!)
Ich kann 1. gar keine Angaben dazu machen, weil diese wenn, nur dem Vermieter bekannt sind
2. Wenn diese Angaben so dringend erforderlich sind, um den Antrag überhaupt bearbeiten zu können, weil dann eine höhere Mietstufe zur Berechnung einfließen lassen muss..

...sehe ich hier keine versäumte Mitteilungspflicht meinerseits in alten Anträgen, sondern vielmehr eine nachweislich falsche u. ungenaue Bearbeitung meiner bisherigen Anträge seitens der Behörde. Ferner können sie als Mieter auch nur Mietkosten- und qm- Angaben zur Wohnung aus Mietvertrag entnehmen.

Zu "erahnen", dass diese Angaben ( wie hoch Fördergelder durch Vermieter mal bezogen wurden) kann nicht erwartet werden. Wenn, es Pflichtangaben sind, hätte diese vom Amtswegen her dann zumindest nachträglich noch verlangt werden müssen, bevor derBescheid "Es ergibt sich kein Anspruch" raus geht. Man konnte in dem Fall auch nicht in Widerspruch gehen, weil Angaben die ein paar € hätte Zuschuss ergeben, mir bis heute gar nicht bekannt waren.
Danke für Euren Tip`s ! Ich weiß, alle müssen sparen, da "müssen" solche Dinge eben übersehn werden .... ;) Finde es aber nicht okay, dass mir bei meinem 6. Antrag (seit 1998) erstmalig regelrecht Vorwürfe gemacht werden, dass diese Angaben fehlen... + Eingeständnis bisher viel eingebüst zu haben.... deshalb frag ich hier nach meinen Anspüchen für bisherige ANTRÄGE aufgrund Amtsfehler! Danke!

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