Wohngeld trotz nicht selbst genutzter Immobilie??

28. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hvammstangi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohngeld trotz nicht selbst genutzter Immobilie??

Ich werde voraussichtlich mit meinen Geschwistern mein Elternhaus überschrieben bekommen. Dort wohne ich aber nicht. Und möchte dort auch nicht wohnen. Aktuell bekomme ich Elterngeld plus sowie aufstockend alg2 (alleinerziehend). Durch die zu erwartenden Mieteinnahmen könnte ich wieder soviel Einkommen haben um „nur" KIZ und Wohngeld berechtigt zu sein.

Bloß was ist mit dem Immobilienvermögen?
Verkaufen kann ich nicht, weils mir A nicht alleine gehören wird und ich B es laut Notarvertrag nicht darf. Und C es aktuell von Mietern bewohnt wird. Durch die Mieteinnahme verwerte ich es ja bestmöglich um mein Einkommen zu bereichern. Aber ist es überhaupt theoretisch möglich, dass ich Wohngeld erhalte?
Einen Teil der Miete werde ich außerdem für Evtl Reparaturen zurücklegen müssen. (Was aber vermutlich meine „Privatsache"/„Pech" und ja auch voll ok ist).

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Hvammstangi):
Ich werde voraussichtlich mit meinen Geschwistern mein Elternhaus überschrieben bekommen.

Das bedeutet nicht unbedingt, dass sie Miete einnehmen. Falls die Eltern Nießbrauch haben, erhalten sie die Miete.

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#2
 Von 
Hvammstangi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt kein Nießrecht. Ich WERDE sicher Miete einnehmen. Und soviel Einkommen haben, dass ich von der Höhe des
Einkommens her keine alg 2, aber noch Anspruch auf Wohngeld habe.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Vermögen zählt m.E. nicht dazu. Man lese hier:
https://www.wohngeld.org/berechnung/

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Hvammstangi):
Aber ist es überhaupt theoretisch möglich, dass ich Wohngeld erhalte?
Ja.

Die Wohngeldstelle prüft im Rahmen von § 21 WoGG, ob erhebliches Vermögen vorliegt und die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich wäre. Immobilien gehören zweifelsfrei zum Vermögen.

Zum Vermögen im Sinne des § 21 Nummer 3 WoGG gehören (aber) nur verwertbare Vermögensgegenstände mit ihrem Verkehrswert. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt, insbesondere durch Verkauf, durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden kann. (...) Ist ein Vermögensgegenstand nur zu einem Teil verwertbar, ist nur dieser Teil als Vermögen zu berücksichtigen. (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift – WoGVwV)

Eine entsprechende Verwertung/Nutzbarmachung liegt hier in Form der Vermietung bereits vor. Also müsste man nach meinem Verständnis die Einnahmen aus Vermietung als Einkünfte berücksichtigen und das sollte es gewesen sein.

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#5
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 52x hilfreich)

Sehe ich letztlich wie smogman. Allerdings hindern weder Punkt A noch Punkt C eine andere Verwertung des Vermögens, so dass man gar nicht mehr auf staatliche Hilfe angewiesen wäre.
B (der Vertrag) sollte aber genügen, da gibt es ja durchaus Gestaltungsmöglichkeiten.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31889 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Hvammstangi):
aber noch Anspruch auf Wohngeld habe.
Muss man nicht in der Wohnung/dem Haus WOHNEN, um evtl. Wohngeld/Lastenzuschuss erhalten zu können?
(ganz unabhängig von evtl. Vermögen?)
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__3.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Hvammstangi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja. Das habe ich bisher auch zum Teil so gelesen.
Daher ja meine Frage. Ich wohne da nicht und könnte ja auch nicht ad hoc zum Datum der Übergabe rein…

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#8
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Aber für die Immobilie, in der du aktuell wohnst, kannst du Wohngeld erhalten.

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