Hallo zusammen,
ich bekomme aktuell eine Netto Rente i.H.v ca. 1000€ und meine Frau bekommt nur eine Mini Rente von ca. 50€ monatlich.
Meine Frau bekommt seit Jahren schon die Grundsicherung.
Ich bekomme seit kurzem auch ca. 40€ Grundsicherung.
Ich habe jetzt ein Wohngeldantrag gestellt und er wurde abgelehnt, weil die Transferleistungen bereits höher sind als das Wohngeld.
Ich verstehe es aber nicht ganz. Kann meine Frau nicht weiterhin die Grundsicherung beziehen und ich bekomme anstatt den 40€ Grundsicherung dann das Wohngeld? Ich würde ja dann normal besser wegkommen oder?
Wohngeld und Grundsicherung
20. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juni 2023 | 22:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld und Grundsicherung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. Juni 2023 | 07:56
Von
Status: Unbeschreiblich (37525 Beiträge, 13796x hilfreich)
Ihr seid sozialrechtlich gesehen eine Bedarfsgemeinschaft. Dies bedeutet, Eure Einkommen werden addiert und die Differenz zwischen Eurem gemeinsamen Einkommen und Eurem Bedarf wird aufstockend über die Grundsicherung finanziert. In der Berechnung der Höhe des Aufstockungsbetrages ist auch der Mietzins enthalten. Würde es jetzt noch Wohngeld zusätzlich geben, so läge insoweit eine Doppelzahlung vor. Deshalb schließen sich Wohngeld und Grundsicherung in der Regel aus.
wirdwerden
#2
Antwort vom 21. Juni 2023 | 09:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIhr seid sozialrechtlich gesehen eine Bedarfsgemeinschaft. Dies bedeutet, Eure Einkommen werden addiert und die Differenz zwischen Eurem gemeinsamen Einkommen und Eurem Bedarf wird aufstockend über die Grundsicherung finanziert. In der Berechnung der Höhe des Aufstockungsbetrages ist auch der Mietzins enthalten. Würde es jetzt noch Wohngeld zusätzlich geben, so läge insoweit eine Doppelzahlung vor. Deshalb schließen sich Wohngeld und Grundsicherung in der Regel aus. :
wirdwerden
Danke für die Rückmeldung. Ich war der Meinung, dass wir getrennt betrachtet we den. Meine Frau dann Grundsicherung beziehen kann und ich dann Wohngeld.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.516
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten