Wohngeld - zählt Sohn (jedes Wochenende bei Mutter) zum Haushalt?

11. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Juss93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld - zählt Sohn (jedes Wochenende bei Mutter) zum Haushalt?

Guten Abend,

ich bin gerade dabei einen Wohngeldantrag für meine beste Freundin zu schreiben.
Ich frage mich, ob ihr 4-Jähriger bei Frage 10 als weitere Person angegeben werden kann.
Dieser ist jedes Wochenende von Freitag bis Sonntag bei seiner Mutter in der Wohnung.

Bei Frage 11 kann man ja ankreuzen, dass man das Kind mindestens im Verhältnis 1/3 zu 2/3 betreut. Das würde dann ja zutreffen - richtig? Aber wie weist man das nach? Reicht da ein Schreiben von dem Vater?


Danke schonmal im Voraus von mir und meiner Freundin, wir sind sehr dankbar für jeden Ratschlag.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2626 Beiträge, 851x hilfreich)

Betreuen nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind oder mehrere Kinder zu annähernd gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. Gleiches gilt bei einer Aufteilung der Betreuung bis zu einem Verhältnis von mindestens einem Drittel zu zwei Dritteln je Kind. (§ 5 Abs.4 WoGG)

Der Umfang der Betreuung ist für jedes Kind glaubhaft zu machen. Eine gerichtliche Regelung bzw. eine schriftliche Vereinbarung der Eltern oder sonstige Unterlagen sind gegebenenfalls beizufügen. (Punkt 5.41 WoGVwV)

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