Guten Abend,
ich bin gerade dabei einen Wohngeldantrag für meine beste Freundin zu schreiben.
Ich frage mich, ob ihr 4-Jähriger bei Frage 10 als weitere Person angegeben werden kann.
Dieser ist jedes Wochenende von Freitag bis Sonntag bei seiner Mutter in der Wohnung.
Bei Frage 11 kann man ja ankreuzen, dass man das Kind mindestens im Verhältnis 1/3 zu 2/3 betreut. Das würde dann ja zutreffen - richtig? Aber wie weist man das nach? Reicht da ein Schreiben von dem Vater?
Danke schonmal im Voraus von mir und meiner Freundin, wir sind sehr dankbar für jeden Ratschlag.
Wohngeld - zählt Sohn (jedes Wochenende bei Mutter) zum Haushalt?
11. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 11. März 2023 | 22:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld - zählt Sohn (jedes Wochenende bei Mutter) zum Haushalt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 13. März 2023 | 15:32
Von
Status: Student (2626 Beiträge, 851x hilfreich)
Betreuen nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind oder mehrere Kinder zu annähernd gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. Gleiches gilt bei einer Aufteilung der Betreuung bis zu einem Verhältnis von mindestens einem Drittel zu zwei Dritteln je Kind. (§ 5 Abs.4 WoGG)
Der Umfang der Betreuung ist für jedes Kind glaubhaft zu machen. Eine gerichtliche Regelung bzw. eine schriftliche Vereinbarung der Eltern oder sonstige Unterlagen sind gegebenenfalls beizufügen. (Punkt 5.41 WoGVwV)
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.175
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten