Wohngeldamt fordert Unterhaltsklärung

26. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
tomb_raider
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldamt fordert Unterhaltsklärung

Hi liebe Community,
ich habe bereits in den bestehenden Themen gestöbert, aber kein passendes gefunden. Deswegen mache ich ein neues auf, falls das aber doch eine Dopplung sein sollte, gerne löschen und auf das bestehende verweisen.

Vor 13 Jahren habe ich mit meiner damaligen Partnerin ein Kind bekommen, wir haben uns kurz darauf getrennt (nie verheiratet) und führen seither das Wechselmodell, in dem unser Kind jede Woche den Haushalt wechselt. Die Mutter lebt mittlerweile mit einem anderen Mann, die zusammen ein Haus abzahlen und ein weiteres Kind haben und sie verdient wesentlich besser als ich (2200 Netto).
Mein eigenes Unternehmen ist letzte Jahr pleite gegangen, ich habe auch nichts erspartes, konnte Januar bis März noch von einem Auftrag in der Selbstständigkeit leben, arbeite aber seit April nun zu Mindestlohn in einem Café. Hier verdiene ich gerade so genug, 1000-1400 Netto, kommt auf die Stunden an, die ich bekomme. Es ist nicht viel, und ich kann über meine Selbstständigkeit (gebe Workshops) ab und zu etwas dazuverdienen, sodass es theoretisch mit Wohngeld reichen würde. Das Ziel ist natürlich die Selbstständigkeit groß genug zu bekommen, um komplett davon oder in Kombination mit dem Café-Job leben zu können.
Nun, beim Wohngeldantrag, haben diese aber nun Unterhalt gefordert. Also dass die Mutter mir Unterhalt zahlt, obwohl wir dies immer freundschaftlich und im Einverständnis abgelehnt hatten. Laut denen, soll die Mutter nun 457 zahlen, dabei hatten die nur die Lohnabrechnungen. Das Darlehen fürs Haus, andere Kind, etc denken sie nicht mit.

Was bleiben uns für Handlungsmöglichkeiten? Ist das rechtens, dass das Unterhalt mit reingezwungen wird? (Ich weiß noch, dass das bei meinem letzten Wohngeldantrag vor mehreren Jahren nicht so war) Müssen wir einen Anwalt engagieren? Wer zahlt den?

Vielen Dank schon einmal im Vorraus, falls sich jemand erbarmt hat und bis hierher gelesen hat. Und doppelt Danke, wenn jetzt auch noch geantwortet wird <3



-- Editiert von Moderator topic am 26. Mai 2026 17:38

-- Thema wurde verschoben am 26. Mai 2026 17:38




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130019 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von tomb_raider):
Laut denen, soll die Mutter nun 457 zahlen, dabei hatten die nur die Lohnabrechnungen. Das Darlehen fürs Haus, andere Kind, etc denken sie nicht mit.

Warum sollten die an was denken, von dem sie nichts wissen? Wobei es auch nicht so ist, das Unterhalt erst dann gezahlte werden muss wenn alle anderen Kosten abgezogen wurden. Unterhalt hat z.b. Vorrang vor der Vermögensbildung des Unterhaltverpflichteten.



Zitat (von tomb_raider):
Ist das rechtens, dass das Unterhalt mit reingezwungen wird?

Bevor der Steuerzahler das Leben (teil)finanziert, sind erst mal die dran, die zum Unterhalt verpflichtet sind. Das man bisher freundschaftlich auf solche Leistungen verzichtet hat, ist dabei völlig irrelevant.



Zitat (von tomb_raider):
Müssen wir einen Anwalt engagieren?

Nein, aber wenn man von den juristischen Feinheiten keine Ahnung hat, sollte man eine Person mit fundieren juristischen Kenntissen zu Rate ziehen.



Zitat (von tomb_raider):
Wer zahlt den?

Sofern Bedürftigkeit vorliegt, der Steuerzahler. Dazu muss dann ein Antrag auf Beratungshilfe / Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40398 Beiträge, 6571x hilfreich)

Zitat (von tomb_raider):
Wohngeldamt fordert Unterhaltsklärung
Was genau schreibt dir die Behörde? Welche Rechtsgrundlage nennt sie?
Wo ist das Kind mit Wohnsitz gemeldet?

Ich meine, ein Anwalt und dein Lebenslauf ist nicht erforderlich.


-- Editiert von User am 26. Mai 2026 17:24

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42595 Beiträge, 14764x hilfreich)

Grundsätzlich darf sich niemand auf Kosten des Steuerzahlers bedürftig machen, um dann den Steuerzahler zur Kasse zu bitten. Das ist hier das Problem. Also, wenn Du keine staatliche Unterstützung benötigst, könnt Ihr als Eltern frei entscheiden, wie Ihr die finanzielle Belastung, die durch das Kind nun mal da ist, aufteilt. Das interessiert niemanden. Hier haben wir aber die andere Situation. Der Staat wird im Rahmen der Überprüfung, ob Du Wohngeld bekommst, ganz sicherlich keine Unterhaltsansprüche des Kindes gegen die Mutter geltend machen. Das Amt wird aber überprüfen, ob eine fiktive Unterhaltszahlung für das Kind in die Berechnungen einzubeziehen ist.

Ob die Berechnung zutreffend ist, können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tomb_raider
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, da habt ihr alle 3 recht. Das habe ich zu kurz gedacht. Für mich war das immer getrennt, dass es mich nichts angeht, wieviel die Mutter verdient und was sie mit dem Geld macht. Ich kam gar nicht auf die Idee, dass Unterhalt derartig verpflichtend ist. Ich würde einfach gern persönlich ohne dieses auskommen, aber der neue Job gibt das nicht her. Muss ich mir wohl noch einen Suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3413 Beiträge, 1146x hilfreich)

Die vorgenannten Hinweise sind richtig und auch der von der Wohngeldstelle vorgeschlagene Betrag erscheint realistisch. Aber, wenn man Unterhalt einfordert und der andere bezahlt ihn nicht, dann kann die Wohngeldstelle auch nichts machen.

Man muss es also ernsthaft versuchen und das auch nachweisen, insbesondere durch entsprechende ernsthafte schriftliche Aufforderungen zur Unterhaltszahlung an die Mutter. Oder vielleicht auch eine Strafanzeige der Mutter, die hier ganz offensichtlich die Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind verletzt. Wenn es aber nicht klappt, dann muss Wohngeld ohne Anrechnung von Unterhaltszahlungen berechnet werden. Es kann nur angerechnet werden, was auch tatsächlich bezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

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