Wohngeldamt fordert dauernd weitere Nachweise

19. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
go731143-89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldamt fordert dauernd weitere Nachweise

Hallo.

Ich habe am 01. April 2025 Wohngeld beantragt und seit dem fordert das Amt, neben immens langen Bearbeitungszeiten (mittlerweile fast 9 Monate seit Antragstellung) immer neue Nachweise an. Dabei bearbeite ich die Anfragen sehr zeitnah.
Das ganze fühlt sich mehr und mehr nach Schikane an und dient meiner Meinung nicht einem effektiven Bearbeitungsprozess. Gibt es Möglichkeiten den Prozess zu beschleunigen oder irgendwie tätig zu werden? Ich habe etwas von Untätigkeitsklage gelesen, habe aber keine Rechtsschutzversicherung oder sonstigen rechtlichen Beistand.

Kurz zu meinem Hintergrund. Ich habe im April 2025 als Student Wohngeld beantragt, als mein BAföG-Anspruch weggefallen ist und ich durch eine Werkstudentenbeschäftigung noch Einkommen hatte. Seit Oktober ist das Studium beendet und ich bin arbeitslos gemeldet und hänge in der Bürgergeldbewilligung. Das habe ich natürlich dem Wohngeldamt mitgeteilt und bin mir bewusst, dass mein Anspruch mit der Arbeitslosigkeit endet.

Nachforderungen Unterlagen:

1. Kurz nach Antragstellung wurde ein BAföG-Negativbescheid gefordert. Habe ich sofort beantragt und nachgereicht.

2. 6 Monate nach Antragstellung (nachdem ich angerufen habe und mich nach dem Bearbeitungsstand informiert habe sowie mitgeteilt habe, dass ich jetzt arbeitslos bin) kommt die Nachfrage, wie ich meinen Lebensunterhalt ab April bestritten habe und ob ich Bürgergeld ab Oktober beantragt habe.
Meine Antwort: Ich habe in dieser Zeit von meinem Werkstudentengehalt, sowie von einem Darlehen meiner Mutter gelebt, das zur Überbrückung dient. Bürgergeld habe ich beantragt.

3. Jetzt fast 9 Monate nach Antragstellung kommt die Forderung, einen Darlehensvertrag nachzuweisen und für April bis Juni Gehaltsnachweise einreichen.

Ich frage mich, warum die Gehaltsnachweise nicht schon viel früher verlangt wurden. Des Weiteren würde ich gerne mitteilen, dass es ein mündlicher Darlehensvertrag ist. Ist das ausreichend? Ich habe nichts Schriftliches mit meiner Mutter vereinbart. Kindergeldanspruch oder so gibt es auch nicht. Ich bin 34 Jahre alt.

Großes Dankeschön für eure Meinungen und Hilfe. VG




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40639 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von go731143-89):
Das ganze fühlt sich mehr und mehr nach Schikane an
Das sehe ich nicht so.
Man würde ansonsten alle WoG-Antragsteller schikanieren, die auch seit vielen Monaten warten.
Statistik sagt: ca 0,5 Mio Erstanträge/Erstbewilligungen in 25.
Statistik-Werte zu Bearbeitungszeiten helfen dir nicht.
Lange Bearbeitungsdauern sind leider nicht ungewöhnlich.

Warum du nicht schon Ende Juni deine Einkommensnachweise für 04 bis 06 nachgewiesen hast, weißt nur du.
Du kannst gern mitteilen, was du mit deiner Mutter bezüglich des Darlehens vereinbart hast. Ob die Behörde das anerkennt? Musst du das Darlehen zurückzahlen?
Ein Nachweis zu einem privaten Überbrückungsdarlehen ist mE eine ungewöhnliche Forderung. Sie findet sich hier nicht:

https://www.wohngeld.org/service/niedersachsen/wohngeldantrag_nachweise.pdf
https://www.wiesbaden.de/vv/medien/merk/51/wohnen/Wohngeld-Merkblatt_benoetigte_Unterlagen_zur_Antragsstellung_2023.pdf

Darlehen werden mW nur bei Antrag auf Lastenzuschuss geprüft...

Zitat (von go731143-89):
Ich frage mich, warum die Gehaltsnachweise nicht schon viel früher verlangt wurden.
Das kann ich nicht beantworten. Allerdings ist dein Antrag ---in Bearbeitung---, die Wohngeldstelle war also nicht untätig. Verzögerungen sind keine Untätigkeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 72x hilfreich)

Nur kurz:

Das Wohngeldamt könnte versuchen, das Darlehen deiner Mutter als Unterhaltszahlung zu werten, was es zu anzurechnendem Einkommen macht. Von daher besser einen schriftlichen Darlehensvertrag vorlegen, der einem sogenannten Fremdvergleich standhält.

Viel Glück!

-- Editiert von User am 20. November 2025 02:43

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42735 Beiträge, 14778x hilfreich)

Das Problem hier ist doch, dass sich die Bedingungen ständig geändert haben und man von vorne mit der Prüferei/Rechnerei anfangen musste. Da sich aber Bürgergeld und Wohngeld grundsätzlich ausschließen, würde ich der Wohngeldstelle mitteilen ab wann Du Bürgergeldempfänger bist (ab Monat der Antragstellung) und beantragen, den Zeitraum, der davor liegt, nunmehr abschliessend zu bearbeiten.

wirdwerden

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