Wohngeldanspruch für Vater im Pflegeheim trotz nicht selbst bewohnter Immobilie?

1. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
crowdsurfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldanspruch für Vater im Pflegeheim trotz nicht selbst bewohnter Immobilie?

Folgende Situation:

Vater ist Pflegefall und muss ins Heim umziehen. Grundsätzlich hat er aufgrund seiner schmalen Rente als einzigem Einkommen Anspruch auf Wohngeld.

Dagegen steht aber Vermögen in Form von Immobilienbesitz, das wohl als erhebliches Vermögen gewertet wird und somit den Wohngeldanspruch ausschließt.

Um das Vermögen verwertbar zu machen ist nun angedacht, das Haus in seinem Namen zu vermieten.
Da ich nur eine normale Vollmacht habe ist das der einzige Weg, das Vermögen zu verwerten.

Jetzt ist die Frage, ob trotzdem Wohngeldanspruch bestehen kann.

Zählen dann nur die Mieteinnahmen und werden in die Berechnung des Wohngelds angerechnet oder schließt allein schon der Besitz einer Immobilie einen Wohngeldanspruch aus?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39439 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von crowdsurfer):
Jetzt ist die Frage, ob trotzdem Wohngeldanspruch bestehen kann.
Ich meine, da der Eigentümer seine Immobilie wegen Umzug ins Pflegeheim nicht mehr selbst nutzt, besteht für ihn kein Anspruch auf Lastenzuschuss nach WoGG..
Als Vermieter ist der Vater kein Selbstnutzer seiner eigenen Immo..
Zitat (von crowdsurfer):
oder schließt allein schon der Besitz einer Immobilie einen Wohngeldanspruch aus?
Nein, das Kriterium für Wohngeld bzw. Lastenzuschuss ist mW die Selbstnutzung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
crowdsurfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, das Kriterium für Wohngeld bzw. Lastenzuschuss ist mW die Selbstnutzung


Der Wohngeldantrag würde sich auf das Pflegeheim beziehen

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9637 Beiträge, 2040x hilfreich)

Zitat (von crowdsurfer):
Der Wohngeldantrag würde sich auf das Pflegeheim beziehen


Wohngeld gibt es meiner Meinung nach nicht im Pflegeheim. Welchen Pflegegrad hat er denn?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4326 Beiträge, 712x hilfreich)

Zitat (von crowdsurfer):
Der Wohngeldantrag würde sich auf das Pflegeheim beziehen


Es ist Vermögen in Form von Immobilien vorhanden. Der Vater hat 10 000 € Schonvermögen, was darüber ist, muss für die Pflege verwendet werden.
Soziale Gelder, egal ob Wohngeld oder Zuschuss vom Sozialamt wird es nicht geben, warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen.

Reicht die Miete nicht, muss das Haus verwertet werden, sollte eine Ehefrau vorhanden sein und in diesem Haus wohnen, so gewährt manchmal das Sozialamt ein Darlehen, lässt sich ins Grundbuch eintragen und nach dem Tod wird das Darlehen zurückgefordert.
Zitat (von cirius32832):
Welchen Pflegegrad hat er denn?

Der spielt keine Rolle, der Eigenanteil bleibt immer der gleiche. Je höher der Pflegegrad, desto aufwändiger ist die Pflege.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39439 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von crowdsurfer):
Der Wohngeldantrag würde sich auf das Pflegeheim beziehen
Meinst du ---Pflegewohngeld---? Falls ja, werden auch die Mieteinnahmen aus der Immo als Einkommen berücksichtigt.
Sein Einkommen besteht dann aus der Rente und der Miete (nur die Kaltmiete).

Den Antrag kann man stellen.
Zitat (von Loni12):
Soziale Gelder, egal ob Wohngeld oder Zuschuss vom Sozialamt wird es nicht geben, warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen.
Weil das einige Bundesländer noch landesrechtlich so geregelt haben.

Ich lese, dass es in NRW, in S-H und M-V noch die Soziale Leistung Pflegewohngeld gibt.
Allerdings geht diese Leistung direkt in die Pflegeeinrichtung als bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss bei Investitionskosten.
Damit würde dann die Sozialhilfe nach SGB XII nicht oder weniger belastet... der Steuerzahler kommt doch dafür auch auf.

https://www.biva.de/deutsches-pflegesystem/pflege-leistungen-finanzierung/stationaer/investitionskosten

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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