Wohngeldantrag & KM-Erlaß

28. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)
Wohngeldantrag & KM-Erlaß

Umzug erfolgte zum 1.12.08 in eine neue Stadt, Wohngeldantrag im Dez. noch eingereicht. Nachweis der Mietzahlung musste beiliegen. Da vom VM die Dez.-Kaltmiete erlassen wurde, konnte nur die Zahlung der BK nachgewiesen werden. Wohngeldstelle will nun auch nur die zur Berechnung für Dez. heranziehen. Ist das korrekt, wenn der Mieter schriflich hat, dass für den Erlaß der KM nachweislich (wurde also auch kontrolliert und bestätigt) die komplette Wohnungsreinigung und -renovierung vom Mieter zu tätigen war? Die Kosten wurden also zwar nicht als Mietzahlung getätigt, aber konnten auch nicht fürs normale leben genutzt werden?!

Danke für Hinweise!

MfG A.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nicht gezahlte Miete wird auch von der Wohngeldstelle nicht mitberechnet. Das dürfte formal korrekt sein. Warum die Miete nicht gezahlt wurde, spielt dabei keine Rolle.

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