Hallo,
ich brauche Hilfe bei meinem Antrag auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss.
Ich bewohne ein Haus mit meiner Frau und unserem Sohn. Das Haus gehört uns beiden zu jeweils zu 50%.
Außerdem wohnt mein Vater noch im Haus /Keller. Seine Bereich ist komplett eigenständig (Küche, Bad ect.) Er hat ein lebenslanges Wohnrecht, ist Rentner und zahlt nur seine Nebenkosten. Außerdem hat er 2 Wohnungen die er vermietet und ein kleines Vermögen an Wertpapieren.
Nun ist meine Frau schon länger in Elternzeit und bekommt kein Geld mehr. Deshalb möchte ich nun Lastenzuschuss beantragen. Ich lese überall das nahe Angehörige automatisch zum Haushalt gehören. Was bedeuten würde das ich meinen Vater und sein Vermögen als Haushaltsmitglied angeben müsste. Dann würde ich aber garantiert nichts bekommen auch wenn ich keine Miete bekomme und auch nicht von seinem Vermögen habe. Damit wird er uns auch nicht unterstützen weil es 1. als Sicherheit fürs Alter und 2. als Erbe für mich und meine 6 Geschwister gedacht ist.
Also... wie soll/muss ich meinen Vater nun angeben im Antrag für Lastenzuschuss? Geht was anderes als Haudhaltsangehöriger? Wenn ja, wie? Als Wohnraum dem man jemandem umsonst überlasst? Das ist es ja auch nicht wirklich denn das Wohnrecht hat den Kaufpreis des Hauses ja reduziert.
Ich weiß im Moment echt nicht wirklich wie ich den Antrag ausfüllen soll.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Wohngeldantrag / Vater mit im Haus
11. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 11. September 2023 | 15:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldantrag / Vater mit im Haus
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 11. September 2023 | 16:20
Von
Status: Unbeschreiblich (29761 Beiträge, 5353x hilfreich)
Wo überall steht das? Wenn dein Vater in der separaten und abgeschlossenen *Einliegerwohnung* wohnt, gehört er nach § 5 WoGG nicht zu deinem Haushalt.ZitatIch lese überall das nahe Angehörige automatisch zum Haushalt gehören. :
Dort könnte doch auch ein (fremder) Mieter wohnen. Der würde dann auch nicht zu deinem Haushalt gehören.
In *meinem* Bundesland- Antrag für Lastenzuschuss steht zB.: [i]Zu meinem Haushalt rechnen folgende Personen:/i]--->Da würde ich außer mir als Antragsteller nur meine Frau und meinen Sohn benennen.
Bei Fragen zu Wohnraum-Fläche würde ich dann die Wohnfläche des Hauses OHNE die Fläche der Wohnung des Vaters angeben.
Aber warte bitte ab, die echten Wohngeld-Experten melden sich sicher auch noch.
#2
Antwort vom 11. September 2023 | 16:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugegeben,... mit "überall" ist natürlich nicht jede erdenkliche Quelle im Netz abgedeckt. Aber z.b. hier auf wohngeld.org sind Eltern und sogar Stiefeltern mit angegeben.
https://www.wohngeld.org/haushaltsmitglieder/
Das es von Bundesland zu Bundesland auch noch Unterschiede geben kann daran hab ich gar nicht gedacht. Ich komme aus Niedersachen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. September 2023 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (29761 Beiträge, 5353x hilfreich)
Ja, das ist ja auch richtig. Dort wird doch geschrieben...wenn diese Personen zusammen im Haushalt wohnen, dann sind sie Haushaltsmitglieder.Zitathier auf wohngeld.org sind Eltern und sogar Stiefeltern mit angegeben. :
Das ist doch bei --getrennten Wohnungen= 2 Haushalten-- in einem Haus nicht der Fall.
Außerdem dürfte der Lebensmittelpunkt deines Vaters in seiner Wohnung--- und eurer oben im Haus sein.
Haushalt 1: Ihr drei
Haushalt 2: dein Vater im Keller in eigenständiger Wohnung.
Da wir in der absolut bunten Republik leben, wird es sich doch kein buntes Bundesland nehmen lassen, auch für Wohngeld alt und neu eigene Formularerfinder zu bezahlen--- wir hamms ja schließlich.


Auf der Wohngeld.org-Seite findest du auch das Formular für dein Bundesland, ähnelt meinem sogar.
#4
Antwort vom 11. September 2023 | 23:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok danke!
Also meinen Vater als eigenen Haushalt behandeln. Und die von ihm bewohnten m² einfach rausrechnen? Also muss ich ihn in dem Antrag garnicht erwähnen quasi?
#5
Antwort vom 12. September 2023 | 13:01
Von
Status: Unbeschreiblich (29761 Beiträge, 5353x hilfreich)
Gar nicht behandeln. DU willst doch nur für DEINEN Haushalt Wohngeld haben.ZitatAlso meinen Vater als eigenen Haushalt behandeln. :
Ich habe nochmal für Lastenzuschuss nachgesehen. Das Antrags-Formular für dein Bundesland fragt in Punkt 8 anders: Bitte lies nach.ZitatUnd die von ihm bewohnten m² einfach rausrechnen? :
Und weiter ist wichtig:
- die Höhe der Belastung für das Haus
- die Höhe des Einkommens deiner 3-Familie
https://www.wohngeld.org/anspruch/#Welche_Voraussetzungen_muessen_Eigentuemer_fuer_den_Lastenzuschuss_erfuellen
Oder möchtest du die weniger anschauliche, aber verwaltungsrechtlich und bundesweit geltende Verwaltungsvorschrift nachlesen?
zu Haushaltsmitglieder---> zu § 5, Absatz 1---> ab 5.11 bis 5.15
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
Ganz allgemein:
Wenn man sich nicht ganz sicher ist, was und wie alles in den Antrag gehört, lässt man diese Angaben weg--- und stellt den Antrag. Die Wohngeldstelle fordert uU fehlende Angaben/Nachweise nach.
#6
Antwort vom 12. September 2023 | 19:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok. Dann erstmal vielen Dank für die Hilfe
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.583
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten