Wohngeldantrag / Vater mit im Haus

11. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
pal385451-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldantrag / Vater mit im Haus

Hallo,
ich brauche Hilfe bei meinem Antrag auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss.

Ich bewohne ein Haus mit meiner Frau und unserem Sohn. Das Haus gehört uns beiden zu jeweils zu 50%.

Außerdem wohnt mein Vater noch im Haus /Keller. Seine Bereich ist komplett eigenständig (Küche, Bad ect.) Er hat ein lebenslanges Wohnrecht, ist Rentner und zahlt nur seine Nebenkosten. Außerdem hat er 2 Wohnungen die er vermietet und ein kleines Vermögen an Wertpapieren.

Nun ist meine Frau schon länger in Elternzeit und bekommt kein Geld mehr. Deshalb möchte ich nun Lastenzuschuss beantragen. Ich lese überall das nahe Angehörige automatisch zum Haushalt gehören. Was bedeuten würde das ich meinen Vater und sein Vermögen als Haushaltsmitglied angeben müsste. Dann würde ich aber garantiert nichts bekommen auch wenn ich keine Miete bekomme und auch nicht von seinem Vermögen habe. Damit wird er uns auch nicht unterstützen weil es 1. als Sicherheit fürs Alter und 2. als Erbe für mich und meine 6 Geschwister gedacht ist.

Also... wie soll/muss ich meinen Vater nun angeben im Antrag für Lastenzuschuss? Geht was anderes als Haudhaltsangehöriger? Wenn ja, wie? Als Wohnraum dem man jemandem umsonst überlasst? Das ist es ja auch nicht wirklich denn das Wohnrecht hat den Kaufpreis des Hauses ja reduziert.

Ich weiß im Moment echt nicht wirklich wie ich den Antrag ausfüllen soll.

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29761 Beiträge, 5353x hilfreich)

Zitat (von pal385451-27):
Ich lese überall das nahe Angehörige automatisch zum Haushalt gehören.
Wo überall steht das? Wenn dein Vater in der separaten und abgeschlossenen *Einliegerwohnung* wohnt, gehört er nach § 5 WoGG nicht zu deinem Haushalt.

Dort könnte doch auch ein (fremder) Mieter wohnen. Der würde dann auch nicht zu deinem Haushalt gehören.

In *meinem* Bundesland- Antrag für Lastenzuschuss steht zB.: [i]Zu meinem Haushalt rechnen folgende Personen:/i]--->Da würde ich außer mir als Antragsteller nur meine Frau und meinen Sohn benennen.
Bei Fragen zu Wohnraum-Fläche würde ich dann die Wohnfläche des Hauses OHNE die Fläche der Wohnung des Vaters angeben.

Aber warte bitte ab, die echten Wohngeld-Experten melden sich sicher auch noch.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
pal385451-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zugegeben,... mit "überall" ist natürlich nicht jede erdenkliche Quelle im Netz abgedeckt. Aber z.b. hier auf wohngeld.org sind Eltern und sogar Stiefeltern mit angegeben.

https://www.wohngeld.org/haushaltsmitglieder/

Das es von Bundesland zu Bundesland auch noch Unterschiede geben kann daran hab ich gar nicht gedacht. Ich komme aus Niedersachen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29761 Beiträge, 5353x hilfreich)

Zitat (von pal385451-27):
hier auf wohngeld.org sind Eltern und sogar Stiefeltern mit angegeben.
Ja, das ist ja auch richtig. Dort wird doch geschrieben...wenn diese Personen zusammen im Haushalt wohnen, dann sind sie Haushaltsmitglieder.
Das ist doch bei --getrennten Wohnungen= 2 Haushalten-- in einem Haus nicht der Fall.
Außerdem dürfte der Lebensmittelpunkt deines Vaters in seiner Wohnung--- und eurer oben im Haus sein.

Haushalt 1: Ihr drei
Haushalt 2: dein Vater im Keller in eigenständiger Wohnung.

Da wir in der absolut bunten Republik leben, wird es sich doch kein buntes Bundesland nehmen lassen, auch für Wohngeld alt und neu eigene Formularerfinder zu bezahlen--- wir hamms ja schließlich. :grins: :crazy:

Auf der Wohngeld.org-Seite findest du auch das Formular für dein Bundesland, ähnelt meinem sogar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
pal385451-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke!
Also meinen Vater als eigenen Haushalt behandeln. Und die von ihm bewohnten m² einfach rausrechnen? Also muss ich ihn in dem Antrag garnicht erwähnen quasi?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29761 Beiträge, 5353x hilfreich)

Zitat (von pal385451-27):
Also meinen Vater als eigenen Haushalt behandeln.
Gar nicht behandeln. DU willst doch nur für DEINEN Haushalt Wohngeld haben.
Zitat (von pal385451-27):
Und die von ihm bewohnten m² einfach rausrechnen?
Ich habe nochmal für Lastenzuschuss nachgesehen. Das Antrags-Formular für dein Bundesland fragt in Punkt 8 anders: Bitte lies nach.
Und weiter ist wichtig:
- die Höhe der Belastung für das Haus
- die Höhe des Einkommens deiner 3-Familie


https://www.wohngeld.org/anspruch/#Welche_Voraussetzungen_muessen_Eigentuemer_fuer_den_Lastenzuschuss_erfuellen

Oder möchtest du die weniger anschauliche, aber verwaltungsrechtlich und bundesweit geltende Verwaltungsvorschrift nachlesen?
zu Haushaltsmitglieder---> zu § 5, Absatz 1---> ab 5.11 bis 5.15
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm

Ganz allgemein:
Wenn man sich nicht ganz sicher ist, was und wie alles in den Antrag gehört, lässt man diese Angaben weg--- und stellt den Antrag. Die Wohngeldstelle fordert uU fehlende Angaben/Nachweise nach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
pal385451-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Dann erstmal vielen Dank für die Hilfe :smile:

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