Kann ich als geringfügig (Dauer-)Beschäftigter mit 520 Euro Verdienstgrenze den 10% Abschlag wegen Einkommensteuerpflicht geltend machen, wenn die Pauschsteuer 2 % auf mich abgewälzt wird ? Wie verhält es sich mit dem Werbungskostenpauschbetrag von 1200 Euro pro Jahr ? Ich zähle ja trotzdem arbeitsrechtlich als Teilzeitbeschäftigter .
Wohngeldantrag als Rentner mit Minijob
Bescheid anfechten?
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Deinen Wohngeldantrag kannst du mit Angabe deines Renteneinkommens und deines Minijob-Einkommens bei der zuständigen Wohngeldstelle abgeben.
Deine Steuerfragen sind in einem anderen Unterforum *Steuerrecht* besser platziert.
Hallo Anami !
Da Du Dich mit der Wohngeldgeschichte offenbar nicht auskennst, will ich Dir das kurz erklären.
Bevor das Wohngeld berechnet wird, besteht die Möglichkeit, Abschläge vom Einkommen vorzunehmen.
Das sind jeweils 10 % bei Beiträgen zur Rentenversicherung/Krankenversicherung und bei Zahlung von Einkommensteuer. Also max. 30 % Abzug. Die Höhe der Beiträge ist dabei unerheblich. Zusätzlich ist bei Arbeitnehmern ein monatlicher Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 100 Euro vom Einkommen
absetzbar. Erst dann wird auf Grundlage des reduzierten Einkommens das Wohngeld berechnet.
Wenn Du meine Frage richtig gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, daß das mit Steuerrecht nichts zu tun hat.
Da offenbar kein Minijobber mit Wohngelderfahrung im Forum dabei ist, beende ich die Anfrage hiermit.
Danke.
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