Wohngeldbeantragung Gehaltsnachweis - Provision

13. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sonny12
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Wohngeldbeantragung Gehaltsnachweis - Provision

Folgende Frage:
Beim Bezug von Wohngeld muss man den Gehaltsnachweis einreichen.

Person X erhält auf seinem Gehaltsnachweis vom Arbeitgeber Grundgehalt.
Weiterhin erhält Person X abhängig von seiner Arbeit eine Provision (pro Auftrag)

Grundgehalt und Provisionen sind auf dem Gehaltsnachweis separat aufgeführt.

Nun die Frage:

Die Provsision ist monatlich unterschiedlich und hängt vom Auftragsvolumen sowie des Erfolges eines Abschlusses für Person X zusammen. Ist also nicht gleich jeden Monat.

Bezieht die Behörde die Provision in der Einkommensberechnung mit ein oder darf selbige nur das Grundgehalt zur Berechnung hinzuziehen?

Denn die Provision für Monate in der Zukunft können ja nicht vorausgesagt werden. Provision kann ja auch bei 0 EUR liegen in der Zukunft in einem Monat.

Danke für die Antworten.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38962 Beiträge, 6426x hilfreich)

Zitat (von Sonny12):
Nun die Frage:
Meine Antwort:
Die Wohngeldstelle bearbeitet die Anträge gemäß Wohngeldgesetz und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift.
Man legt also vor, was man zu seinem Einkommen vorlegen kann... und wartet ab, was die Behörde bescheidet.

Die Behörde kann und will nicht in die Zukunft schauen, sondern erteilt einen Bescheid für ein Jahr aufgrund der vorgelegten Nachweise.

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Sonny12
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Wohngeldstelle bearbeitet die Anträge gemäß Wohngeldgesetz und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift.
Man legt also vor, was man zu seinem Einkommen vorlegen kann... und wartet ab, was die Behörde bescheidet.


Dem ist ja auch richtig, aber ich wollte gern wissen ob die Wohngeldstelle nur das Grundgehalt zur Berechnung heranziehen darf oder die Provision auch mit hinzuziehen darf, was im Endeffekt zum Nachteil der Monate, welche in der Zukunft sind ist, da die Provision monatlich variiert oder auch gleich 0 sein kann.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38962 Beiträge, 6426x hilfreich)

Zitat (von Sonny12):
Dem ist ja auch richtig,
Wem?
Da alles in Gesetzen und Vorschriften geregelt ist, habe ich sie dir verlinkt.
Du kannst dort nachlesen, wie das mit dem --Jahreseinkommen--- ist. Weil Wohngeld ja für 1 Jahr bewilligt wird.

Du könntest auch den Wohngeldrechner nutzen.
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

Dort könntest du zb bei EINKOMMEN BEWOHNER---rechts auf das Fragezeichen tippen. Dort wird kurz und knapp erklärt, was zum Monatseinkommen zählt UND was die Behörde dann *berechnet* für 1 Jahr.

Oder zB noch weiter runter?
Gehaltsnachweis 2024
12 x 2.000,-Grundgehalt PLUS 3x Provision á 200,- PLUS 4x Provision á 300,- PLUS 5x Provision 0,- ---> Jahreseinkommen 25.800,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34228 Beiträge, 17724x hilfreich)

Ja, natürlich gehört die Provision zum Einkommen und fließt in die Berechnung ein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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