Wohngeldberechnung bei Abfindung

6. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
difa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldberechnung bei Abfindung

Hallo, ich benötige mal euer schwarmwissen:

Ich habe eine abfindung erhalten und bin nun erwerbslos. Ich möchte wohngeld beanzragen und lese, dass die Abfindung auf 3 jahre aufgeteilt wird. Sowei, so gut.

Da ich im Antrag aber den Bruttobetrag der Abfindung angebe, scheint mir das nicht realistisch, denn von dem BruttoBetrag wurde mir ne menge abgezogen und mit grosser vermutung wird eine steuernachzahlung ins Haus eintrudeln. Mal als Beispiel:

30766 brutto abfindung
-7000 steuern
=23766 netto abfindung

Da müsste doch nur die Nettoabfindung berücksichtigt werden.

Was meint Ihr?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31919 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von difa):
Da ich im Antrag aber den Bruttobetrag der Abfindung angebe, scheint mir das nicht realistisch,
Warum nicht? Die Wohngeldstelle, die deinen Antrag bearbeitet, berücksichtigt das Einkommen ganz genau nach Gesetz.

Nach § 14 WoGG
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Na, relevanter wäre hier der § 16: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__16.html Daraus ergibt sich, dass in der Tat der Bruttobetrag anzugeben ist. Und davon zieht das Wohngeldamt dann halt pauschal 10 % ab - mehr nicht, denn SV-Beiträge fallen hier ja nicht an.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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