Hallo, ich benötige mal euer schwarmwissen:
Ich habe eine abfindung erhalten und bin nun erwerbslos. Ich möchte wohngeld beanzragen und lese, dass die Abfindung auf 3 jahre aufgeteilt wird. Sowei, so gut.
Da ich im Antrag aber den Bruttobetrag der Abfindung angebe, scheint mir das nicht realistisch, denn von dem BruttoBetrag wurde mir ne menge abgezogen und mit grosser vermutung wird eine steuernachzahlung ins Haus eintrudeln. Mal als Beispiel:
30766 brutto abfindung
-7000 steuern
=23766 netto abfindung
Da müsste doch nur die Nettoabfindung berücksichtigt werden.
Was meint Ihr?
Wohngeldberechnung bei Abfindung
6. Januar 2022
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Frage vom 6. Januar 2022 | 10:21
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldberechnung bei Abfindung
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#1
Antwort vom 6. Januar 2022 | 15:50
Von
Status: Unbeschreiblich (31919 Beiträge, 5624x hilfreich)
Warum nicht? Die Wohngeldstelle, die deinen Antrag bearbeitet, berücksichtigt das Einkommen ganz genau nach Gesetz.ZitatDa ich im Antrag aber den Bruttobetrag der Abfindung angebe, scheint mir das nicht realistisch, :
Nach § 14 WoGG
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html
#2
Antwort vom 6. Januar 2022 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17246x hilfreich)
Na, relevanter wäre hier der § 16: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__16.html Daraus ergibt sich, dass in der Tat der Bruttobetrag anzugeben ist. Und davon zieht das Wohngeldamt dann halt pauschal 10 % ab - mehr nicht, denn SV-Beiträge fallen hier ja nicht an.
Und jetzt?
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