Ich erhalte eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und habe bis Frühjahr 2024 dazu aufstockende Grundsicherungsleistungen (SGB XII) bezogen. Nach Erhalt einer Erbschaft war ich aber nicht mehr anspruchsberechtigt, da ich damit über dem zulässigen Schonvermögen lag. Anstatt der Leistungen nach dem SGB XII bin ich aber nun für Wohngeld anspruchsberechtigt.
Zum Wohngeldbescheid und den Berechnungen des Wohngelds habe ich folgende Fragen:
1. Das Geld aus der Erbschaft habe ich als Tagesgeld angelegt mit monatlicher Zinsgutschrift. Welchen Betrag darf die Wohngeldstelle dann als Kapitaleinkünfte für die jährliche Einkommensberechnung heranziehen?
Anrechnungsfrei sind ja angeblich 100 €, ich finde aber dazu nirgendwo im web Angaben, für welchen Zeitraum Einkünfte (egal, welcher Art) eigentlich zu berücksichtigen sind.
Meine monatlichen Zinsgutschriften liegen unterhalb dieser Freigrenze von 100 €.
Für die Wohngeldberechnung wurden bei mir aber die Zinseinnahmen aus den ersten 2 Monaten zusammen gefasst, so dass ich mehr als 100 € an Kapitaleinkünften hatte, was damit automatisch zu einer Einkommensanrechnung beim Jahreseinkommen geführt hat.
Darf das so errechnet werden trotz variabler monatlicher Zinseinkünfte, die aufgrund der Anlagesumme ohnehin nie die anrechnungsfreien 100 € übersteigen können?
2. Des weiteren würde ich gerne erfahren, ob eine Erhöhung meiner Mietzahlung von MEHR als 10 % nach Antragstellung auf Wohngeld gar nicht automatisch zu einem höheren Wohngeldanspruch führen muss.
Ich zahle eine Warmmiete, aber die gestiegenen Energiekosten wurden vom Vermieter bisher nie angepasst, wodurch sich jährlich zunehmend höhere Nachzahlungen ergeben haben. Im vorherigen Bezug von Leistungen nach SGB XII wurden diese nach Prüfung der Angemessenheit immer in voller Höhe bewilligt.
Im Wohngeld gelten Nachzahlungen ja als versteckte Mieterhöhung, die daher nicht übernommen werden und die ich für die noch ausstehende 2023er-NK-Abrechnung somit leider noch aus meinem eigenen Budget werde bestreiten müssen.
Meine Nebenkostenvorauszahlungen (NICHT die Kaltmiete) wurden aus diesem Grund vom Vermieter erhöht.
Trotzdem fällt das Wohngeld aber gleich hoch aus wie vor der Mieterhöhung. Die Nebenkosten sind natürlich auch entsprechend angehoben worden im 2. Vermieterauskunftsbogen, aber ist nicht die reine Höhe der zu zahlenden Miete ausschlaggebend für einen höheren Wohngeldanspruch?
Vielen Dank im Voraus. Vielleicht hat hier ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
-- Editiert von User am 1. Juli 2024 13:32
-- Editiert von User am 1. Juli 2024 13:40
Wohngeldberechnung bei variablen Kapitalerträgen
1. Juli 2024
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Frage vom 1. Juli 2024 | 13:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldberechnung bei variablen Kapitalerträgen
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#1
Antwort vom 1. Juli 2024 | 14:21
Von
Status: Student (2967 Beiträge, 961x hilfreich)
Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Der Freibetrag von 100 Euro sollte ein Jahreswert zur Verwaltungsvereinfachung sein.ZitatWelchen Betrag darf die Wohngeldstelle dann als Kapitaleinkünfte für die jährliche Einkommensberechnung heranziehen? :
Automatisch nicht, auf Antrag schon.ZitatDes weiteren würde ich gerne erfahren, ob eine Erhöhung meiner Mietzahlung von MEHR als 10 % nach Antragstellung auf Wohngeld gar nicht automatisch zu einem höheren Wohngeldanspruch führen muss. :
Ggf. kann sich für die Nachzahlung ein separater Anspruch auf SGB II/XII Leistungen ergeben.
#2
Antwort vom 1. Juli 2024 | 14:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAutomatisch nicht, auf Antrag schon. :
Beantragt wurde es natürlich, aber eben abgelehnt. Da sich ab Juli die EM-Rente erhöht, ist ohnehin in Kürze eine Neuberechnung erforderlich. Statt 460 € zahle ich jetzt 514 € Warmmiete, sind nach Adam Riese mehr als 10% Anstieg. Ich habe zur Orientierung ja nur die Berechnung der Wohngeldstelle vorliegen, daher nehme ich an, dass die höheren Angaben für Warmwasser und Heizung, die in der neuen Miethöhe enthalten sind, dann insgesamt dazu führen, dass am Ende dasselbe Wohngeld dabei rauskommt wie vorher bei geringerer Miethöhe und niedrigeren Kosten für Warmwasser und Heizung.
ZitatGgf. kann sich für die Nachzahlung ein separater Anspruch auf SGB II/XII Leistungen ergeben. :
Ich habe nach einer Möglichkeit zur Anerkennung eines Mehrbedarfs gefragt, wenn mir meine NK-Abrechnung für 2023 vorliegt. Auch das wurde abgelehnt, da ich zum Zeitpunkt der entstandenen Kosten noch nicht wohngeldberechtigt war. Die Kosten der Nachzahlung fallen daher unter den Tisch, da es das Wohngeldgesetz nicht vorsieht.
Ich habe schon diverse Beratungsstellen dazu befragt und komme nicht wirklich weiter. Danke trotzdem für die Antworten!
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#3
Antwort vom 1. Juli 2024 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (34247 Beiträge, 5904x hilfreich)
An deiner Stelle würde ich auf die Neuberechnung warten, dann prüfen, ob und was sich an der Höhe des Wohngeldes ändert.ZitatDa sich ab Juli die EM-Rente erhöht, ist ohnehin in Kürze eine Neuberechnung erforderlich. :
Die Rentenerhöhung ist einheitlich, die Wohngeldstelle kennt sie bereits und geleistet/gezahlt wird sie mit der üblichen Rentenzahlung zum Monatsende Juli.
Du hast seit Frühjahr 24 Anspruch auf Wohngeld, schon beantragt, schon erhalten, schon weiteren Antrag abgelehnt... So fix ist deine Wohngeldstelle?? Wow.
Welchen Mehrbedarf meinst du ?Zitatzur Anerkennung eines Mehrbedarfs :
Zu Frage1: du erhältst jährlich von der Bank eine Aufstellung deiner Kapitalerträge. Die nimmt die Wohngeldstelle zum Jahreseinkommen hinzu und berechnet 1/12 für das monatl. Wohngeld.
Ich meine, bei <100,- p.a. wird der Pauschalbetrag von 100,- angesetzt, womit sich die Höhe des Wohngeldes nicht ändert.
Ich habe gefunden:
Besonderheit bei Kapitaleinkünften
Punkt 8, Seite 19
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/faq_wohngeld_2023.pdf
#4
Antwort vom 2. Juli 2024 | 15:17
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 53x hilfreich)
Eigentlich nicht, wenn sich dein sonstiges Einkommen nicht auch noch erhöht hat. In deinem Wohngeldbescheid sollte ein konkreter Betrag in € stehen, um den sich das zu berücksichtigende Einlommen erhöhen muss, bevor eine WG-Neuberechnung stattfindet. Und das auch nur, wenn es in mehr als zwei Monaten direkt nacheinander passiert.ZitatDa sich ab Juli die EM-Rente erhöht, ist ohnehin in Kürze eine Neuberechnung erforderlich. :
Das kann durchaus sein, soweit nur die Vorauszahlung für die Heiz-/Warnwasserkosten erhöht wurde. Diese Kosten werden beim Wohngeld per Pauschale berücksichtigt.ZitatMeine Nebenkostenvorauszahlungen (NICHT die Kaltmiete) wurden aus diesem Grund vom Vermieter erhöht. :
Trotzdem fällt das Wohngeld aber gleich hoch aus wie vor der Mieterhöhung
Wie viel Zinsen erhältst du zz. monatlich beim Tagesgeld? Gibt es noch weitere Kapitalerträge? Welche Kapitalerträge hat die WG-Stelle berücksichtigt?
-- Editiert von User am 2. Juli 2024 15:32
#5
Antwort vom 2. Juli 2024 | 16:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Rentenerhöhung ist einheitlich, die Wohngeldstelle kennt sie bereits und geleistet/gezahlt wird sie mit der üblichen Rentenzahlung zum Monatsende Juli. :
Ich gehöre zum Kreis der EM-Rentner, die zusätzlich zur jährlichen Rentenerhöhung noch einen weiteren Zuschlag bekommen. Bei mir beläuft sich der auf 7,5%. Bekommen alle EM-Rentner, deren Rentenbezug in einem gewissen Zeitraum nach 2001 bis glaube ich 2014 begann, weil danach andere höhere Zurechnungszeiten berücksichtigt wurden und Rentenbezieher, die vorher in Rente gingen, dadurch benachteiligt waren. Das wird die Wohngeldstelle vermutlich nicht ohne meinen Rentenbescheid wissen können, denn je nach Rentenbeginn können die Zuschläge zudem 4,5 oder 7,5 % betragen.
ZitatWie viel Zinsen erhältst du zz. monatlich beim Tagesgeld? Gibt es noch weitere Kapitalerträge? Welche Kapitalerträge hat die WG-Stelle berücksichtigt? :
Aktuell bewegt sich das um die 70 - 80 €, denn ich habe auch schon etwas abgebucht von der Anlagesumme. Da der Zinssatz für 6 Monate festgelegt ist und danach sinkt, kann ich monatlich sowieso nicht über die Freigrenze von 100 € kommen. Ich verstehe es also richtig, dass die Wohngeldstelle dann auch keine Kapitalerträge in der Einkommensberechnung berücksichtigen kann, wenn sie monatlich nicht die 100 € übersteigen?
Ich habe bereits fristwahrenden Widerspruch eingelegt, damit ich diese Frage eindeutig klären kann, denn das betrifft ja auch die zurückliegenden Zeiträume seit Wohngeldbezug. Ich möchte nur die richtige Begründung noch angeben können, daher meine Rückfragen hier, da ich mit Beratungsstellen vor Ort nicht weiter kam.
ZitatWelchen Mehrbedarf meinst du ? :
Da ich von SGB XII-Leistungen direkt zum Wohngeld überging, werden meine jährlichen hohen NK-Nachzahlungen im Wohngeldbezug nicht mehr bewilligt. Die Nachzahlung werde ich vom Vermieter ja auch für 2023 wieder in entsprechender Höhe bekommen, da die Miete erst seit Mai entsprechend angepasst wurde. Das lag eben an lange nicht erhöhten Nebenkosten. Es war mir bisher nicht wichtig, da es ja bislang im alten Bezug immer nachträglich noch bewilligt wurde. Ich hatte gehofft, die NK-Abrechnung für 2023 als Mehrbedarf anmelden zu können, aber das wird von der Wohngeldstelle eben nicht anerkannt, da ich erst seit Frühjahr 2024 Wohngeld beziehe und die entstandenen Kosten vorher entstanden sind. Ist etwas kompliziert, da sich dadurch auch schon die Angaben des Vermieters zu Warmwasser und Heizkosten nicht so einfach ermitteln ließen. Aber das vielleicht als grobe Erklärung dazu, weshalb ich einen Teil meiner Wohnkosten für 2023 nun doch aus meinem Vermögen werde zahlen müssen.
Ich danke allen für Ihre Hilfe und hoffe, es ist ok, wenn ich all eure Beiträge in einer Antwort zitiert habe.
#6
Antwort vom 2. Juli 2024 | 16:30
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 53x hilfreich)
@HorstPferdinand:
Eine WG-Neuberechnung findet nur dann statt, wenn das passiert, was ich bereits schrieb. Deine erhöhte EMR plus monatl. Zuschag ab 07/24 allein dürfte dafür überschlägig nicht ganz ausreichen.
ZitatIn deinem Wohngeldbescheid sollte ein konkreter Betrag in € stehen, um den sich das zu berücksichtigende Einlommen erhöhen muss, bevor eine WG-Neuberechnung stattfindet. Und das auch nur, wenn es in mehr als zwei Monaten direkt nacheinander passiert. :
Edit: Betriebs-/Heizkostennachzahlungen bleiben beim Wohngeld generell außen vor. Andererseits darfst du eventuelle Guthaben behalten.
Ansonsten: Es zählt nur die an den Vermieter monatlich zu zahlende Bruttokaltmiete. Heiz-/Warmwasserkosten werden pauschal abgedeckt.
-- Editiert von User am 2. Juli 2024 16:45
#7
Antwort vom 2. Juli 2024 | 16:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von TazDummchen): :
In deinem Wohngeldbescheid sollte ein konkreter Betrag in € stehen, um den sich das zu berücksichtigende Einlommen erhöhen muss, bevor eine WG-Neuberechnung stattfindet. Und das auch nur, wenn es in mehr als zwei Monaten direkt nacheinander passiert.
Finde ich bei mir nicht. Wo sollte das angegeben sein?
Ich habe ja direkt 2 Bescheide bekommen, alte und neue Miethöhe. Der 2. Bescheid mit Antragstellung auf Erhöhung wegen höherer Zahlung an meinen Vermieter durch angepasste NK-Vorauszahlungen wurde komischerweise abgelehnt. Ich hatte in meinem 1. Beitrag ja erwähnt, dass die reine Mietzahlung mehr als 10 % gegenüber der alten Miethöhe ausgemacht hat.
Es steht noch was drin zu einem verkürzten Bewilligungszeitraum. Ich vermute da die Rentenanpassung jetzt ab Juli.
-- Editiert von User am 2. Juli 2024 16:49
#8
Antwort vom 2. Juli 2024 | 16:49
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 53x hilfreich)
ZitatDer 2. Bescheid mit Antragstellung auf Erhöhung wegen höherer Zahlung an meinen Vermieter durch angepasste NK-Vorauszahlungen wurde komischerweise abgelehnt. Ich hatte in meinem 1. Beitrag ja erwähnt, dass die reine Mietzahlung mehr als 10 % ausgemacht hat. :
ZitatEs zählt nur die an den Vermieter monatlich zu zahlende Bruttokaltmiete. Heiz-/Warmwasserkosten werden pauschal abgedeckt. :
ZitatDas kann durchaus sein, soweit nur die Vorauszahlung für die Heiz-/Warnwasserkosten erhöht wurde. Diese Kosten werden beim Wohngeld per Pauschale berücksichtigt. :
-- Editiert von User am 2. Juli 2024 16:50
#9
Antwort vom 2. Juli 2024 | 16:59
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 53x hilfreich)
Bis wann? Wenn bis Ende 06/24 bewilligt wurde, geht es eh nicht um eine Neuberechnung im lfd. BWZ, sondern um einen Folgeantrag.ZitatEs steht noch was drin zu einem verkürzten Bewilligungszeitraum. Ich vermute da die Rentenanpassung jetzt ab Juli. :
Ansonsten zur Neuberechnung: Immer dann, wenn sich die Summe der monatl. positiven Einkünfte u. der sonstigen zu berücksichtigenden monatl. Einnahmen in mehr als 2 Monaten in Folge um mehr als 15% erhöht. Bei uns stehen konkrete Zahlen in den WG-Bescheiden, weil sich sonst die Frage stellt, worauf genau sich die 15% beziehen.
-- Editiert von User am 2. Juli 2024 17:04
#10
Antwort vom 2. Juli 2024 | 17:39
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 53x hilfreich)
Es handelt sich um einen Freibetrag, also keine Freigrenze, der sich auf 12 Monate bezieht. Nach Berücksichtigung des Freibetrags wird ggf. Weiteres abgezogen, wie bspw. 10% für die KV/PV. Nur das, was übrig bleibt, fließt in die Wohngeldtabelle ein, was aber immer noch bedeutet, dass der verbleibende Rest nur teilweise verrechnet wirdZitatAktuell bewegt sich das um die 70 - 80 €, denn ich habe auch schon etwas abgebucht von der Anlagesumme. Da der Zinssatz für 6 Monate festgelegt ist und danach sinkt, kann ich monatlich sowieso nicht über die Freigrenze von 100 € kommen :
Die WG-Stelle erstellt eine Prognose für die nächsten 12 Monate bzgl. des Einkommens. Wenn du weißt, dass die Sonderkonditionen für dein Tagesgeldkonto nach 6 Monaten enden, solltest du das in deinem eigenen Interesse entspr. kommunizieren.
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