Hallo,
wir haben das Problem,das seitens der Wohngeldstelle ständig neue Nachweise angefordert werden. So zum Beispiel eine Zusammensetzung der Miete,leider ist die Hausverwaltung da eher unmotiviert. Es dauert stets lange und erfüllt nie die Anforderungen der Wohngeldstelle. Das führt natürlich zu enormen Verzögerungen.
Hat die Wohngeldstelle nicht die Möglichkeit die Hausverwaltung mit der Androhung eines Bußgeldes zu"motivieren"?
Statt einem Bewillungsbescheid kommt halt ständig" Ihr Antrag ist noch unvollständig" und Zack wieder rinnt die Zeit dahin.
Aktuell sollen wir erklären wann und ob wir Urlaub gemacht haben(weil der SB uns wohl telefonisch nicht erreicht hat),gibt es überhaupt beim Wohngeld eine Höchstzahl an Urlaubstagen und wäre wirklich eine Abmeldung bei der Wohngeldstelle Pflicht?
Die Bearbeitung dauert fast schon 8 Monate,wie gesagt ständig neue Hürden werden präsentiert. Gäbe es eine Möglichkeit gerichtlich da aktiv zu werden? Oder zählt das Argument" Sie haben noch nicht alle Nachweise eingereicht"
Dankeschön für Meinungen,Grüsse
Wohngeldstelle fordert immer neue Nachweise
Zitat :So zum Beispiel eine Zusammensetzung der Miete,
Die steht doch in ihrem Mietvertrag oder haben sie eine Pauschalmiete?
Zitat :Hat die Wohngeldstelle nicht die Möglichkeit die Hausverwaltung mit der Androhung eines Bußgeldes zu"motivieren"?
Für die Wohngeldstelle sind sie als Antragsteller Ansprechpartner, deshalb müssen sie für die notwendigen Unterlagen sorgen.
Das der Urlaub gegrenzt sein sollte, hörte ich noch nie. Haben sie ihre Handynummer angegeben, dann sind sie doch selbst im Urlaub erreichbar.
Danke für die Antwort.
Vor ein paar jahren, bei einem anderen Sachbearbeiter war es so,das dann irgendwann die Wohngeldstelle der Verwaltung eine Frist setzte mit Androhung einer Strafzahlung. Dann klappte es plötzlich...
Der aktuelle SB will detailliert eine Auflistung der Zusammensetzung weil sich die Miete(Mieterhöhung) und auch die Nebenkosten sich geändert haben. Was die Verwaltung dem schickt, beantwortet er stets mit neuen Anforderungen.
Was im Mietvertrag steht reicht dem keinesfalls.
Grüsse
-- Editiert von User am 19. April 2024 08:12
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das Problem ist für mich schwer nachvollziehbar. Die Mietbescheinigung ist doch nun wirklich nicht schwer auszufüllen, das müsstest Du anhand der Nebenkostenabrechnungen doch eigentlich auch selbst können, dann beim Vermieter oder der Hausverwaltung aufschlagen, sich die Unterschrift holen, ist das nicht machbar?
Abgesehen davon ist Dein Ansprechpartner Dein Vermieter, nicht unbedingt der Verwalter. Hat man sich denn mit dem mal in Verbindung gesetzt, das Problem geschildert? Vielleicht auch unter Fristsetzung Schadensersatz angedroht, das ganze schriftlich, per Einschreiben? Das wären so die schnellsten Maßnahmen, die mir einfallen.
Nee, die Behörde (der Steuerzahler) ist nicht dazu da, Eure privaten Unzulänglichkeiten zu lösen. Das müsst Ihr schon allein schaffen.
wirdwerden
Und warum sendest Du dem SB nicht einfach das letzte Mieterhöhungsschreiben des Vermieters und die letzte NK Abrechnung?Zitat :Der aktuelle SB will detailliert eine Auflistung der Zusammensetzung weil sich die Miete(Mieterhöhung) und auch die Nebenkosten sich geändert haben. Was die Verwaltung dem schickt, beantwortet er stets mit neuen Anforderungen.
Was im Mietvertrag steht reicht dem keinesfalls.
Nun ja, die Idee klingt toll,funktioniert nur leider nicht!"
Der Vermieter sitzt im Ausland und darf wohl getrost als "Miethai" bezeichnet werden. Schon bei vorigen Problemen hat er stets mies gelaunt auf die Verwaltung verwiesen.
Der SB möchte ein sehr umfangreiches Wek von der Verwaltung was dem Grunde nach nichts mit einer puren Mietbescheinigung zu tun hat.
Mit etwas vorbereiten und unterschreiben lassen wird da nichts,davon abgesehen das die in der Verwaltung keinesfalls irgendwas von uns vorbereitetes unterschreiben würden.
Also Bemühungen sind unsererseits schon da,aber man stößt halt an seine Grenzen.
Zitat :Und warum sendest Du dem SB nicht einfach das letzte Mieterhöhungsschreiben des Vermieters und die letzte NK Abrechnung?
Schon längst passiert,reicht dem nicht aus...
Seltsam, das liest sich für mich ein bisschen nach Schikane. Was verlangt der SB denn was über die Mietbescheinigung hinausgeht? Sind das absurde oder nachvollziehbare Anforderungen?
Man kann nämlich auch durchaus gegen völlig überzogene Anforderungen vorgehen.
In der Darstellung fehlt halt worum es überhaupt geht.
Geht es wirklich um Wohngeld? Und nicht um KDU beim Bürgergeld?
Man könnte es durchaus vermuten,aber Ja es geht um Wohngeld!
Zu den Anforerungen des SB:Die darf man sich etwa so vorstellen, wir reichen umfangreiche Unterlagen ein. 2 Monate später geht es los,erst wird die genaue Zusammensetzung für Monat X verlangt. Irgendwann schickt die Verwaltung eine Aufstellung. Der SB reagiert meist mit der Anforderung wesentlich detaillierte Aufstellungen. Die Verwaltung antwortet nun noch genervter,schickt sehr verzögert etwas. Über die inhaltliche Qualität kann ich nix sagen.Der SB jedenfalls antwortet mit etwa 10 Fragen dazu.Die können wir nicht beantworten,die Verwaltung stellt sich nun tot.
Etwa einen Monat später wechselt der SB das Thema und fordert nun Bewerbungsaktivitäten,weil einer von uns keinen Job hat. Die schicken wir ihm,inkl. fallls vorhanden, mit Absagen.
Etwas Zeit vergeht und der SB legt nach" schreiben Sie warum sie kein Einkommen erzielen",dabei geht er wohl eher von Ausführungen in Taschenbuchstärke aus. Ein größerer Haufen extra ausgedrucktes Papier stellen ihn dann doch zufrieden.
Wir sind in Urlaub,der SB hat wieder Nachfragen auf dem AB hinterlassen. " Führen Sie schriftlich bis zum XXX aus,warum sie, wie lange in Urlaub waren." Wir reagieren mit Unverständnis und der meint am Telefon" Hat sich erledigt".
Schließlich beantragen wir nach so 6 Monaten Vorschuss. Den gibt es natürlich nicht,stattdessen treffen neue Anforderungen an die Verwaltung ein. Auflistungen über "neue" Monate sollen erstellt werden,da sich nach Meinung des SB da " Unklarheiten" ergeben haben. Die Verwaltung macht nun noch Null,uns bleibt nur immer wieder Fristverlängerung zu beantragen,. Die genehmigt der SB,Zitat" ausgesprochen gerne". Ich denke da mittlerweile auch an Schikane,keine Frage...
Ich glaube, das da ein ganz mieses Spiel gespielt wird mit euch ...
Ich denke, da sollte mal ein Anwalt drüber schauen und dann mal einen ordentlich dicken Fragenkatalog an den Sachbearbeiter und an den Behördenleiter senden mit dem Hinweis, dass das ganze gerne recht zeitnah vor Gericht diskutieren würde ...
Der Vermieter/ die Verwaltung muss überhaupt keine Mietbescheinigungen ausfüllen. Ist eine reine Nettigkeit.
3113, die Mietbescheinigung (1 Seite lang) muss vom Vermieter unterzeichnet werden. Der Vermieter mag keine Verpflichtungen gegenüber dem JC/der Wohngeldstelle haben; aber es verstehen ja durchaus vertragliche Nebenpflichten gegenüber dem Mieter. Und dazu gehört m.E. auch, es dem Mieter zu ermöglichen, einen Zuschuss zum Mietzins zu erlangen.
wirdwerden
Zitat:Der Vermieter/ die Verwaltung muss überhaupt keine Mietbescheinigungen ausfüllen. Ist eine reine Nettigkeit.
Und wie möchtest Du diese Behauptung mit § 23 Abs. 3 WoGG in Einklang bringen?
Zitat:Ich glaube, das da ein ganz mieses Spiel gespielt wird mit euch
Dem schließe ich mich an.
Bei mittlerweile 8 Monaten Bearbeitungszeit wäre eine Untätigkeitsklage angezeigt. Dann kann der Sachbearbeiter dem Gericht erklären, warum immer neue Unterlagen gefordert werden, anstatt einfach über den Antrag zu entscheiden.
Gruß,
Axel
Für mich schreit das nach Fachaufsichtsbeschwerde /FAB.Zitat :wir haben das Problem
-Vor allem, weil man Nachweise für Urlaub vorlegen solle.
-Vor allem, weil man Nachweise über Bewerbungsaktivitäten vorlegen solle.
-Vor allem, weil die Nachweise zu den Wohnkosten vollständig und nachvollziehbar vorliegen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
3 Antworten
-
9 Antworten