Hallo,
ist es soweit korrekt, dass bei einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht der/die Anspruchsberechtigten keine Kosten der Unterkunft geltend machen können?
Hintergrund ist der, dass ich aktuell mit meinen Eltern noch in einem Mehrfamilienhaus zusammenwohne. Ich gehe davon aus, dass ich zu 80% dort auch weiterleben werde, aber beruflich evtl. auch mal ein paar Jahre abwesend sein könnte. Die Rente meiner Eltern dürfte nicht gerade so gut ausfallen. Falls ich irgendwann mal ausziehen sollte und meine Eltern dort verbleiben, dann fällt eine reguläre Vermietung aufgrund des Wohnrechtes weg.
Die Befürchtung meinerseits ist jetzt, dass es ggf. aufgrund der verminderten Sozialleistungen (fehlende Miete bei Grusi) es schwerer für die Eltern wird weiter im Haus zu leben bzw. es finanziell auch einen Nachteil wäre. Es wäre aus dem Gesichtspunkt ggf. sinnvoll das Wohnrecht wegzulassen oder das Haus an die Eltern zu überschreiben oder das Wohnrecht mit einer Mietzahlung zu koppeln?
Vielleicht hat sich mit der Thematik mal Jemand beschäftigt, was in solchen Konstellationen sinnvoll wäre.
Grüße
Wohnrecht der im Haus lebenden Eltern bei Sozialleistungen
7. Januar 2022
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Frage vom 7. Januar 2022 | 21:25
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht der im Haus lebenden Eltern bei Sozialleistungen
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#1
Antwort vom 8. Januar 2022 | 11:32
Von
Status: Philosoph (13041 Beiträge, 4439x hilfreich)
@Wildfang:
Zitat:ist es soweit korrekt, dass bei einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht der/die Anspruchsberechtigten keine Kosten der Unterkunft geltend machen können?
Das kommt auf die vertraglichen Regelungen an, die dem eingetragenen Wohnrecht zugrunde liegen. Durchaus üblich ist es, dass der Nießbrauchsnehmer (hier Deine Eltern), zwar keine Miete zahlen, aber die anfallenden Betriebs- und Heizkosten zahlen. Das wäre dann auch so im Grundbuch einzutragen.
Die Zahlung eine Kaltmiete ist in diesem Zusammenhang meines Wissens zumindest unüblich. Ob sie überhaupt zulässig wäre, weiß ich nicht.
Ist das Wohnrecht bereits eingetragen, oder steht das noch bevor?
Zitat:Hintergrund ist der, dass ich aktuell mit meinen Eltern noch in einem Mehrfamilienhaus zusammenwohne.
In einer, oder in getrennten Wohnungen?
Zitat:Falls ich irgendwann mal ausziehen sollte und meine Eltern dort verbleiben, dann fällt eine reguläre Vermietung aufgrund des Wohnrechtes weg.
Das ist soweit richtig. Aber, worum geht es Dir denn? Darum, Mieteinnahmen zu generieren, oder darum, Deinen Eltern ein Wohnrecht zu garantieren?
Zitat:Die Befürchtung meinerseits ist jetzt, dass es ggf. aufgrund der verminderten Sozialleistungen (fehlende Miete bei Grusi) es schwerer für die Eltern wird weiter im Haus zu leben
Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Warum sollte es durch den Bezug von GruSi für Deine Eltern schwieriger werden, dort wohnen zu bleiben. Wenn Sie ganz normal zur Miete wohnen würden, würden sie zwar ggf. höhere GruSi-Leistungen beziehen, müssten aber eben auch Miete zahlen. Unter dem Strich ändert sich durch das (kostenlose) Wohnrecht für Deine Eltern nichts.
Zitat:bzw. es finanziell auch einen Nachteil wäre.
Für wen ein Nachteil? Für Deine Eltern sicher nicht. Für Dich möglicherweise ja. Letzteres gilt aber immer, wenn jemand einem anderen ein Wohnrecht einräumt.
Zitat:Es wäre aus dem Gesichtspunkt ggf. sinnvoll das Wohnrecht wegzulassen oder das Haus an die Eltern zu überschreiben
Für den Fall, dass Deine Eltern bedürftig werden, sei es, weil die Rente ohnehin nicht ausreicht, oder weil einer oder beide Elternteile pflegebedürftig werden und ggf. in einem Heim untergebracht werden müssen, würden Deine Eltern das Haus dann wohl verkaufen müssen, um aus dem Erlös ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Heimkosten zu decken.
Zitat:oder das Wohnrecht mit einer Mietzahlung zu koppeln?
Die Verpflichtung der Eltern, die Nebenkosten zu tragen, sollte m.E. in jedem Fall in die Überlegungen einbezogen werden. Wie gesagt, ob eine Mietzahlung zulässigerweise verlangt werden kann, weiß ich nicht.
So ganz verstehe ich den Hintergrund Deiner Überlegungen nicht wirklich. Vielleicht kannst Du ja noch weitere Informationen hierzu liefern, wenn Du magst.
Gruß,
Axel
#2
Antwort vom 8. Januar 2022 | 12:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatSo ganz verstehe ich den Hintergrund Deiner Überlegungen nicht wirklich. Vielleicht kannst Du ja noch weitere Informationen hierzu liefern, wenn Du magst. :
Das Kind möchte von den Eltern Geld kassieren in der Zeit, in der es nicht in dem Haus wohnt. Schließlich muss das Kind für die Instandhaltung des Hauses aufkommen, obwohl es dort nicht wohnt und mit dem Haus keine Einnahmen erzielt.
Die Eltern haben schließlich nichts davon, wenn sie Miete zahlen müssen. Dadurch verbleibt ihnen kein einziger zusätzlicher Cent zum Leben. Profiteur einer geänderten Regelung wäre alleine das Kind.
Jegliche Änderung zu Gunsten des Kindes wäre übrigens eine Schenkung, die innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden könnte.
ZitatDie Befürchtung meinerseits ist jetzt, dass es ggf. aufgrund der verminderten Sozialleistungen (fehlende Miete bei Grusi) es schwerer für die Eltern wird weiter im Haus zu leben bzw. es finanziell auch einen Nachteil wäre. :
Die Befürchtung ist unbegründet, weil die Eltern auch keine Miete bezahlen müssen.
Wenn ihnen das Haus gehören würde, würden sie übrigens auch keine Miete erhalten. Wenn sie Miete zahlen müssten, wäre das bei den Eltern nur ein durchlaufender Posten.
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#3
Antwort vom 8. Januar 2022 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Nein, ist es nicht. Ein eingetragenes Wohnrecht bedeutet nicht, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Außer dem Wohnrecht im Grundbuch müsste noch vereinbart sein, ob total kostenlos gewohnt wird oder ob (nur) die Betriebkosten für diese Wohnung zu zahlen sind.Zitatist es soweit korrekt, :
Du hast in deinen Fragen mE viel zu viele Eventualitäten. Für jede einzelne kann eine andere Gestaltungsmöglichkeit gewählt werden.
Die Eltern hätten keinen finanziellen Nachteil, wenn du als Vermieter keine Kosten fürs Wohnen verlangst.
Das Haus auf die Eltern überschreiben wäre die denkbar ungünstigste Variante.
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