Hallo,
ich bin neu hier und froh, vielleicht eine erste Einschätzung zu einem evtl. kommenden Problem zu erhalten:
Ich vermiete derzeit eine winzige Eigentumswohnung an meinen alten Vater, der selbst Rente mit Grundsicherung bekommt. Ich selbst bin Mitte 50 und evtl. werde ich nächstes Jahr arbeitslos, wenn ich großes Pech habe. Spätestens nach einem Jahr droht mir dann Sozialhilfe, sollte ich im schlimmsten Fall keinen neuen Job bekommen (also alles nur theoretisch).
Nun frage ich mich, was in diesem schlimmsten Fall mit meiner ETW passiert - und damit mit meinem Vater: Muss ich im Falle einer Sozialhilfebedürftig meine Wohnung verkaufen und mein Vater bekäme dann mit dem Käufer einen neuen Vermieter (der die Miete dann ortsüblich massiv anpassen könnte)?
Eigentliche Frage: Kann ich vielleicht aus Vorsichtsmaßnahme meinem Vater schon heute die Wohnung einfach schenken? Soweit ich weiß, darf er eine solche kleine Wohnung (1 Zimmer) als EIgenbedarf besitzen? Oder geht eine solche Schenkung nicht bei Personen mit Grundsicherung?
Danke, P.
Wohnung an Familienangehörige mit Grundsicherung verschenken
7. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 7. November 2021 | 13:33
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung an Familienangehörige mit Grundsicherung verschenken
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. November 2021 | 14:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32269 Beiträge, 5673x hilfreich)
Mit der ETW selbst nichts. Das ist die gute Nachricht.ZitatNun frage ich mich, was in diesem schlimmsten Fall mit meiner ETW passiert :
Vielleicht. Die ETW wäre dein Vermögen, welches wohl den Freibetrag übersteigt. Deine Mieteinnahmen als dein Einkommen mindern zunächst die Sozialleistung. Vermutlich würdest du zur Verwertung/Verkauf aufgefordert. Unklar ist, ob und wann sich ein Käufer findet.ZitatMuss ich im Falle einer Sozialhilfebedürftig meine Wohnung verkaufen :
Zu Vielleicht: Wenn sich dann nachweisen lässt, dass dein Vater in absehbarer Zeit in ein Pflegeheim umzieht und du dann in diese/deine ETW umziehen wirst, ließe sich evtl. ein Verkauf vermeiden.
Möglich ist das.ZitatKann ich vielleicht aus Vorsichtsmaßnahme meinem Vater schon heute die Wohnung einfach schenken? :
Aber solltest du tatsächlich hilfebedürftig nach SGB II oder XII werden, kann/wird die Schenkung zurückverlangt werden. Dafür gibt es Fristen nach § 529 BGB. In deiner Zeitrechnung wäre die Rückforderung des Geschenkes durchaus denkbar.
Der ganze Aufwand (für das Hin+Rück mit Notar usw) wäre aufwendig, teuer und letztlich umsonst.
Was meint Eigenbedarf? Dein Vater wäre dann Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung. Alle Kosten hätte er dann selbst zu tragen anstelle von Mietkosten an dich. Sein zuständiges Sozialamt würde ihm keinen Cent Grundsicherung mehr als bisher zahlen.ZitatSoweit ich weiß, darf er eine solche kleine Wohnung (1 Zimmer) als EIgenbedarf besitzen? :
Und jetzt?
Schon
268.272
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten