Wohnung unangemessen

1. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.02.2025 18:34:40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung unangemessen

Liebe Forennutzer,
Wir haben eine behinderte Tochter (60% Merkz. G,B ) mit 13 die im Haus von einen 70 jhrg. Nachbarn sexuell missbraucht wurde.
Anzeige wurde alles gestellt. Nur gilt er wegen einer psychischen Erkrankung als Schuldunfähig und spatziert weiter im Haus herum, was unserer Tocher riesen Angst bereitet.
Es wurde am jetzigen Jobcenter ein Antag zu einen Umzug gestellt, der auch auf Grund der Dringlichkeit sofort per Beschluss genehmigt wurde.
Nun lehnt das dann Zuständige Jobcenter die Übernahme der Kaution ab, da sie wegen 7,50 Euro Miete über den dortigen Spiegel liegt und sie die Wohnung als unangemessen zu teuer sehen.
Kann man gegen solche Entscheidungen irgend etwas machen, da wir mit der Tochter auf keinen Fall länger hier bleiben möchten?

-- Editiert von User am 1. Februar 2025 13:51

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127367 Beiträge, 40798x hilfreich)

Zitat (von Ricky1000):
der auch auf Grund der Dringlichkeit sofort per Beschluss genehmigt wurde.

Es gab den Beschluss eines Gerichts?



Zitat (von Ricky1000):
Kann man gegen solche Entscheidungen irgend etwas machen

Ja, man könnte den Bescheid der Behörde mal lesen, denn da steht drin was man machen muss wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.



Zitat (von Ricky1000):
Nun lehnt das dann Zuständige Jobcenter die Übernahme der Kaution ab, da sie wegen 7,50 Euro Miete über den dortigen Spiegel liegt und sie die Wohnung als unangemessen zu teuer sehen.

Auch die Zahlung als Darlehen abgelehnt??


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12301.02.2025 18:34:40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gerichts
Beschluss Jobcenter

-- Editiert von User am 1. Februar 2025 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.02.2025 18:34:40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zahlung als Darlehen abgelehnt
Auch als Darlehen wegen Unangemessen abgelehnt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35863 Beiträge, 6089x hilfreich)

Zitat (von Ricky1000):
da sie wegen 7,50 Euro Miete über den dortigen Spiegel liegt und sie die Wohnung als unangemessen zu teuer sehen.
Da nimmt das neue JC die Regelung seeehr ernst.

Doch welchen Beschluss und welche Genehmigung meinst du?

Zitat (von Ricky1000):
Kann man gegen solche Entscheidungen irgend etwas machen
Gegen die Ablehnung des JC nicht so schnell, übers Gericht dauerts...und die JC verweisen auf ihre KdU-Richtlinien.

Ist tatsächlich die Nettokaltmiete zu teuer?
Könntet ihr versuchen, mit dem Vermieter den Mietvertrag so *hinzurichten*, dass er 7,50 billiger wird?
Könntet ihr die Kaution in 3 Raten selbst aufbringen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13153 Beiträge, 4470x hilfreich)

Zitat:
Es wurde am jetzigen Jobcenter ein Antag zu einen Umzug gestellt, der auch auf Grund der Dringlichkeit sofort per Beschluss genehmigt wurde.


Einen "Beschluss" des Jobcenters gab es ganz sicher nicht, sondern einfach nur ein entsprechendes Schreiben, max. in Form eines Bescheides. Was genau steht da drin? Ich vermute mal, es wird "nur" die Notwendigkeit des Umzugs bestätigt?

Für die Zusicherung zur Übernehme der künftigen Unterkunftskosten ist das neue Jobcenter zuständig. Wurde dort - vor Unterschrift des Mietvertrages - die Zusicherung beantragt? Und welche Antwort gab es darauf?

Zitat:
Ist tatsächlich die Nettokaltmiete zu teuer?


Entscheidend ist die Bruttokaltmiete.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35863 Beiträge, 6089x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Entscheidend ist die Bruttokaltmiete.
Zitat (von Ricky1000):
da sie wegen 7,50 Euro Miete über den dortigen Spiegel liegt

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12301.02.2025 18:34:40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Wurde dort - vor Unterschrift des Mietvertrages - die Zusicherung beantragt? Und
Nein Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben. Ledeglich eine Aufstellung der Kosten vom Vermieter liegt vor.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.02.2025 18:34:40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist tatsächlich die Nettokaltmiete zu teuer?
Ja Netto Kaltmiete ist um 7,50 zu teuer.

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#9
 Von 
guest-12301.02.2025 18:34:40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Könntet ihr die Kaution in 3 Raten selbst aufbringen?
Nein können wir nicht selbst aufbringen, da der der Vater den Typen der das der Tochter angetan hat eine aufgestrichen hat und seit dem Vorfall im Sicherheitsdienst auf Grund Stravrechtlicher Ermittlungen gesperrt ist und ALG 1 bekommt. Nur Frau und Tochter läuft über ALG 2. Die vom ALG 1übernehmen aber ohne Jobaufnahme nichts weiteres. Solange aber die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, geht auch der neue Arbeitgeber nicht darauf ein.

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#10
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1381 Beiträge, 355x hilfreich)

Ich blicke nicht so ganz durch…

Verstehe ich richtig, dass es um 7,50,- im Monat geht? Hat man darüber mal mit dem Vermieter gesprochen? Denkbar wäre, dass der Vermieter 7,50,- weniger verlangt oder aber man einigt sich irgendwie anders…

Wie hat der Täter den Missbrauch begehen können? Hatte er freien Zugriff auf das behinderte Mädchen?
Ist das Mädchen mittlerweile angemessen vor Gefahren geschützt?

Selbst bei Strafunfähigkeit sind Schutzmaßnahmen denkbar. Hat man diesbezüglich irgendetwas veranlasst?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35863 Beiträge, 6089x hilfreich)

Zitat (von Ricky1000):
Nein können wir nicht selbst aufbringen
Schade.
Zitat (von Ricky1000):
Ledeglich eine Aufstellung der Kosten vom Vermieter liegt vor.
Könntet ihr versuchen, mit dem Vermieter zu vereinbaren, die Kosten um 7,50 runterzudrücken--- so dass es in die JC-Richtlinien passt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
guest-12301.02.2025 18:34:40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Selbst bei Strafunfähigkeit sind Schutzmaßnahmen denkbar. Hat man diesbezüglich irgendetwas veranlasst?
Es wurde ein Verbot sich ihr zu nähern erwirkt. Des weiteren wird sie täglich vom Schulbus abgeholt. Gerichtlich wurde auch ein Betreuer für ihm angeordnet und er muss angeblich Tabletten nehmen. Aber ich bezweifle das der dies tut. Darum weg von hier, denn selbst die Hausverwaltung ist trotz mehreren Fällen nicht bereit irgend etwas zu unternehmen. Ich bin vorerst zu Hause und hab ihm schon unverständlich mittgeteilt, wenn ich ihn nochmal in der Nähe von der Tochter sehe, schlag ich ihm den Schädl runter.

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#13
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1381 Beiträge, 355x hilfreich)

Zitat:
Ich bin vorerst zu Hause und hab ihm schon unverständlich mittgeteilt, wenn ich ihn nochmal in der Nähe von der Tochter sehe, schlag ich ihm den Schädl runter.

Damit haben Sie sich selbst strafbar gemacht.
Bei Ausführung der Tat dann gleich nochmal. Der Vater hat sich doch schon selbst in eine schlechte Position gebracht. Zieht jetzt das ganze Umfeld nach?

Zitat:
denn selbst die Hausverwaltung ist trotz mehreren Fällen nicht bereit irgend etwas zu unternehmen.

Die Hausverwaltung hat damit auch nicht wirklich was zu tun.

Zitat:
Es wurde ein Verbot sich ihr zu nähern erwirkt.

Das ist gut.

Ich würde mit dem Vermieter über die 7,50,- sprechen und zugleich hoffen, dass der Täter möglichst oft gegen das Annäherungsverbot verstößt (natürlich sauber dokumentiert und möglichst jeweils von mehreren Menschen bezeugt). Dann werden Sie den ganz schnell los…

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127367 Beiträge, 40798x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Bei Ausführung der Tat dann gleich nochmal.

Je nach Situation, Ausführung und Qualität des Anwaltes könnte man da noch was machen mit "Notwehr" / "Nothilfe" / "temporäre Schuldunfähigfähigkeit".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13153 Beiträge, 4470x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Zitat (von AxelK):
Entscheidend ist die Bruttokaltmiete.

Zitat (von Ricky1000):
da sie wegen 7,50 Euro Miete über den dortigen Spiegel liegt


Was möchtest Du mir/uns damit sagen?

@TE:

Zitat:
Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben. Ledeglich eine Aufstellung der Kosten vom Vermieter liegt vor.


DAS war nicht die Frage. Nochmal:

Wurde beim Jobcenter die Zusicherung zur Übernahme der neuen Wohnung beantragt?
Was genau (Wortlaut) hat das Jobcenter darauf geantwortet?

Zitat:
Ja Netto Kaltmiete ist um 7,50 zu teuer.


Wie genau ist denn im zukünftigen Wohnort die Angemessenheitsgrenze definiert? Also, wo hoch darf die Nettokaltmiete sein und wie hoch die kalten Nebenkosten? Wie heißt der neue Wohnort (dann kann man selbst nach den KdU-Richtlinien schauen), wenn Du das sagen magst.

Wie hoch ist die Kaltmiete? Wie hoch die kalten Nebenkosten? Und wie hoch die Heizkosten?
Wie viele Personen seit ihr insgesamt?

Wenn die Nettokaltmiete 7,50 Euro zu hoch, die kalten Nebenkosten aber z.B. 10 Euro niedriger sind als erlaubt, dass ist die Miete insgesamt angemessen, was die Chancen auf Übernahme der Kaution deutlich erhöhen würde.

Das Gespräch mit dem zukünftigen Vermieter ist natürlich auch eine Möglichkeit und bei einem erfolgreichen Gespräche geht das sicher deutlich schneller, als wenn Ihr Euch mit dem Jobcenter rumstreitet.

Gruß,

Axel

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