Hallo,
angenommen jemand hätte einen gewissen Betrag zusammengespart um eine Anzahlung auf eine Wohnung zu leisten und verliert dann Ihren Job. Die monatlichen Raten der Restfinanzierung (evtl exkl Zinsen) entsprächen der monatlichen Mietobergrenze von Bürgergeld. Würde das Jobcenter das bezahlen, also den "Status" mit gewöhnlichen Mietkosten gleichsetzen?
-- Editiert von User am 29. November 2023 00:08
Wohnung von jobcenter teilweise abbezahlen
Eher nicht - m. W. geht das nur bei "weitgehend abbezahltem" Eigentum, und das liegt ja hier nicht vor.
Das Jobcenter übernimmt keine Schulden. Das gilt grundsätzlich auch für die Tilgungsraten einer Hypothek. Abgesehen davon, kämen zur Tilgungsrate ja auch noch Zinsen hinzu, sodass die "Kaltmiete" wohl deutlich zu hoch wäre.
Die Übernahme von Tilgungsraten einer selbst bewohnten Immobilie kommt nur im Ausnahmefall in Betracht, wenn der Kredit weitestgehend getilgt ist und nur noch eine geringe Restlaufzeit hat (BSG, Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 49/14 R, dort bejahend, weil ein Ausnahmefall vorliegt).
In dem hier geschilderten Fall sehe ich die Voraussetzungen für die Übernahme der Tilgungsraten definitiv nicht als gegeben an.
Gruß,
Axel
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Nein.Zitat :Würde das Jobcenter das bezahlen, also den "Status" mit gewöhnlichen Mietkosten gleichsetzen?
(Unfug editiert)
-- Editiert von Moderator am 30. November 2023 14:00
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