Wohnung zu teuer, was muss ich jetzt tun?

15. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lenidag
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung zu teuer, was muss ich jetzt tun?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgende Situation.
Ich habe eine Wohnungstusage. Nach fast einem Jahr wo ich mit meinem Sohn bei meinem Vater mir ein Zimmer teile, weil mich einfach keiner in der Umgebung mit Bürgergeld überhaupt eine Wohnung besichtigen lässt. Der Rest ist e raus, da sie nicht in der Vorgabe des Jobcenters lieben. Jetzt habe ich endlich eine Wohnungszusage nur ist diese zu teuer. Anscheinend wegen der Nebenkosten. Nach einreichen der Mietbescheinigung kam zurück nicht angemessen und folgenden Hinweisen:
Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesem Schreiben lediglich um eine Bestätigung derAngemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung bzgl. der oben genannten Wohnung handelt.Kosten für den Haushaltsstrom sind bereits in der Regelleistung enthalten undwerden nicht mehr bei den Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Die Miete würde bei Anmietung und SGB II Antragstellung nicht in dieser Höhe berücksichtigt werden,ein Darlehen für die Kaution könnte, ebenso wie mögliche Nebenkostennachzahlungen nichtübernommen werden.Bei den Kosten für Heizung/Warmwasser und für Nebenkosten handelt es sich um Vorauszahlungen,weshalb diese nach tatsächlichem Verbrauch zu gegebener Zeit abzurechnen sind.

Ja jetzt weiß ich gar nicht wie es weiter geht? Das heißt ich kann umziehen aber bekomme keine Kaution und keine Nebenkosten, den Rest aber ? Welchen Antrag muss ich stellen? Ich versteh es nicht. Habe auch schon mehrfach angerufen aber sie sagt immer nur, sie kann nur sagen das es nicht angemessen ist.

Selbst wenn ich den Rest selbst zahlen müsste wäre für mich in Ordnung. Ich will nur endlich mit meinem Sohn in eine eigene Wohnung.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Lenidag):
Selbst wenn ich den Rest selbst zahlen müsste wäre für mich in Ordnung.


Man müsste dann dem Jobcenter ggf. glaubhaft machen, wie man diese Differenz aufbringt.

Über welchen Betrag reden wir denn?



-- Editiert von User am 15. Dezember 2023 14:44

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Welchen Antrag muss ich stellen? Einen Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft natürlich. Aber zunächst würde ich mal den Mietvertrag unterschreiben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42605 Beiträge, 14764x hilfreich)

Vielleicht noch etwas Erklärung zu @muemmels völlig zutreffenden Hinweis.

Du scheinst die Hinweise des JC nicht so ganz zu verstehen. Ich versuche das mal zu vereinfachen. Du bekommst den Betrag an Kaltmiete und Nebenkosten bezahlt, der dem Regelsatz in Deiner Kommune entspricht. Was die Wohnung teurer ist, das musst Du alleine aus den laufenden Bezügen zahlen. Das tun viele und das ist kein Beinbruch. So, da die endgültige Höhe der Nebenkosten nicht feststeht, ist insoweit der ausgezahlte Betrag nur vorläufig zu leisten; wenn die endgültige Abrechnung im darauffolgenden Jahr ein Guthaben ergibt, dann ist der Begünstigte letztlich das JC. Der Hinweis auf die Stromkosten ist klar: für die musst Du alleine aufkommen. Ausnahme: Warmwasser oder Heizung wird mit Strom betrieben. Dann werden insoweit auch anteilig diese Kosten übernommen.

Also, alles im Augenblick etwas unübersichtlich für Dich, aber managebar.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40413 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Lenidag):
Selbst wenn ich den Rest selbst zahlen müsste wäre für mich in Ordnung. Ich will nur endlich mit meinem Sohn in eine eigene Wohnung.
1. Unterschreibe den Mietvertrag.
2. Stelle einen schriftlichen Antrag beim JC auf die Übernahme der Wohnkosten/KdU in Höhe von X€.
2. Zahle die Mietkaution in 3 Raten von deinem Geld.
3. Zahle die Wohnungsausstattung von deinem Geld.
3. Zahle die Umzugskosten von deinem Geld.
4. Zahle die Differenz von angemessen zu zu teuer von deinem Geld.

Wenn du das alles stemmen kannst, dann mach das.
Wie hoch ist denn die Differenz?

Zitat (von Lenidag):
Habe auch schon mehrfach angerufen aber sie sagt immer nur, sie kann nur sagen das es nicht angemessen ist.
Was soll sie denn anderes sagen? Jeder darf umziehen, auch in teurere Wohnungen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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