Wohnungserstausstattung Gutscheine?

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungserstausstattung Gutscheine?

Hallo,

seit dem 01.05.2020 habe ich eine Wohnung angemietet und nocvh vor Vertragsabschluss einen Antrag auf Erstausstattung gestellt, da ich bereits 2 Wochen vorher wusste wann die Übergabe und der Vertragsabschluss stattfinden wird. Der Antrag konnte laut JobCenter erst bei vorlage des Mietvertrags bearbeitet werde. Da zu diesem Zeitpunkt noch alle Geschäfte, durch die Corona Verordnungen geschlossen hatten, habe ich auf den Kleinanzeigen und Onlinemarkt verwiesen und eine angemessene Geldsumme beim JobCenter beantragt um mich mit allem einzudecken. Ich habe wirklich garnichts und hätte theoretisch ohne Bett und Licht im Schlafsack auf dem Betonboden bei Kerzenschein sitzen müssen. Ich habe bis zum heutigen Tag keinen Bescheid erhalten und erst auf Nachfrage am Telefon erfahren, dass ich eine Pauschale Summe von 100€ erhalten werde und den Rest auf Gutscheinbasis für Sozialkaufhäuser und Einzelhandel.

Da das JobCenter genau wusste, dass die Wohnung zum 01.05 angemietet werden wird, der Antrag aber erst 2 Wochen nach Vertragsabschluss bearbeitet wurde obwohl dieser bereits 2 Wochen vorher eingegangen ist, darf man hier wohl davon ausgehen, dass der Antrag absichtlich verschleppt wurde, da zu diesem Zeitpunkt bereits im Raum stand, dass in 2 Wochen die Geschäfte wieder öffnen. Also war das ganze Vorsätzlich, um keine Geldleistung auszahlen zu müssen.

1. sind bei Kleinanzeigen Möbel oftmals günstiger als im Sozialkaufhaus
2. bin ich deutlich flexibler in der Anschaffung der einzelnen Ausstattungsgegenstände
3. finde ich es erniedrigend in einem Markt mit Gutscheinen vom JobCenter an der Kasse zu stehen
4. Gibt es kaum Gesdchäfte die Gutscheine annehmen was doch irgendwie den Wettbewerb untergräbt?

und so kann ich ewig weiter machen...

Lohnt ein Widerspruch um Bargeld zu erhalten oder ist das mit diesen entwürdigenden Gutscheinen wirklich ok so? Wenn einem Alkoholiker oder Spielsüchtigen Gutscheine gegeben werden kann ich es verstehen. Aber jemandem der sich normal organisieren kann und keinerlei Schulden hat, kann doch Geld ausgezahlt werden oder was?

-- Editiert von DasDielamma am 12.05.2020 19:47

-- Editiert von DasDielamma am 12.05.2020 19:57

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Woher weiß das Sozialamt, dass du dich normal organisieren kannst und nicht das Geld für andere Dinge ausgibst?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31970 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von DasDielamma):
Ich habe bis zum heutigen Tag keinen Bescheid erhalten
Zitat (von DasDielamma):
Lohnt ein Widerspruch um Bargeld zu erhalten
Dann ist ein Widerspruch--- für die Katz.
Zitat (von DasDielamma):
darf man hier wohl davon ausgehen, dass der Antrag absichtlich verschleppt wurde,
Nein, davon kannst du nicht ausgehen.
Zitat (von DasDielamma):
Also war das ganze Vorsätzlich, um keine Geldleistung auszahlen zu müssen.
Deine Herleitungen kannst du gern machen. Das bringt dir kein Geld.
Wenn das zuständige JC tatsächlich noch immer Gutscheine ausgibt, dann wirst du damit leben müssen.
Heute ist der 12. 5. Wo wohnst du denn jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne auf der Couch eines Freundes, meine Wohunung, welche das Amt seit 1. bezahlt, ist ja nicht bewohnbar, da ich keinerlei Möbel habe und der Antrag seit 4 Wochen vor liegt, aber erst heute beschieden wurde. Morgen liegt er dann im Briefkasten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@DasDilemma:

Warum eröffnest Du zur selben Frage einen neuen Thread? Die Frage nach der Zulässigkeit von Gutscheinen/Sachleistungen ist Dir in Deinem ersten Thread doch bereits in aller Ausführlichkeit beantwortet worden und an den Antworten hat sich nichts geändert.

Ein bewusstes Verschleppen des Antrages, noch dazu mit der Begründung, nur lange genug warten zu müssen, dann sind auch die Geschäfte wieder auf, ist hier nicht erkennbar. Und selbst dann, wenn das so wäre, würde das nur dann einen Erstattungsanspruch in Geld auslösen, wenn und soweit Du bereits Dinge gekauft hättest, weil Dir ein weiteres Abwarten nicht zumutbar war. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Zitat:
Ich wohne auf der Couch eines Freundes, meine Wohunung, welche das Amt seit 1. bezahlt,


Dann drücke ich mal die Daumen, dass das Jobcenter nicht auch noch die Miete für den (Teil-)Monat Mai zurück fordert, weil die Wohnung gar nicht genutzt wurde.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bescheid lag im Briefkasten.

Es wurde nicht einmal ein Bett genehmigt. Ich erhalte 100€ Pauschele für Geschirr, Besteck usw.

Wohnzimmertisch 30€
Waschmaschine 200€
Unterschrank Küche 40€
Anbauwand 70€
Oberschrank Küche 25€Kühlschrank 100€
Küchentisch 30€
Küchenstuhl 10€
Küchenspühle 50€
Beleuchtung 4x 10€
Couch 70€Badschrank 15€
2-Platten Kocher 50€

Das war es. Kein Bett, keine Matratze, keinen Kleiderschrank, nichts......

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@DasDilemma:

100,- € als "Hausratpauschale" liegen durchaus im üblichen Rahmen. Hier bei uns gibt es z.B. nur 70,- €.

Auch die übrigen Beträge scheinen mir im normalen Rahmen zu sein. Einzig den 2-Platten-Kocher finde ich grenzwertig. Ich denke, es sollte schon ein ordentlicher Einbau- oder Standherd auch mit Backofen sein. Ob das aber durchsetzbar ist, bin ich nicht sicher.

Werden denn die von Dir aufgeführten Beträge jetzt doch als Geldleistung erbracht, oder lagen entsprechende Gutscheine/Berechtigungsscheine oder ähnliches dabei?

Steht denn zum Bett, der Matratze und dem Kleiderschrank irgendwas im Bescheid? Also, wird das ausdrücklich abgelehnt? Steht da irgendwas in dem Sinne, "im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt"?

Hattest Du mit Deinem Antrag eine konkrete Auflistung der benötigten Dinge eingereicht und stand Bett, Matratze und Kleiderschrank da mit drauf? Möglicherweise ist das ja auch einfach nur "vergessen/übersehen" worden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Hattest Du mit Deinem Antrag eine konkrete Auflistung der benötigten Dinge eingereicht und stand Bett, Matratze und Kleiderschrank da mit drauf? Möglicherweise ist das ja auch einfach nur "vergessen/übersehen" worden.l


Im Antrag stand, dass ich "meinen ersten Hausstand begründe und keinerlei eigenes Mobiliar oder sonstige Haushaltsgeräte besitze, also bei 0 Anfange und garnichts besitze"

Mit Bezug auf meinen Antrag steht da "Bewillige ich Ihren Antrag... in Form der Beigefügten Gutscheine", Der Antrag lautete aber unmissverständlich Geldleistung. Von einer teilweisen Ablehnung ist rein garnichts zu lesen. Es wird mein Antrag also bewilligt, aber Gutscheine ausgeben, diese waren dem Bescheid beigefügt.

Aber es fehlen eben so viele Posten. Kleideschrank, Gardinen, Schreibtisch, Staubsauger, Bett, Matratze, Flurgardrobe, weniger Lampen als Räume/Anschlüsse. Also gefühlt fehlt da irgendwie die Hälfte.

Außerdem habe ich zugängliche Listen von JobCentern anderer Städte beigelegt in denen alle Posten aufgelistet waren. Sogar kleinigkeiten wie Bügeleisen und Wasserkocher waren aufgeführt. Bekommen habe ich nur Gutscheine für die oben aufgelisteten Einrichtungsgegenstände

Zu den fehlenden Dingen wird im Bescheid garnichts geschrieben. Kein Wort von einem Bett welches abgelehnt wurde oder sonstiges


-- Editiert von DasDielamma am 13.05.2020 10:39

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@DasDilemma:

Zitat:
Im Antrag stand, dass ich "meinen ersten Hausstand begründe und keinerlei eigenes Mobiliar oder sonstige Haushaltsgeräte besitze, also bei 0 Anfange und garnichts besitze"


Also in dem Sinne kein wirklich konkreter Antrag, sodass man eigentlich auch nicht von einer teilweisen Ablehnung sprechend kann.

Zitat:
in Form der Beigefügten Gutscheine",


Wie genau muss ich mir das vorstellen? Ist für jedes einzelne Teil ein Gutschein beigefügt in dem z.B. steht: Wohnzimmertisch, Wert: 30,- €? Oder gibt es z.B. einen Berechtigungsschein, in dem alle oben genannten Dinge mit den entsprechenden Beträgen aufgeführt sind?

Zitat:
Der Antrag lautete aber unmissverständlich Geldleistung.


Das Jobcenter ist an Deinen Antrag nicht gebunden und auf die Gewährung von Geldleistung besteht im Regelfall kein durchsetzbarer Anspruch. Hätte das Jobcenter Deinen Antrag so ausgelegt, dass Du nur Geld willst und Sachleistungen ausdrücklich ablehnst, hätte Dein Antrag auch - rechtmäßigerweise - einfach insgesamt abgelehnt werden können.

Zitat:
Aber es fehlen eben so viele Posten. Kleideschrank, Gardinen, Schreibtisch, Staubsauger, Bett, Matratze, Flurgardrobe, weniger Lampen als Räume/Anschlüsse. Also gefühlt fehlt da irgendwie die Hälfte.


Die Hälfte wovon, wenn Du nichts konkretes beantragt hast?

Der Staubsauger wird vermutlich in der Hausratpauschale enthalten sein. Eine Flurgarderobe wird häufig als nicht zwingend erforderlich angesehen. Es muss nicht zwingend an jeder Stelle, an der ein entsprechender Anschluss vorhanden ist, auch ein Lampe hängen. Eine Lampe pro Raum ist zur Befriedigung der relevanten Grundbedürfnisse ausreichend. Wenn mehr gewollt ist, kann das nach und nach beschafft werden, gehört aber nicht zur Erstausstattung.

Zur weiteren Vorgehensweise:

Ich würde an Deiner Stelle gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, den aber nicht damit begründen, dass keine Geldleistungen gewährt wurden. Vielmehr würde ich die Begründung auf die fehlenden Dinge beschränken und begründen, warum diese unbedingt erforderlich sind. Bei Bett, Matratze und Kleiderschrank liegt die Begründung auf der Hand, den Rest musst Du halt entscheiden.

Unabhängig vom Ergebnis Deines Widerspruchs solltest Du mit den nun vorhandenen Gutscheinen anfangen, Deine Wohnung einzurichten und bewohnbar zu machen. Inwieweit für die Gutscheine evtl. auch andere Dinge gekauft werden können (z.B. ein Bett) hängt sicherlich auch vom genauen Inhalt des Gutscheines und von dem Geschäft ab, wo die Gutscheine eingelöst werden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Das fehlende Bett hat aber nichts damit zu tun, ob du Gutscheine oder Geld bekommst.
Da das Bett und anderes nun mal fehlt, hast du schon mal daran gedacht einfach Widerspruch einzulegen und die fehlenden Teile zu nennen? Das ganze natürlich schriftlich.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von DasDielamma):
Außerdem habe ich zugängliche Listen von JobCentern anderer Städte beigelegt in denen alle Posten aufgelistet waren. Sogar kleinigkeiten wie Bügeleisen und Wasserkocher waren aufgeführt.
Hast Du die Dinge, die Du haben wolltest, nun explizit genannt? Oder einfach nach dem Motto: "Ich will alles, was auf irgendwelchen Listen steht."?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist für jedes Möbelstück ein extra Gutschein

Ich habe natürlich gesagt ich brauche alles, weil ich nichts habe. Ich habe eine Wohnung, einen Schlüssel und einen Koffer mit Kleidung, das wars. Und unter "Alles" dürfte man wohl auch ohne Bachelor Abschluss ein Bett verstehen, dachte ich mir

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@user:

Zitat:
Hast Du die Dinge, die Du haben wolltest, nun explizit genannt?


Das:

Zitat:
Im Antrag stand, dass ich "meinen ersten Hausstand begründe und keinerlei eigenes Mobiliar oder sonstige Haushaltsgeräte besitze, also bei 0 Anfange und garnichts besitze"


kann m.E. nur so verstanden werden, dass nichts konkret benannt wurde. Zumal das die Antwort der TE auf meine diesbezügliche Frage war.

@DasDilemma:

Ergänzend zu meiner obigen Antwort:

Zitat:
Außerdem habe ich zugängliche Listen von JobCentern anderer Städte beigelegt in denen alle Posten aufgelistet waren.


Das was andere Jobcenter machen, entfaltet für "Dein" Jobcenter keinerlei Bindungswirkung. Die Art und Weise der Leistungsgewährung steht im Ermessen des einzelnen Jobcenters, sodass diesbezüglich jedes Jobcenter - natürlich in gewissem Rahmen - machen kann was es will.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Das JC hat eben dein Bett vergessen. Hast du inzwischen Widerspruch eingelegt und alles genannt, was du benötigst?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Das ... kann m.E. nur so verstanden werden, dass nichts konkret benannt wurde. Zumal das die Antwort der TE auf meine diesbezügliche Frage war.
Und? Darf ich deshalb nicht nachfragen? Mir war das nicht klar.

Zitat (von DasDielamma):
Ich habe natürlich gesagt ich brauche alles, weil ich nichts habe.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich grübele immer noch darüber, ob diese Aufzählung der Möbelstücke nicht letztlich nur eine Berechnungsgrundlage war. Also eine Summe xy bewilligt wurde und lediglich erklärt wurde, wie man zu der Summe kam. Das würde ich zunächst einmal überprüfen. Und dann würde ich unabhängig vom Widerspruch ganz einfach einen Neuantrag für Bewilligung von Schlafzimmermöbeln (incl. Matratze) stellen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe nicht explizit genannt was ich benötige, sondern die Liste aller Posten die ausgegen werden können beigefügt und mich darauf berufen. Und aus eben jeder Liste die Summe zusammen addiert, welche ich als Geldleistung aufgerufen habe.

Den Widerspruch lasse ich mal lieber einen Fachmann schreiben, ich rede bei bei sowas immer zu sehr in Rage.

Wenn der Neuantrag für Schlafzimmermöbel genauso lange dauert wie der für die Erstausstattung, nämlich 4 Wochen, darf ich mich wohl noch einen weiteren Monat auf meinem 10€ Gutschein-Küchenstuhl zur Nachtruhe begeben.

Wenn es nicht so traurig wäre könnte ich fast drüber lachen

-- Editiert von DasDielamma am 13.05.2020 18:21

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ich möchte @wirdwerden widersprechen. Ich würde keinen Neuantrag stellen, sondern den Bedarf Bett, Matratze etc. im Widerspruchsverfahren geltend machen. Das ist ohne weiteres zulässig und erspart Dir den Zeitaufwand eines weiteren Antragsverfahrens.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich würde doppelgleisig fahren. Denn wir wissen ja nicht, was bisher genau der Charakter der Bewilligung ist. Nicht, dass die Widerspruchsbehörde sagt, ein Neuantrag wäre erforderlich gewesen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31970 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von DasDielamma):
Außerdem habe ich zugängliche Listen von JobCentern anderer Städte beigelegt
Auch für die Katz.
Danach richtet sich dein JC nicht. Grund: Die Erstausstattung zahlt die Kommune.
Reiche geben viel, arme geben wenig. Viele geben Geld, manche eben Gutscheine. So ganz allgemein.
Dir wurden jetzt also 635,- +100,- bewilligt.
Ist deine Wohnung evtl. eine, wo Couch und Bett und Wohnzimmerschrank und Kleiderschrank gar nicht reinpassen würden? Und noch n Schreibtisch?
Zitat (von DasDielamma):
Nein, ich habe nicht explizit genannt was ich benötige
Das ist das Dilemma.
Oft wird eine Couch als Schlafsofa gewährt (zB in 1-Raum-Wohnungen)

Wer nur Listen von anderen Kommunen mitschickt und nicht schreibt, was er persönlich in der Wohnung in X-Stadt benötigt, der wird eben so bedient, sorry. so ist das.
Zitat (von DasDielamma):
Aber es fehlen eben so viele Posten. Kleideschrank, Gardinen, Schreibtisch, Staubsauger, Bett, Matratze, Flurgardrobe, weniger Lampen als Räume/Anschlüsse.

Bitte beachte doch, dass die Erstausstattung für Notwendiges gewährt wird.

Wie groß ist denn deine Wohnung? Wie viele Zimmer?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@wirdwerden:

Zitat:
Ich würde doppelgleisig fahren.


Halte ich für unnötig.

Zitat:
Denn wir wissen ja nicht, was bisher genau der Charakter der Bewilligung ist.


Stimmt.

Zitat:
Nicht, dass die Widerspruchsbehörde sagt, ein Neuantrag wäre erforderlich gewesen.


Es wurde nichts konkretes, sondern allgemein und pauschal Erstausstattung beantragt. Im schlimmsten Fall kann das Jobcenter sagen, über ein Bett wurde noch gar nicht entschieden. Auch dann wäre aber kein Neuantrag erforderlich, sondern der bisherige Antrag wäre nicht vollständig beschieden, was dann nachzuholen wäre. Auch im Widerspruchsverfahren können noch Dinge eingeführt werden, die eigentlich vom Antrag nicht umfasst waren, insbesondere bei so einer pauschalen Antragstellung wie hier.

Warum ich mich gegen einen Neuantrag wäre wird an den - im ungünstigsten Fall anzuwendenden - gesetzlichen Bearbeitungsfristen deutlich.

Die Behörde hat max. 6 Monate Zeit über einen Antrag zu entscheiden, aber nur 3 Monate, um über einen Widerspruch zu entscheiden. Schon deshalb ist der Widerspruch deutlich sinnvoller.

Und wenn man davon ausgeht, dass der Antrag teilweise noch gar nicht beschieden wurde, dann beginnt die 6-Monats-Frist gleichwohl mit der ursprünglichen Antragstellung. Wird ein neuer Antrag gestellt, hat das Jobcenter ab diesem neuen Antrag bis zu 6 Monate Zeit. Es gehen also mindestens 4 bis 6 Wochen verloren; wenn das Jobcenter die Bearbeitungsfristen ausschöpft.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich hab ja gesagt, doppelgleisig fahren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31970 Beiträge, 5629x hilfreich)

Du meinst Widerspruch gegen das, was jetzt vorliegt?
Und gleichzeitig ein neuer Antrag auf Erstausstattung?

Kommt mir nicht zielführend vor. Auch nicht schnell. Es wird das JC verwirren. Und den Fortgang bremsen.
Evtl. schreibt das JC zurück und verlangt Mitwirkung. Geht viel Zeit ins Land.

Es gibt keinen generellen Anspruch auf ein Bett mit Gestell und Lattenrost und Matratze.

Warum der TE für die angemietete Wohnung und die komplette Erstausstattung einen Antrag wie oben beschrieben gestellt hat, ist mir unverständlich.
Er wurde schon am 7.4. hier vom Forum darauf hingewiesen, dass solche Sammellisten von anderen JC keine gewünschte Bewilligung bringen werden.
Offenbar hat der TE diese Info nicht zum *Nachbestellen* der persönlich notwendigen Teile genutzt.

Ziemlich lange ist er ja schon in sozialrechtlichen und SGB II-Fragen unterwegs...


0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie groß ist denn deine Wohnung? Wie viele Zimmer?

Es sind 48 m² aufgeteilt auf 2 Zimmer, Küche Badezimmer und Flur.

Ein Punkt mehr der mich stutzig macht. Wie kommt man da auf "4 Deckenleuchten je 10€"? Selbst wenn der Flur, welcher um die Ecke geht und daher 2 Anschlüsse hat nur mit einer beleuchten würde, käme ich auf 5 Lampen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat:
Es wurde nichts konkretes, sondern allgemein und pauschal Erstausstattung beantragt.


So direkt auch nicht ganz richtig. Ich habe explizit anhand der beigefügten Listen herausgeschrieben was davon ich benötige und die gelisteten Preise incl. der Pauschale zusammengerechnet und kam auf annähernd 2000€

Mich macht nur eins etwas stutzig. Der Bescheid beginnt mit den Worten ".....bewillige ich ihren Antrag....." um dann irgendwie bei Gutscheinen zu laden, die mit meinem Antrag überhaupt nichts zu tun hatten.
Wäre es formal nicht richtig gewesen den Antrag abzulehnen und in die Begründung rein zu schreiben weshalb er abgelehnt wurde?

Man kann doch keine Anträge bewilligen der nicht gestellt wurde um dann einen selbst konsturuieren daraus zu machen?

Wenn ich einen Mehrbedarf beantrage können die mir doch auch nicht den mehrbedarf bewilligen aber ein Darlehn meinen?!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Und ich weiss immer noch nicht, ob eine Summe bewilligt wurde und die Möblierungsliste nur zur Klärung der Berechnung beigefügt wurde oder ob es sich hier um Teil des Verwantungsaktes handelte.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und ich weiss immer noch nicht, ob eine Summe bewilligt wurde und die Möblierungsliste nur zur Klärung der Berechnung beigefügt wurde oder ob es sich hier um Teil des Verwantungsaktes handelte.

wirdwerden


es wurde kein Geld genehmigt, deswegen rege ich mich doch so auf. Ich habe oben eine Liste aufgeschrieben. Genau das wurde bewilligt - auf GUTSCHEIN, das ist doch das Problem!

Wohnzimmertisch 30€
Waschmaschine 200€
Unterschrank Küche 40€
Anbauwand 70€
Oberschrank Küche 25€Kühlschrank 100€
Küchentisch 30€
Küchenstuhl 10€
Küchenspühle 50€
Beleuchtung 4x 10€
Couch 70€Badschrank 15€
2-Platten Kocher 50€

-- Editiert von DasDielamma am 15.05.2020 16:25

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31970 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von DasDielamma):
käme ich auf 5 Lampen.
Ja. Es gibt aber kein Gesetz, in dem steht, dass man 5 Lampen haben muss oder dass das JC Lampen und Beleuchtungsmittel für 5 Anschlüsse zahlen müsste. Wie kommt man denn nur auf solche Ideen?
Zitat (von DasDielamma):
Ein Punkt mehr der mich stutzig macht.
Wenn das dein einziges Problem ist, das dich beschäftigt... kannst dir von deinem Regelbedarf jeden Monat noch eine Lampe kaufen. Oder erstmal eine Glühlampe.
Zitat (von DasDielamma):
kam auf annähernd 2000€
auch wieder für die Katz. Nochmal: Es ist nach SGB II leider nicht ausschlaggebend, was du benötigst und/oder was andere Kommunen evtl. für Erstausstattung zahlen.
Zitat (von DasDielamma):
um dann irgendwie bei Gutscheinen zu laden,
Doch. Eben Gutscheine im Werte von 635,- +100 cash für Kleinteile
Zitat (von DasDielamma):
Wäre es formal nicht richtig gewesen den Antrag abzulehnen
Offenbar erkennt dein JC an, dass du eine Erstausstattung benötigst. Aber es erkennt nicht deine 2000,- Wünsche an. Sondern 735,-. Wäre es dir lieber gewesen, das JC hätte nun nach 4 Wochen deinen Antrag aus formalen Gründen abgelehnt? Wegen falscher Wunschlisten?
Und dann? Was würdest du dann machen?
Irgendwann würdest du auch nur Gutscheine erhalten. Weil dein JC offenbar ein solches ist, welches noch Gutscheine vergibt.
Zitat (von DasDielamma):
Es sind 48 m² aufgeteilt auf 2 Zimmer, Küche Badezimmer und Flur.
Ok. 2 Zimmer.
Sorry, willst du nun noch ein Bett komplett und einen Kleiderschrank? Dann solltest du bitte diese Teile nun bald mal schriftlich und nachweislich beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@DasDilemma:

Zitat:
Ich habe explizit anhand der beigefügten Listen herausgeschrieben was davon ich benötige und die gelisteten Preise incl. der Pauschale zusammengerechnet und kam auf annähernd 2000€


Wie schön, dass man diese Information dann in Beitrag Nr. 24, nach x-facher Nachfrage und y-fach anderer Antwort dann auch schonmal bekommt.

Zitat:
Wäre es formal nicht richtig gewesen den Antrag abzulehnen und in die Begründung rein zu schreiben weshalb er abgelehnt wurde?


Und das wäre dir lieber gewesen, weil?

Zitat:
Man kann doch keine Anträge bewilligen der nicht gestellt wurde um dann einen selbst konsturuieren daraus zu machen?


Doch, kann man. Das Jobcenter ist an Deinen konkreten Antrag nicht gebunden, sondern kann auch anderweitig bewilligen. Und auch hier gilt: Die Alternative wäre gewesen, den Antrag abzulehnen, weil eben Gutscheine nicht beantragt waren. Das wäre sicher auch nicht in Deinem Sinne gewesen, oder?

Zitat:
Wie kommt man da auf "4 Deckenleuchten je 10€"? Selbst wenn der Flur, welcher um die Ecke geht und daher 2 Anschlüsse hat nur mit einer beleuchten würde, käme ich auf 5 Lampen.


Möglicherweise geht man davon aus, das im Bad oder im Flur vermieterseits eine Beleuchtung vorhanden ist, was gar nicht so sollten ist. Oder hast Du eine konkrete Anzahl an Lampen beantragt und begründet, wofür die sind?

Zitat:
Genau das wurde bewilligt - auf GUTSCHEIN, das ist doch das Problem!


Es scheint Dir unglaublich schwer zu fallen, konkrete Fragen einfach nur klar und unmissverständlich zu beantworten. Ist es jetzt also so, dass Du jeweils einen Gutschein für die genannten Dinge erhalten hast, insgesamt also 11 Gutscheine und auf jedem Gutschein steht ein Teil? Oder hast Du einen Gutschein auf dem alle Teile und ein Gesamtbetrag genannt werden? Oder hast Du einen Gutschein, auf dem ein Gesamtbetrag steht und der in Verbindung mit der Auflistung im Bewilligungsbescheid gültig ist? Es kann doch nicht so schwer sein, einfach mal konkret zu benennen, was Du beantragt und was du bekommen hast.

So leid es mir tut, aber auf Grundlage der von Dir gegebenen Informationen hast Du alle Infos bekommen, die möglich sind. Solange Du die Fragen nicht konkret, eindeutig und für jedermann verständlich - idealerweise unter Verlinkung der entsprechenden Dokumente - beantwortest, bin ich hier raus.

@Anami:

Zitat:
Wie kommt man denn nur auf solche Ideen?


Naja, 5 Lampen für 5 Räume ist jetzt auch nicht so völlig abwegig, oder? Es dürfte auch kaum unangemessen sein, in jedem Raum zumindest 1 Lampe haben zu wollen. Mit etwas Nachdenken könnte das Jobcenter als - wenn im Antrag nicht ohnehin eine konkrete Anzahl genannt wurde - auf die 5 Lampen kommen.

Zitat:
Es ist nach SGB II leider nicht ausschlaggebend, was du benötigst


Doch, genau das ist sehrwohl ausschlaggebend. Was soll denn sonst entscheidend sein? Das von dem benötigten das lediglich gewünschte, für eine bescheidene Lebensführung aber nicht unbedingt benötigte abgezogen wird, steht auch einem anderen Blatt. Ausschlaggebend für den Bedarf ist gleichwohl das was benötigt (und eben nicht nur gewünscht) wird.

Zitat:
Dann solltest du bitte diese Teile nun bald mal schriftlich und nachweislich beantragen.


Nö, nicht beantragen (das ist nach den letzten Informationen in #24 bereits geschehen), sondern im Rahmen des Widerspruchs geltend machen. Der Widerspruch richtet sich gegen die Höhe der bewilligten Leistungen, mit der Begründung, dass bei der Berechnung dieser Höhe nicht alle notwendigen (konkret zu benennenden) Gegenstände berücksichtigt wurden.

Dafür ist ein erneuter Antrag nicht nur nich nötig, sondern auch kontraproduktiv.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31970 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Naja, 5 Lampen für 5 Räume ist jetzt auch nicht so völlig abwegig,
Nein, ist es nicht. Aber es ist nicht gesetzlich geregelt, dass im Rahmen der Erstausstattung auch für jeden Anschluss eine Lampe zu gewähren sei.

Was ein LB meint, er benötige das, ist das eine.
Ob das JC das dann auch als notwendige Ausstattung anerkennt, ist das andere.
Ich würde dann einen Herd mit Backofen beantragen, weil ich diesen benötige.
Das JC würde mir uU einen 2-Platten-Kocher gewähren. Weil es das für angemessen hält.

Ich empfehle den Antrag zum noch benötigten Bett und des Kleiderschrankes. Ich würde ihn Ergänzungsantrag nennen.
Und ja, ich weiß dass Anträge mit einer Frist von...
Ich würde das so machen. Was der TE macht, ist seine Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Sorry, aber Du redest mal wieder völlig an der Sache vorbei:

Zitat:
Aber es ist nicht gesetzlich geregelt, dass im Rahmen der Erstausstattung auch für jeden Anschluss eine Lampe zu gewähren sei.


Zum einen ist gesetzlich überhaupt nichts konkret geregelt, was in welcher Menge als Erstausstattung zu gewähren ist und zum Zweiten habe ich auch nicht von der Anzahl an Anschlüssen, sondern von der Anzahl an Räumen geschrieben und davon, dass naheliegenderweise in jeden Raum auch zumindest eine Lampe gehört.

Zitat:
Ich empfehle den Antrag zum noch benötigten Bett und des Kleiderschrankes.


Und kannst Du diese Empfehlung zu einem unnötigen und zeitverzögernden Antrag auch irgendwie begründen?

Zitat:
Was ein LB meint, er benötige das, ist das eine.
Ob das JC das dann auch als notwendige Ausstattung anerkennt, ist das andere.


Das ist soweit ja richtig. Und beide können mit ihrer Auffassung falsch liegen. Das entscheidet dann im Zweifelsfall ein Richter.

Zitat:
Ich würde dann einen Herd mit Backofen beantragen, weil ich diesen benötige.
Das JC würde mir uU einen 2-Platten-Kocher gewähren. Weil es das für angemessen hält.


So kann es passieren, ja.

Zitat:
Ich würde ihn Ergänzungsantrag nennen.


Also entweder wurde - so die erste Darstellung der TE - einfach pauschal eine Erstausstattung in vollem Umfang beantragt oder - wie zuletzt von der TE geschrieben - es wurden alle benötigten Dinge bereits konkret benannt, im Antrag. In beiden Fällen ist auch das Bett und der Kleiderschrank im Antrag enthalten und es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Entweder ist der Antrag insoweit noch nicht beschieden, dann ist das - auch ohne weiteren Antrag - noch nachzuholen, oder der Bescheid stellt eine teilweise Ablehung da, dann ist sowieso der Widerspruch das (einzige) Mittel der Wahl.

Ein Ergänzungsantrag wäre - wenn überhaupt - nur erforderlich, wenn die TE die benötigten Dinge im Antrag konkret benannt und das Jobcenter vollumfänglich bewilligt hätte und sie dann feststellt, ups, ich habe ja das Bett vergessen.

Zitat:
Ich würde das so machen.


Warum?

Zitat:
Was der TE macht, ist seine Entscheidung


Stimmt. Und das sie sich dabei nicht unbedingt an die Ratschläge hier im Forum hält, hat sie ja bereits unter Beweis gestellt.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.885 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.