Zahlt das Jobcenter, wenn die Kosten stimmen aber die qm nicht?

21. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go520388-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlt das Jobcenter, wenn die Kosten stimmen aber die qm nicht?

Hi.
Suche aktuell eine Wohnung. Ich habe jetzt gesehen, dass es hier extrem viele Wohnungen gibt, die sogar weit unter der Preisgrenze sind, aber dennoch 5-15qm größer. Möchte nach Köln ziehen. Hier heißt es Kalt + NK max 564,74€ und pro qm 1,30€ Heizkosten.

Hatte jetzt hier z.B eine gefunden mit 58qm, die warm aber nur knapp 560€ kosten, während andere warm über 600€ kosten, obwohl sie nur 40qm haben.

Bisher habe ich mich genau an die Angaben gehalten bei der suche (max 50 qm), aber ich bin nicht wirklich fündig und wenn doch, dann war die Konkurrenz zu hoch. Ich dachte ich werde vielleicht schneller fündig, wenn ich leicht über die 50qm gehe.

Danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@go:

Sind die 560,- € Warmmiete dann tatsächlich auch schon inklusive Heizkosten? Wie teilt sich der Betrag auf?

Zunächst einmal ist die Größe nebensächlich und es kommt vorrangig darauf an, ob die Kosten angemessen sind. Von daher wird das Jobcenter die Kosten - jedenfalls vorerst - übernehmen müssen.

Weitere Infos bekommst Du nach Beantwortung der obigen Fragen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Frag doch einfach mal Dein Jobcenter, da die Regelungen innert einer bestimmten Bandbreite regional unterschiedlich sind.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Ende 2017 hat die Stadt Köln ihre Richtlinie aktualisiert.
Die Werte beziehen sich auf die Kaltmiete (Grundmiete einschl. sämtlicher Mietnebenkosten ohne Heiz- und Warmwasserkosten).
Die angemessenen Kosten richten sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Personen.
Generell angemessene Größen/Kosten (Mietrichtwert): 1 Person 50 qm 574,00 €
An Heizkosten können i. d. R. bis zu 1,30 €/qm als angemessen übernommen werden, an Warmwasserkosten i. d. R. bis zu 0,30 €/qm, soweit Warmwasser außerhalb der Wohnung aufbereitet wird.


Daraus würde dann 574,- + max 65,- HK + max. 15,- WW= 654,- bruttowarm.

Zitat (von go520388-70):
Hier heißt es Kalt + NK max 564,74€ und pro qm 1,30€ Heizkosten.
Von wann soll das sein?
Richtig ist, dass als angemessen iaR die Heizkosten bis 1,30€/qm gelten. Auch in 2019 noch.

Wenn du eine größere Wohnung mietest, wird man dir nur max. 1,30 pro qm als Heizkosten zahlen. Du kannst die Differenz selbst zahlen.

Auch in Köln gibt es teure kleine Wohnungen und große billige---mal nur so für den Überblick...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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