Zeitarbeitsfirma Termine trotz Beschäftigung (alg1)

23. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 3x hilfreich)
Zeitarbeitsfirma Termine trotz Beschäftigung (alg1)

Ich mache eine Umschulung und muss wegen der IHK-Prüfung ein Praktikum machen.

Ich bekomme immer wieder Einladungen von Zeitarbeitsfirmen, rufe dort aber an und sage den Termin ab, da ich zu der Zeit im Praktikum sein muss.

Meine Frage ist nun, muss ich den Termin wahrnehmen, weil ich sonst gesperrt werden könnte? Oder komme ich durch die Anmeldung meinen Pflichten nach?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 51x hilfreich)

Wenn den Einladungen kein Vorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung vorausgeht, muss auf jeden Fall nicht reagiert werden. Sendet eine Agentur, das muss nicht die eigene sein, aber Vorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung sollten man unbedingt mit der Agentur sprechen, denn man erhält ja Alg-W.

Aber: Ziel von Weiterbildungen und Umschulungen von Jobcenter und Agentur ist grundsätzlich, dass sie erfolgreich abgeschlossen werden. Ist dies von Anfang an nicht gegeben (weil ein Frau wegen Schwangerschaft z.B. die Maßnahme nicht beenden kann) darf ein Förderung nicht erfolgen. Deshalb bin ich sicher, dass solche Vorschläge, so sie denn tatsächlich kommen, gestoppt werden.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#2
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 51x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Ziel von Weiterbildungen und Umschulungen von Jobcenter und Agentur ist grundsätzlich, dass sie erfolgreich abgeschlossen werden.

Nachtrag: So sie denn mit einem Abschluss enden. Ist bei einer Umschulung ja der Fall.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#3
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, das stimmt, aber es ist komisch, weil ich mehr als 2 Einladungen pro Monat bekomme und es wäre übertrieben, wenn ich alle wahrnehmen müsste, da ich dann jeden Monat den Unterricht verpassen würde.
Es ist komisch, dass sie mir jeden Monat Einladungen schicken, obwohl die Agentur weiß, dass ich eigentlich den Unterricht nicht verpassen darf.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Ich sehe das ganze etwas differenzierter. Es kommt m.E. zunächst darauf an, ob die Arbeitsagentur, die ja die Umschulung finanziert, die Daten es Fragestellers weiter gibt, als arbeitssuchend/vermittelbar. Ich habe da so meine Zweifel, einfach, weil der Weg ja eigentlich umgekehrt ist. Der Arbeitslose bekommt Adressen nachgewiesen und muss sich bewerben. Das würde ich erst einmal klären, auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes.

Wenn die Arbeitsagentur nicht Initiator des ganzen ist, dann einfach absagen. So, wenn diese Aktion wirklich von der Arbeitsagentur kommt, dann stellt sich als nächstes die Frage, in welchem Umfang ein Praktikum unterbrochen werden kann/muss, um einen Vorstellungstermin wahrzunehmen. Da muss man sich die dortigen Bedingungen anschauen. Ein paar Stunden Unterbrechung, etwa auch für einen Arztbesuch oder Vergleichbares sind natürlich zumutbar und gefährden auch nichts. Aber, da hilft ein Blick in die Bedingungen. Und, niemand muss eine genehmigte Maßnahme abbrechen, weil er einen Job antreten kann.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
Ich bekomme immer wieder Einladungen von Zeitarbeitsfirmen, rufe dort aber an und sage den Termin ab, da ich zu der Zeit im Praktikum sein muss.
Nach dem Anruf hat der Angerufene das wieder vergessen.
Zitat (von prinzselo):
Es ist komisch, dass sie mir jeden Monat Einladungen schicken, obwohl die Agentur weiß, dass ich eigentlich den Unterricht nicht verpassen darf.
Was hat das mit den Einladungen von ZAFs zu tun?

Du könntest in Ruhe dein Praktikum und alles weitere machen und der nächsten Einladung 1x schriftlich antworten, dass du zur Zeit an einer Umschulungsmaßnahme teilnimmst und voraussichtlich auch später nicht mehr verfügbar bist.
Vermutlich schwimmst du einfach immer noch im Bewerber-Pool von ZAF herum.

Zitat (von prinzselo):
wenn ich alle wahrnehmen müsste, da ich dann jeden Monat den Unterricht verpassen würde.
Das musst du ja auch nicht.
Zitat (von prinzselo):
Oder komme ich durch die Anmeldung meinen Pflichten nach?
Welche Anmeldung?
Gesperrt werden meint Sperrzeit? Nein, das ist bisher nicht erkennbar.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 51x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
weil ich mehr als 2 Einladungen pro Monat bekomme

Ich antworte jetzt einfach mal nach deiner Wortwahl:
"Einladungen" sind keine Vorschläge mit Rechtsfolgen. Also uninteressant.
Könntest du bitte mitteilen, ob den Einladungen "Vermittlungsvorschläge an dich" mit Rechtsfolgenbelehrung vorausgehen?

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
Ich bekomme immer wieder Einladungen von Zeitarbeitsfirmen, rufe dort aber an und sage den Termin ab, da ich zu der Zeit im Praktikum sein muss.

Da mal mit seinem Sachbearbeiter bei der Agentur drüber zu kommunizieren, scheitert woran genau?
Den Termin auf "passend" zu verschieben, scheitert woran genau?



Zitat (von prinzselo):
aber es ist komisch, weil ich mehr als 2 Einladungen pro Monat bekomme

In meiner Verwandtschaft gab es mal einen Fall, wo der SB ganz trocken mitteilte "Können sie ignorieren, wir bauchen das nur für Statistik".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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