Hallo.
Wer ist in der Zeitspanne zwischen Arbeitslohn und Elterngeld zuständig?
konkreter Fall:
Die angehende Kindesmutter hat ein Beschäftigungsverbot (Risikoschwangerschaft). Der Arbeitgeber hat sie freigestellt.
Der Arbeitsvertrag (vom 01.12.2009, Pflegedienst) wurde in der zweiten Verlängerung bis zum 30.11.2012 befristet und läuft dann aus. Ihr wurde bereits (mündlich) mitgeteilt dass die AWO sie so (1 Jahr Elternpause) nicht weiterbeschäftigen will.
Mutterschutz besteht ab dem 05.12.2012.
Was erhält die zukünftige Mutter vom 01.12.2012 bis zur Geburt des Kindes?
ALG 1 oder ALG 2?
Sie wird sich Ende August wegen voraussichtlicher Nichtverlängerung beim Jobcenter melden, ist jedoch wegen Beschäftigungsverbot nicht vermittelbar.
(Die Arbeitsverträge werden noch vom Anwalt dahingehend geprüft ob die zweite Verlängerung überhaupt statthaft war, also ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt.)
Was sollte sie tun bzw. wer wäre überhaupt zuständig?
Heirat geplant für Oktober.
-- Speedy
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Zeitspanne zwischen Arbeitslohn und Elterngeld
4. August 2012
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Frage vom 4. August 2012 | 12:32
Von
Status: Praktikant (530 Beiträge, 343x hilfreich)
Zeitspanne zwischen Arbeitslohn und Elterngeld
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#1
Antwort vom 4. August 2012 | 18:33
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
na ich gehe mal davon aus, das die Beendigung rechtens ist!
Aber zu deiner Frage:
Sie muss ALG I beantragen, insofern hier Ansprüche entstanden sind. Letztlich kommt es darauf an, ob die Mutter arbeit sucht! Ansonsten hat ALG I die gleichen Pflichten und Rechte wie ein AG!
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