Guten Tag,
ich bin derzeit arbeitsunfähig und aufgrund des auslaufenden Krankengeldes habe ich ALG1 beantragt. Hierzu läuft noch das interne Gutachten der AfA. Mein ALG würde am 30.1.13 beginnen. Das ganze läuft unter §145 SGB III
.
Nun soll ich noch im Januar wiedermal stationär in die Klinik, was normal länger dauert. Meine Frage lautet nun:
Wenn ich am 30.1. noch in der Klinik bin, verliere ich dann von vornherein meinen ALG1-Anspruch? Oder gilt auch hier dann die 6Wochen-Frist?
Sehr dankbar für eine Auskunft verbleibe mit freundlichen Grüßen,
A.
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-- Editiert analir am 02.01.2013 13:50
Zu Beginn von ALG1 Krankenhausaufenthalt
2. Januar 2013
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Frage vom 2. Januar 2013 | 13:49
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 21x hilfreich)
Zu Beginn von ALG1 Krankenhausaufenthalt
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#1
Antwort vom 2. Januar 2013 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Es wird für 6 Wochen das Alg 1 fortgezahltund dann gibt es Krankengeld. "Verlieren" können Sie den Alg-1-Anspruch dadurch nicht - nach der Gesundschreibung bzw. Krankenhausentlassung lebt der Anspruch wieder auf.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 2. Januar 2013 | 15:19
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 21x hilfreich)
Danke soweit!
Da ich keinen Anspruch auf Krankengeld mehr habe - käme dann während ALG1-Unterbrechung nur ALG2 in Frage?
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