Hallo zusammen,
Folgender Fall, Mein Vater (62) erlitt einen Herzinfarkt und musste nach einem 4Fachen Bypass und anderen Komplikationen, längere zeit Krankgeschrieben werden. NUN hat das MDK (Ala Wunderheilung per Fern diagnose) die KK zur Einstellung des KG verfügt. Die KK ist dem Nach gekommen, und stellt nun das KK zum 29.10 ein, Mein Vater bezog vorher ALG1 (bevor er krankwurde) , nun wollte er erstmal ALG1 beantragen um für die Zukunft wieder Geld zu sichern, das JC hat daraufhin gesagt das er erstmal in den Widerspruch gegen den Entscheid des MDK soll... (Dauer einige Wochen - Monate), vorher bekäme er kein ALG1, da er verpflichtet ist die Entscheidung des MDK´s erstmal anzufechten. Er würde Frühestens bei Ablehnung des Widerspruches wieder ALG1 bekommen können (vorher würden die seinen nun antrag gar nicht berücksichtigen).
Ich wollte Fragen ist das Rechtens?! weil mein Vater muss ja Irgendwo Geld herbekommen.. bis da die Finalen Entscheidungen gefallen sind... (dauer des widerspruchs eventuell Anschliesende Klage vor Gericht im Falle einer Ablehnung)?!
Welche Möglichkeiten hat er ab dem 29.10 an Geld zukommen wenn das Arbeitsamt ihm das ALG1 verweigert bis das Letzte Mittel gegen das MDK Ausgeschöpft ist?! Das geht ja monate unter umständen bis da mal der Letzte Hammer fällt. Rücklagen hat er keine, ALG2 würde er scheinbar auch nicht bekommen weil er vorher sein ALG1 Aufbrauchen muss, doch das ALG1 wird ebenfalls verweigert weil das Amt will das Mein Vater erst jedes Mittel ausschöpft um die KG zahlungen doch noch zu erhalten.... Ist das alles so rechtens?!
jetzt habe ich die Befürchtung das er ab dem 29.10 ohne einen Pfennig darsteht, weil ihm das Amt für zu krank hält, und das MDK für zu Gesund, was könnte er noch tun?! Danke.
Zu Gesund für Krankengeld, zu Krank für ALG!
13. Oktober 2021
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Frage vom 13. Oktober 2021 | 10:25
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu Gesund für Krankengeld, zu Krank für ALG!
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2021 | 11:15
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Es wäre sicher sachdienlich wenn man nicht für jedes erhaltene Schreiben einen neuen Beitrag aufmacht:
https://www.123recht.de/Forum-__f591221.html
https://www.123recht.de/Forum-__f584558.html
#2
Antwort vom 13. Oktober 2021 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Eher wohl DU... bitte aufhören, jedes Mal einen neuen Beitrag mit der gleichen Story zu erzählen. Du kannst in einem Beitrag weiterschreiben.Zitatwas könnte er noch tun?! :
Alles Unsinn. Wenn man ALG1 beantragen will, hat das JC gar nichts zu sagen. Nur die Arbeitsagentur ist zuständig.Zitatnun wollte er erstmal ALG1 beantragen um für die Zukunft wieder Geld zu sichern, das JC hat daraufhin gesagt :
Mehrere hatten vor 3 Wochen hier empfohlen, den Alg2-Antrag zu stellen. Weil man nicht wusste, was/wann KK/MDK schreibt.
WAS habt ihr gemacht? Wieso sagt das JC was?
Nun zahlt die KK das Krankengeld voraussichtlich noch bis zum 29.10.
Also kann man jetzt mit dem Schreiben der KK das ALG1 ab 30.10. bei der Arbeitsagentur beantragen.
Es genügt, wenn dein Vater im ALG1-Antrag angibt, dass er mind. 15 Wochenstunden erwerbstätig sein kann.
Das heißt nicht, dass er das dann ab November auch tun muss. Er ist nicht zu krank für ALG1.
Gibts dazu ein Schreiben? Was genau steht dort drin?Zitatund stellt nun das KK zum 29.10 ein, :
Erinnerst du dich, was sein Arzt gesagt hat?
--- keinen Widerspruch, sondern ALG1 beantragen.
---am 28.9.hier im Forum: ALG1 beantragen, hilfsweise Alg2 beantragen, schriftlich, online.
WAS genau verstehst du denn nicht?
Es kann doch nicht sein, dass DU verantwortlich bist, dass dein Vater keine Unterstützung bekommt...
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