Wenn man sich ca. 2 Wochen zu spät arbeitslos / arbeitssuchend (gibt es da eigentlich einen Unterschied??) meldet, wie lange wird man für ALG I gesperrt? Hat man auch keine Krankenversicherung für die Dauer der Sperre??
Zu spät arbeitslos gemeldet
Hi,
soviel ich weiß, wird man nur eine Woche gesperrt.
Gruß vom mümmel
Ok, damit kann ich leben. :-)
Ist man in der Woche auch nicht krankenversichert?
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@lichtgestalt
nein, nicht über die aa.
besteht noch versicherungsschutz aus d. vorherigen zeitraum (ein monat danach)?
sunbee
Wie, der Arbeitgeber muß noch einen Monat lang die Krankenversicherung weiterzahlen nach der Kündigung???
In jedem Fall? Auch wenn in der Probezeit gekündigt worden ist?
quote:
Wie, der Arbeitgeber muß noch einen Monat lang die Krankenversicherung weiterzahlen nach der Kündigung???
Nein, Beiträge muss der AG keine mehr bezahlen. Du bist aber während einer Übergangszeit von bis zu vier Wochen beitragsfrei weiter versichert.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
D.h., wenn jemand am 9.7. arbeitslos wird, ist er bis einschließlich dem 9.8. weiter beitragsfrei krankenversichert? Richtig?
Und danach? Muß man dann, wenn man keine Leistungen vom Staat bezieht (weder ALG I noch ALG II), den vollen Beitragssatz zahlen, den man sich sonst mit dem Arbeitgeber teilte? Oder gibt es da spezielle Tarife bei den Krankenkassen, falls man arbeitslos ist und nicht über den Staat weiterversichert bleiben kann?
Dann ist man freiwillig versichert. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Einkommen welches man noch hat, wobei auch das Einkommen des Ehegatten berücksichtigt wird.
Für Versicherte ohne Einkommen gibt es einen Mindestsatz.
Alternativ kann man sich natürlich auch privat versichern.
Wo erfährt man diesen Mindestsatz? Ist der bei allen Krankenkassen gleich hoch?
Und jetzt?
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