Zu spät arbeitslos gemeldet

6. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(466 Beiträge, 207x hilfreich)
Zu spät arbeitslos gemeldet

Wenn man sich ca. 2 Wochen zu spät arbeitslos / arbeitssuchend (gibt es da eigentlich einen Unterschied??) meldet, wie lange wird man für ALG I gesperrt? Hat man auch keine Krankenversicherung für die Dauer der Sperre??




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34494 Beiträge, 17815x hilfreich)

Hi,

soviel ich weiß, wird man nur eine Woche gesperrt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(466 Beiträge, 207x hilfreich)

Ok, damit kann ich leben. :-)

Ist man in der Woche auch nicht krankenversichert?

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@lichtgestalt

nein, nicht über die aa.
besteht noch versicherungsschutz aus d. vorherigen zeitraum (ein monat danach)?

sunbee

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#4
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(466 Beiträge, 207x hilfreich)

Wie, der Arbeitgeber muß noch einen Monat lang die Krankenversicherung weiterzahlen nach der Kündigung???

In jedem Fall? Auch wenn in der Probezeit gekündigt worden ist?

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13294 Beiträge, 4520x hilfreich)

quote:
Wie, der Arbeitgeber muß noch einen Monat lang die Krankenversicherung weiterzahlen nach der Kündigung???


Nein, Beiträge muss der AG keine mehr bezahlen. Du bist aber während einer Übergangszeit von bis zu vier Wochen beitragsfrei weiter versichert.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#6
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(466 Beiträge, 207x hilfreich)

D.h., wenn jemand am 9.7. arbeitslos wird, ist er bis einschließlich dem 9.8. weiter beitragsfrei krankenversichert? Richtig?

Und danach? Muß man dann, wenn man keine Leistungen vom Staat bezieht (weder ALG I noch ALG II), den vollen Beitragssatz zahlen, den man sich sonst mit dem Arbeitgeber teilte? Oder gibt es da spezielle Tarife bei den Krankenkassen, falls man arbeitslos ist und nicht über den Staat weiterversichert bleiben kann?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50274 Beiträge, 17593x hilfreich)

Dann ist man freiwillig versichert. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Einkommen welches man noch hat, wobei auch das Einkommen des Ehegatten berücksichtigt wird.

Für Versicherte ohne Einkommen gibt es einen Mindestsatz.

Alternativ kann man sich natürlich auch privat versichern.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(466 Beiträge, 207x hilfreich)

Wo erfährt man diesen Mindestsatz? Ist der bei allen Krankenkassen gleich hoch?

6x Hilfreiche Antwort

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