Ein geduldiger Antragsteller weist alle von der Wohngeldstelle geforderten Unterlagen immer weiter nach bis ihm endlich nach langem Hin und Her das Wohngeld bewilligt wird - als Nachzahlung, denn der Zeitraum, für den Wohngeld bewilligt wurde, ist da schon rum.
Da er zum Zeitpunkt der Nachzahlung des Wohngeldes aber in ALG2-Bezug ist, soll ihm die Nachzahlung nunmehr als einmalige Einnahme (also als Einkommen) vollständig auf sein ALG2 angerechnet werden.
Kann er da etwas machen um diese Anrechnung zu vermeiden? Er würde ja ansonsten finanziell genauso dastehen, als hätte ihm das Wohngeld nie zugestanden.
(Nur zur Klarstellung: Der Wohngeldbewilligunsgzeitraum ist in dem Beispiel *vor* dem ALG2-Bewilligungszeitraum, es gibt da keine Überschneidung der Bewilligungszeiträume, und der 30-EUR-Pauschbetrag ist mir bekannt, sind aber eben nur 30 EUR...)
Zuflussprinzip - Anrechnung von Wohngeld bei ALG II vermeiden?
8. Juni 2021
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Frage vom 8. Juni 2021 | 20:46
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuflussprinzip - Anrechnung von Wohngeld bei ALG II vermeiden?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2021 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Was schreibt denn nun das JC überhaupt? Was genau?ZitatKann er da etwas machen um diese Anrechnung zu vermeiden? :
Und um wie viele Monate Wohngeld gehts ?
Der Freibetrag wäre dann 30,- pro Monat.
Deine Frage bezieht sich vermutlich auf diesen Beitrag?
https://www.123recht.de/Forum-__f587694.html
#2
Antwort vom 9. Juni 2021 | 15:06
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas schreibt denn nun das JC überhaupt? Was genau? :
Es schreibt noch gar nichts. Der Bescheid für Wohngeld ist in dem Beispiel erst kürzlich ergangen. Und zwar für einen Bewilligungszeitraum, der nur kurz ist, weil ab dem Monat, ab dem ALG2 gewährt wurde, kein Wohngeld mehr bewillligt wurde (und mangels Anspruchsvorraussetzungen für Wohngeld auch nicht mehr gewährt werden konnte) (also ja, der andere Beitrag ist relevant).
Die Nachzahlung erfolgt als Einmalzahlung, die geringer ist als der Bedarf nach SGB II für den Monat, in dem ausgezahlt wird. Von daher wird, wenn angerechnet wird, nur der eine (bzw. nach § 11 Abs. 3 S. 3 SGB II nur der folgende) Monat betroffen sein.
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#3
Antwort vom 9. Juni 2021 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ach so.
Warum so umständlich und geheimnisvoll?
Wenn die WoG-Nachzahlung auf dem Konto sichtbar ist, soll man das dem JC mitteilen (Einnahme in Geld sh. Kontoauszug=Einkommen).
Dann wird das JC einen Änderungsbescheid schicken. Den Freibetrag (30,- für jeden Monat mit Wohngeld) wird es auch ohne Extra-Erwähnung berücksichtigen.
Vermutlich steht dann... für den Monat x y€ weniger als bisher.ZitatVon daher wird, wenn angerechnet wird, :
Was meinst du, warum sollte evtl. nicht angerechnet werden?
Wie bitte? Er hat in der Zeit der Wohngeldbearbeitung doch Alg2 und volle Wohnkosten/KdU erhalten, oder?ZitatEr würde ja ansonsten finanziell genauso dastehen, als hätte ihm das Wohngeld nie zugestanden. :
zB. 3 Monate Wohngeld ergeben 3 x 30,- Freibetrag bei der Anrechnung. Darauf würde ich achten.
Manchmal wird nur 1x 30,- Freibetrag eingesetzt.
Wird man denn mit dem zukünftigen Wohngeld (monatlich X €) das JC und Alg2 wieder los? Bleibt man dann Wohngeldbezieher?
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