Eine BKK zeichnet sich seit Jahren durch ein Bonusprogramm aus, über das dem Mitglied Bonuszahlungen gewährt werden, sofern bestimmte Bedingungen (BMI, Nichtraucher, Vorsorgeuntersuchungen u.ä.) erfüllt sind. Die Bedingungen sind über ein von der BKK zur Verfügung gestelltes Formular nachzuweisen, auf dem bspw. ein Arzt die Erfüllung der Bedingungen quittiert.
Auf dem Formular angedruckt sind automatisch Bonuszeitraum (Kalenderjahr) sowie Einreichungsfrist (31.03. des Folgejahres).
Im Jahr 04 steht das Formular wie in den Vorjahren zum Download bereit.
Bonuszeitraum ist der 01.01.-31.12.04, spätester Abgabetermin wäre der 31.03.05.
Der Nachweis über das Erfüllen aller für das Jahr 04 bonusrelevanten Bedingungen lässt sich das Mitglied bereits im ersten Quartal 04 quittieren, lediglich ein Kriterium folgt Anfang April 04. Das ausgefüllte Formular wird im zweiten Quartal 04 bei der BKK eingereicht.
Zur vollkommenen Überraschung des Mitglieds teilt die BKK nun mit, die Satzung für das Jahr 04 habe sich derart geändert, dass ab dem 01.04.04 neue Bedingungen für das Bonusprogramm gelten. Die nach alten Bedingungen und auf dem alten Formular nachgewiesenen Kriterien werden nun einfach in das neue Programm übertragen, woraus ein erheblich geringerer Auszahlungsbetrag resultiert.
Äußerst fragwürdig erscheint die Vorgehensweise der BKK, weil das Mitglied offensichtlich nicht auf das eigens für das Bonusprogramm vorgesehene Formular mit aufgedrucktem Bonuszeitraum sowie Frist vertrauen darf; schließlich hätten die Bedingungen im Wissen um die Neuerungen problemlos im ersten Quartal 04 vollständig erfüllt und das Formular sogar der neuen Frist gemäß eingereicht werden können, was insgesamt besonders ärgerlich ist.
Ferner ist die schlichte Übertragung der Nachweise aus dem alten Programm in das neue wohl zweifelhaft.
Ist zu analogen Fällen Rechtsprechung bekannt?
Zulässigkeit der unterjährigen Änderung eines Bonusprogramms einer BKK
28. Juli 2016
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Frage vom 28. Juli 2016 | 07:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zulässigkeit der unterjährigen Änderung eines Bonusprogramms einer BKK
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#1
Antwort vom 1. August 2016 | 22:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat niemand der bisherigen Leser auch nur die geringste Idee zu Fällen, aus denen sich Analogien ableiten ließen, um ein Gefühl für die rechtliche Einordnung zu bekommen?
Und jetzt?
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