Zumutbare Entfernung zur ärzlichen Begutachtung

24. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Barnibest
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zumutbare Entfernung zur ärzlichen Begutachtung

Hallo, wer kann mir folgende Frage beantworten. Meine Frau hat eine Kur beantragt und wurde nun aufgefordert sich am kurzfristig innerhalb von 3 Tagen bei der sozialmedizinischen Dienststelle einzufinden.

Dagegen haben wir grundsätzlich nichts einzuwenden. Der Haken ist nur, diese Dienststelle liegt 170 Km weit weg von unserem Wohnort. Meine Frau braucht den ganzen Tag um dieser Aufforderung nachzukommen. Außerdem muss Sie sich den ganzen Tag von der Arbeit frei nehmen.

Frage gibt es irgendwelche maximal unzumutbaren Entfernungs-u. Wegzeitgrenzen im SGB etc.?

Vielen Dank Barnibest

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2432x hilfreich)

@barnibest

es gibt im sgb keine angabe zur zumutbarkeit aber es gibt grenzen der mitwirkungspflicht. die sehe ich hier als erreicht an.

ich würde der gkv einen brief schreiben und fragen, ob es sich bei der angabe des mdk ortes um ein versehen handelt.

wenn nicht, um terminverlegung zur vorherigen klärung der folgenden fragen bitten:
wer trägt die kosten für den gehaltsausfall? (mal abgesehen davon, nicht jeder arbeitgeber gibt mal eben schnell urlaub)
wer trägt die fahrkosten? je nach dauer der fahrt, verköstigung? vorauszahlung fordern.


sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#2
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 160x hilfreich)

du/deine Frau kriegt doch die Fahrtkosten ersetzt. Wenn sie unbezahlten Urlaub nimmt, müßte sie den Verdienstausfall erstattet kriegen. Regelt alles das Bundesreisekostengesetz.

Ihr müßtest daher lediglich etwas Zeit aufbringen, damit es schnell über die Bühne geht und eine Entscheidung herbeigebracht wird.

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2432x hilfreich)

@jogibear

wie erklärt man es dem mdk, dass man zwar rehabilitationsreif ist, aber dennoch mal eben 340km hin und her heizen kann?

darf ich fragen, woher du denkst zu wissen, dass der te und/ oder seine frau in den geltungsbereich des bundesreisekostengesetzes fallen :???:
ich liebe hellseher

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#4
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 160x hilfreich)

Keine ärztliche Untersuchung -> keine med. Notwendigkeit wird für eine Kur gesehen-> Antrag auf Kur wird abgelehnt.


zum Thema Hellsehen......


-- Editiert am 24.03.2009 17:10

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2432x hilfreich)

@jogibear

antrag auf reha-> recht der gkv zur prüfung den versicherten zum mdk zu schicken-> kein recht, den versicherten derart kurzfristig terminiert zu einer stelle 170km vom wohnort entfernt antreten zu lassen-> der versicherte fordert sein recht auf wohnortnahe prüfung-> recht gewährt-> reha genehmigt

deine hellseherischen fähigkeiten halten sich in sehr engen grenzen. nun beantworte doch mal die frage, wie du auf die zuständigkeit des bundesreisekostengesetz kommst. oder soll ich mal hellsehen:

jogibear googelt, findet ein gesetz das sich nach etwas *mit reisen und kosten* anhört und setzt es hier rein.nicht selten bei jogibear

sunbee

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