Zusammenziehen ALGII und Student

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
lilly1998
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusammenziehen ALGII und Student

Hallo,

ich finde leider keine ähnlichen Fälle, also verfass ich jetzt selbst einen Beitrag.

Folgende Situation hat sich ereignet:
Ich bin Studentin (21)und mein ist Freund (26) bezieht seit kurzem ALGII. Nun wollen nun zusammenziehen.
Ich hab bis jetzt bei meinen Eltern gelebt und besitze auch kein Einkommen. Ich bekomme einen Studienkredit aber der wird nicht unter Einkommen geführt.
Wir ziehen zusammen in eine neue Wohnung, die seinen Eltern gehört, dementsprechend müssen wir auch weniger Miete zahlen (haben noch keinen Vertrag). Es ist nun so. Ich weiß ein Umzug wenn man ALG II bezieht ist nicht einfach, aber so richtig viele Gedanken haben wir uns noch nicht gemacht gehabt.
Nach längerem Gespräch mit meinen Eltern kam heraus, dass sie sich darüber Sorgen machen, dass meine Eltern, dadurch dass ich ja kein Einkommen habe, sie noch Unterhaltspflichtig für mich sind und mein Freund kein Geld verdient bzw. seine Eltern nicht mehr für ihn verantwortlich sind, nun zur Kasse gebeten werden. Meine Eltern zahlen ein Haus und noch andere Kredite ab und haben selber nicht die Möglichkeit mich oder meinen Freund zu unterstützen. Sie haben einfach Angst, dass das Amt kommt und ihnen das Geld wegnimmt, da Einkommen angerechnet wird. Länger warten mit umziehen geht auch nicht, da es Semester abhängig ist. Entweder also jetzt oder nie.
Ich bin überfordert und sauer und brauche grade Rat.

Meine Frage ist eigentlich
ob das Amt einfach zu meinen Eltern gehen darf oder ob es da sogenannte Vorlaufzeiten gibt, denn sonst würden ja ziemlich vielen Paaren die Hände gebunden sein, wenn man sofort sein eigenes Geld abdrücken muss.
Die Argumentation des Amtes kann ich verstehen, dadurch dass die Befürchtung entsteht, dass man den ALG Empfänger unterstützt, aber es muss für meine Situation doch eine Regelung geben.

Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.

lg

Lilly

-- Editiert von Moderator am 20.11.2019 15:47

-- Thema wurde verschoben am 20.11.2019 15:47

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von lilly1998):
ob das Amt einfach zu meinen Eltern gehen darf

Ja, darf es - wie jeder. Macht es aber nicht, weil die dafür keine Zeit haben. In der Regel schreiben die Briefe. Wenn die einen schreiben sollten, muss man mal schauen was genau die schreiben.
Da Du aber gar kein ALG II beziehst, ist die Wahrscheinlichkeit eines Schreiben eher gering.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 29x hilfreich)

Lilly

Zitat:
"denn sonst würden ja ziemlich vielen Paaren die Hände gebunden sein, wenn man sofort sein eigenes Geld abdrücken muss".

Vielleicht kannst Du einmal erklären , wer Deine/Eure Wohung bezahlen soll?

Die Allgemeinheit? Deine Eltern, die sowieso schon hohe Zahlunggsverpflichtungen haben?





0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilly1998
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist so.
Die kosten für die Wohnung beziehen sich auf 450€ warm.
Die Wohnungskosten wollen wir beide 50/50 tragen, also 225€ für jeden. Ist von meiner Seite durch den Studienkredit kein Problem. Von seiner Seite aus, kommt es halt drauf an ob mein nicht-vorhandenes Einkommen abgerechnet wird bzw. ob das Einkommen meiner Eltern angerechnet und wird mein Freund dadurch weniger ALG bekommt oder ob MEINE ELTERN ihn sogar unterstützen müssten, was sie aber aufgrund von Hauskrediten nicht so einfach könnten.
Ich frag mich inwiefern meine Eltern damit was zu tun haben und ob das Amt überhaupt auf sie zu kommt bzw. ob man diesen Schritt übergehen könnte.

Ich hab vorhin mit seiner Mutter telefoniert und sie meinte, dass weder ich noch meine Eltern damit was zu tun haben und ich mir keinen Kopf machen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Lilly, kurz gesagt sind und bleiben Deine Eltern nur für dich unterhaltspflichtig.
Dein Freund braucht einen Mietvertrag, sonst erkennt das JC die Wohnungskosten nicht an. Du musst dann die Hälfte zahlen und den Rest Dein Freund.
Im ersten Jahr seid Ihr rechtlich keine Bedarfsgemeinschaft, ab dem zweiten Jahr Zusammenwohnen schon. Aber ich geh mal davon aus, dass Dein Freund dann wieder Arbeit gefunden hat.

-- Editiert von altona01 am 19.11.2019 22:08

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32004 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von lilly1998):
ob das Amt einfach zu meinen Eltern gehen darf
Zum Kaffeetrinken oder warum? :???:
Zitat (von lilly1998):
Ich hab vorhin mit seiner Mutter telefoniert und sie meinte, dass weder ich noch meine Eltern damit was zu tun haben und ich mir keinen Kopf machen soll.
Seine Mutter weiß Bescheid. Alles richtig.

Zitat (von altona01):
Im ersten Jahr seid Ihr rechtlich keine Bedarfsgemeinschaft
Nun ja, so einfach ist es nicht. Aber das braucht dich jetzt nicht interessieren oder gar ängstlich oder sauer machen.
Zitat (von lilly1998):
Sie haben einfach Angst, dass das Amt kommt und ihnen das Geld wegnimmt,
Sie haben keine Ahnung. Das kannst du ihnen sagen.

Angst haben UND keine Ahnung--- ziemlich schlimme Mischung.

alle Fragen beantwortet?
dein Beitrag gehört eigentlich ins Unterforum *Sozialrecht/Sozialleistungen*

-- Editiert von Anami am 20.11.2019 12:02

3x Hilfreiche Antwort

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