Zusammenziehen

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
eichhoernle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusammenziehen

Hallo, mein Freund und ich möchten zusammenziehen, ich Netto ca.800.-UnterhaltKind 235.- , die ich zahlen muss, so das mir auch nur 565.- Netto bleiben, da ist noch keine Miete oder sonstige ausgaben wie Vers. etc. weg
Er Hartz 4 und macht eine Umschulung.
Was würde passieren??
Oft schon hab ich gelesen das dann mein Einkommen mit eingerechnet wird,das für mich selber ja kaum reicht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Laut Düsseldorfer Tabelle müssen Sie keinen Unterhalt von Ihrem Einkommen zahlen. Der Bedarfskontrollbetrag für Erwerbstätige liegt bei 890,-€, das ist ,ganz allgemein gesagt, der Selbstbehalt. Finden Sie genauer unter: Düsseldorfer Tabelle beim googeln.

Die ArGe wird Ihnen wahrscheinlich unterstellen, dass Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Dann werden Sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen und Ihr Einkommen wird voll angerechnet. Da aber an eine eheähnliche Gemeinschaft hohe Anforderungen gestellt werden (Laut BVG erst nach 3 Jahren Lebensgemeinschaft, gemeinsames Wirtschaften, gemeinsames Konto und das Füreinander Einstehen in Notzeiten sind z.B. Indizien für so eine Gemeinschaft), sollten Sie, wenn Sie die Beziehung nicht als eheähnliche Gemeinschaft ansehen, auch keine Angaben zu Ihren Einkünften machen und formlos erklären, dass Sie nicht bereit sind, Ihren Mitbewohner zu finanzieren.
Sie haben ja nicht algII beantragt. Ansonsten finden Sie auch zur eheähnlichen Gemeinschaft massig Tipps im Netz.

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