Zusammenziehen mit Freund unter 25

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Aleynakkn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusammenziehen mit Freund unter 25

Hallo. Also, mein Freund und ich sind schon lange zusammen und wollen bald zusammen ziehen. Ich lebe noch bei meiner Mutter und wir leben von Hartz4. Mein Freund lebt zur Zeit in einer Wohnung, was bezahlt wird. Ich weiss nicht genau wie das heisst, jedenfalls hat er vorher in einem betreutem Heim gelebt und jetzt alleine mit einem Kollegen, ab und zu kommt da aber auch ein Betreuer vorbei. Einen Vormund hat er auch. Er ist in der Ausbildung und darf auch nicht sein ganzes Gehalt behalten, nicht wegen Hart4 , habe nur vergessen wie das heißt :) ).
Ich starte nächstes Jahr auch eine Ausbildung. Geplant wäre es für nächsten Sommer. Nun würde ich gerne wissen ob das überhaupt möglich ist, wenn beide unter 25 sind, beide dann in einer Ausbildung und ich jetzt von hartz4 lebe.
Mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31944 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Aleynakkn ):
Nun würde ich gerne wissen ob das überhaupt möglich ist,
Ob du in diese Wohnung einziehen kannst, wo dein Freund mit seinem Kollegen wohnt--- das kann nur der Betreuer/Vormund deines Freundes wissen. Der Wohnungs-Vermieter vermietet ---vielleicht--nur an Personen wie deinen Freund.
Das sollte dein Freund als erstes fragen. Es könnte ein besonderer Mietvertrag sein.

Als was macht dein Freund denn seine Ausbildung?

Das hat aber gar nichts mit Hartz 4 zu tun. Es ist auch U25 erlaubt, zusammenzuziehen.
Wer in Ausbildung ist, bekommt meistens nichts mehr über Hartz 4...

Aber deine Mutter würde dann vom Jobcenter ---vielleicht--- nicht mehr die volle Miete vom Jobcenter bezahlt bekommen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Der Wohnungs-Vermieter vermietet ---vielleicht--nur an Personen wie deinen Freund. Oder es ist eine "Trägerwohnung", d. h., sie ist an den Verein vermietet, der den Freund betreut. Dann dürfen da natürlich auch nur Klienten des Vereins einziehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@muemmel:

Zitat:
Oder es ist eine "Trägerwohnung", d. h., sie ist an den Verein vermietet, der den Freund betreut.


Das vermute ich auch.

Zitat:
Dann dürfen da natürlich auch nur Klienten des Vereins einziehen.


Zumindest bedarf der Einzug von Nicht-Klienten der Zustimmung des Vereins.

@Anami:

Zitat:
Es ist auch U25 erlaubt, zusammenzuziehen.


Wenn sie sich das denn leisten können. Aber ja, erlaubt ist es natürlich.

@ Aleynakkn:

Ich vermute Dein Freund erhält Leistungen der Jugendhilfe. Dafür spricht die zumindest angedeutete Unterbringung im betreuten Wohnen sowie, dass er seine Ausbildungsvergütung nicht vollständig behalten darf. Mit Sicherheit kann man das anhand Deiner Angaben aber nicht sagen. Wie alt ist Dein Freund?

Zum beabsichtigten Zusammenziehen:

Vermutlich wird das in der jetzigen Wohnung Deines Freundes eher nicht möglich sein. Das heisst, Ihr müsstet Euch gemeinsam eine neue Wohnung suchen. Dafür muss natürlich gewährleistet sein, dass Ihr auch dauerhaft in der Lage seit, die Miete zu bezahlen. Davon müsst Ihr letztendlich auch den potenziellen Vermieter überzeugen.

Ihr müsst also im Vorfeld gut rechnen, wie sich Eure Einnahme-/Ausgabesituation dann mit eigener Wohnung darstellen wird und ob das alles realistisch ist. In dem Zusammenhang auch klären, ob eventuell zusätzlich zur Ausbildungsvergütung Leistungen wie BAföG, BAB, Wohngeld, oder auch Hartz IV in Frage kommen. Auch wäre ggf. ein Abzweigungsantrag wegen des Kindergeldes zu stellen, damit dieses jeweils direkt an Euch gezahlt wird. Ob überhaupt und welche Leistung in Frage kommen kann hängt neben der Höhe Eures Einkommens auch von der Art der absolvierten Ausbildungen ab.

Gruß,

Axel

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