Zuschuss zum Job

27. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuschuss zum Job

Hallo ich in seit knapp einen Jahr arbeitslos druch eine Rücken Krankheit. Habe dradruch ein grad von 20%...

Mache zur Zeit einen 1 eruo Job an einer Schule, und der Chef von denn der würde mich gerne einstellen hat aber leider im Moment keine finanziellen Mittel. Und wartet fragt rum welche Möglichkeiten es gibt...

Da wollte ich mal einfach fragen ob hier jemand weiss was es im vieleicht so für finanzielle unterstützung geben könnte im moment...

Es gab ja mal vor 2 Jahren einen möglichkeit die hieß i16 oder so aber die ist ja erdt mal auf eis gelegt worden..

Wäre echt cool wenn jemand einen Tipp hätte von euch

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23 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Ralle83):
ich in seit knapp einen Jahr arbeitslos
Wenn du einen 1-€-Job machst, bekommst du Leistungen vom JC (ALG 2), oder?

Der Schulleiter kann sich mit dem *Arbeitgeberservice das Bundesagentur für Arbeit* in Verbindung setzen. Dort kann man ihm Informationen zukommen lassen, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Zuschüsse für welche Personen erhalten könnten.

Gemeint ist vielleicht der § 16 i SGB II. Der ist relativ neu und noch aktuell.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html

Zitat (von Ralle83):
die ist ja erdt mal auf eis gelegt worden..
Was ist damit gemeint und von wem stammt die Info?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Es gab ja mal vor 2 Jahren einen möglichkeit die hieß i16 oder so aber die ist ja erdt mal auf eis gelegt worden..


Gemeint ist sicher die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II. Schau Dir mal an, ob die Voraussetzungen bei Dir vorliegen. Auf Eis gelegt ist der jedenfalls nicht und die Förderung gibt es weiterhin.

Sprech Deinen Arbeitsvermittler darauf an. Zwar handelt es sich um einen Zuschuss, den der Arbeitgeber erhält und nicht Du, Antragsteller bist dennoch Du. Dein Arbeitsvermittler klärt die notwendigen Dinge mit dem Arbeitgeberservice intern.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja bekomme. Leider alg 2.
Das mit dem.§ I 16 meine ich damit das es diesen nicht mehr gibt im Moment nur noch für die die jetzt dadurch einen Job haben... Für neue haben die kein Geld mehr oder was auch immer... Auf jeden Fall gibt es die Möglichkeit erdt mal nicht... Das habe ich vom. Job center von meinen Berater

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Der Schulleiter kann sich trotzdem mit dem AG-Service in Verbindung setzen. Denn der will schließlich einen Zuschuss, wenn er dich einstellt. Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten.

Darf man fragen, als was er dich einstellen würde?
Was machst du jetzt im EEJ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmm saß ist echt komisch wenn es den wirklich noch geben sollte... Ich hab zwei leute ja schon drauf angesprochen die haben mir gesagt das es dies erst mal nicht mehr gibt ‍♂. Also jetzt für neue Leute die den in Anspruch nehem wollen...

Ja das meine ich ja auch das der Arbeitgeber einen zuschuss bekommt und nicht ich... Abe laut meinen Vermittler gäbe es da grade nichts ‍♂ entweder wollen die im. Moment nicht das ich arbeit bekomme oder keine ahnung...

Ich mach da einen job als Hausmeister...
Und die würden mich dann auch als Hausmeister mit einstellen oder als Hausmeister Helfer

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Ralle:

Zitat:
Für neue haben die kein Geld mehr oder was auch immer...


Das mag im November oder Dezember eines Jahres richtig sein, aber sicher nicht im Januar. Die Budgets für solche Leistungen beginnen jeweils am Jahresanfang wieder neu zu laufen.

Zitat:
Das habe ich vom. Job center von meinen Berater


Dann sprich im Zweifelsfall mal mit dessen Teamleiter. Oder aber, der Schulleiter soll sich tatsächlich an den Arbeitgeberservice wenden und von der Seite aus nachfragen. Geht natürlich auch beides parallel.

Zitat:
Abe laut meinen Vermittler gäbe es da grade nichts


Schriftlich hast Du das aber nicht, oder? Im Zweifelsfall muss halt ein schriftlicher Antrag gestellt und auf einem schriftlichen Bescheid zu diesem Antrag bestanden werden. Dagegen kann dann Widerspruch eingelegt werden.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso OK der Sachbearbeiter der ist sowieso etwas komisch aber gut...

Die schulleitung hat heute eh ein Termin mit unserm Bürgermeister da wollte sie das Thema mal ansprechen wenn sie es nicht vergisst...

Und der Chef von den denn ganzen Schulen kennt denn Sachbearbeiter ja.. Ich hab da irgendwie ein komisches Gefühl bei den Leuten im moment. Ich hatte die Tage halt ein kurzes Gespräch mit einem von der Gab und der meinte vieleicht wird es im halben Jahr was... Und meinte Ich sollte doch in dieser Zeit was für meinen Rücken tun... Worauf ich ihm gesagt habe diese Arbeiten tut ist gut für mein Rücken.

Aber ich denke das die wollen das ich erst eine Reha mache soll.

Wo steht das denn das es noch aktuell und diese Förderung noch gibt weil bevor ich jetzt den Berater drauf anspreche will ich das erst schriftlich haben damit ich was in der hand habe.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich sehe das Problem ganz woanders. Es handelt sich um eine Hausmeisterstelle im ÖD. Wenn diese Position eine Planstelle wird, dann steht sie als 1 € Job nicht mehr zur Verfügung. Dann hätte Ralle aber die Möglichkeit, sich regulär auf die Stelle zu bewerben. Und, eine Hausmeisterstelle ist ja auf Dauer ausgerichtet, da kann im ÖD nicht einfach auf Dauer eine Regelung wie diese hier getroffen werden, das ist eine Übergangsregelung.

Das wäre zu klären. Frag die Schulleitung, wie es weiter gehen soll mit dieser Stelle an und für sich. Lass Dich vom Personalrat beraten. Wenn es eine Stelle ist, die als Planstelle implementiert wird, schleunigst bewerben. Wenn die Stelle weiterhin außerplanmäßig bleibt, dann kann das JC die Stelle weiter mit einem 1€ Jobber besetzen, aber nur dann.

wirdwerden

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#9
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die schulleitung hat mit der Einstellung nichts zu tun da müsste ich mit dem obersten Chef reden welcher mir schon gesagt hat der will sich was überlegen.
aber da es halt laut jc keine Zuschüsse geben soll will oder kann er mich nicht einstellen... Und wir sollten bis zum sommer erstmal warten da läuft dann mein vertrag vom 1 Euro Job aus... Aber mein gefühl sagt mir eh das es nur hin halterrei ist da ich jetzt auch Vertretung mache und billiger können sie ja grade keine bekommen... Ich werde einfach weiter suchen und mal schauen..

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ralle, Du hast das System immer noch nicht so ganz verstanden. Nochmals: für eine Festeinstellung braucht es eine Planstelle. Wenn es diese Planstelle geben sollte, dann dürfen auf die keine 1€ Jobber dauerhaft eingestellt werden. Das geht gar nicht. So, wenn es keine Planstelle ist, dann könnte man das Konstrukt theoretisch fortführen, aber nur, wenn es eine vorübergehende Lösung wäre, man also nie dauerhaft einen Hausmeister benötigte.

wirdwerden

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#11
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanzielle-hilfen-und-unterstuetzung

Da gibt es Möglichkeiten.

Nur unbedingt darauf achten, dass die Anträge vor Einstellung gestellt werden.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Ralle83):
Ich mach da einen job als Hausmeister...
Als EEJ-Maßnahme nach § 16 d SGB II? Für 6 Monate zur Vertretung des angestellten Hausmeisters?
Eine Schule, die einen Hausmeister hat, der dann noch einen Helfer braucht?
Sorry, das klingt alles *wie mal im Pausenhof gehört*. Dass die Schule kein Geld für einen Hausmeister hat, hast du vielleicht falsch verstanden?

Aber bitte etwas Geduld. Immerhin ist das Problem an oberster Stelle/evtl. Schulverwaltungsamt angekommen. Und auch der Bürgermeister kriegt was zu hören.

Das mit der Förderung steht im Gesetz. Das heißt aber nicht, dass jeder AG auf Wunsch für jede mögliche Stelle auch jederzeit eine solche Förderung bekommt. Nach § 16i dürfte die Stelle kein Minijob sein.

- Wer hat denn die REHA erstmal als wichtiger bezeichnet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn dann würden die mich da fest einstellen mit dem anderen Hausmeister zusammen. So das wir da zwei Hausmeister sind...

Nicht nur als Vertretung die bin ich ja jetzt schon. Und eine offiziell ausgeschrieben ist sie auch nicht.

Bis zum sommer will er sich da was einfallen lassen der schulamtsleiter. Was er machen kann und wie er mich da unterbringen kann..

Also die Schule ist nicht grade klein wir haben da ca 250 Kinder plus noch eine Förder Schule was der eine Hausmeister betreuen muss...

Das Reha hat mein Berater vom jc gesagt das ich das machen sollte bevor ich wieder Arbeit habe...

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#14
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber nun ich werde jetzt einfsch noch etwas warten und wenn die sich dann immer noch nicht entscheiden haben.. Werde ich mich wo anderes bewerben und gut ist... Dann müssen die sich da einen anderen suchen.. Darauf wird es bestimmt drauf hinaus laufen das ich was anders suchen muss.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ralle, es geht doch um das Einrichten der Planstelle. Und wenn da nach den großen Ferien im Sommer so eine geben soll, dann müsste das Verfahren längst laufen. Das hat nichts, nicht mal Ansatzweise mit "was einfallen" zu tun. Ich finde diese Hinhalterei Dir gegenüber nicht fair. Wirklich nicht. Und dann kommt noch das förmliche Ausschreibungsverfahren dazu. Nochmals x Monate.

Was kann man Dir raten? Ich würde zunächst mit dem zuständigen Personalrat Kontakt aufnehmen. Zwar bist Du (noch) nicht Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, aber ich meine, die müssen Dich auch beraten. Leiharbeiter müssen ja auch vom Betriebsrat des Unternehmens beraten werden. Versuche es auf jeden Fall. Die wissen vielleicht auch, wo sonst noch Stellen demnächst neu zu besetzen sind, wissen, wo Du Dich bewerben kannst.

So, dann bittest Du den Rektor Deiner Schule, Dir ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Und das nicht irgendwann, sondern jetzt. Damit kannst Du dann schon mit Bewerbungen anfangen. Und Dich vielleicht im "Hausmeistersystem/Handwerkersystem" in Deiner Kommune quasi auf der Warteliste registrieren lassen.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#16
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß genau was du meinst und es wird auch darauf hinnaus laufen das die sagen werden ne wir können grade nicht und hier und da und bla bla......

Aber eins verstehe ich dann nicht da wo die das i16 eingeführt haben hat er auch zwei so eingestellt ohne das es eine Ausschreibung gab... Aber nun solangsam ist mir das mittlerweile auch egal ich schau immer mal wieder nach ob was irgendwo für mich bei ist in verschiedenen jobbörsen und wenn dann was dabei ist bewerbe ich mich da und fertig..

Dann frage ich vorher noch mal nach wie es aussieht bei der Schule ob er sich schon was über legt hat wenn nicht, dann sag sie brauchen sich dann auch kein kopf mehr darüber machen ich hab was anderes.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Ralle83):
und wenn dann was dabei ist bewerbe ich mich da und fertig..
Du hast doch sowieso die Pflicht, dich um einen Job zu bemühen. Du solltest nicht warten, bis die Schule oder die Schulverwaltung oder das JC sich was überlegt.
Mein Vorschlag: Frag deinen Berater/Betreuer, ob du ne Reha machen kannst, damit du bald wieder voll einsatzfähig bist.
GdB20 wegen Rücken ist nichts, womit man irgendwie zu den Schwervermittelbaren gehört.

Zitat (von Ralle83):
da wo die das i16 eingeführt haben hat er auch zwei so eingestellt ohne das es eine Ausschreibung gab
Bitte schieß dich nicht auf den § 16 i ein. Der § besteht weiterhin und gilt bundesweit. Trotzdem hat nicht jeder Arbeitgeber (auch nicht jede öffentliche Schule) einen Anspruch darauf, immer weiter gefördert zu werden. Die genauen Zusammenhänge von damals, warum, wieso... sind dir vielleicht gar nicht bekannt.

Pardon, aber eine Schule mit 250 Schülern ist ja nun wirklich nichts Großes. Da bringt ne ganz normale Grundschule (Stufen1-4 mit je 3 Kassen und je 25 Schülern) schon mehr. Dort gibt es auch nicht automatisch eine sv-pflichtige oder gar Vollzeit- Hausmeisterstelle (egal, ob mit oder ohne Förderung).

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja eigentlich schon sollte ich mich bemühen um einen Job zu finden mach ich auch. Aber bei dem ich jetzt bin bzw den berater den ich jetzt habe der sieht es anderes da steht meine rückenkrankheit im vordergrund.

Im Moment bin ich Schmerz frei toi tot toi. Und mir ist das persönlich zu blöd jetzt in eine Reha zu gehen ohne Schmerzen.. Nach her denken die da was will der hier.... Klar habe ich was mit dem Rücken Habs ja auch auf berichtigen stehn...

Da wo ich bin ist ja eine Grundschule plus dann noch eine extra Förder Schule.

Und der Bürgermeister weiss jetzt aber auch Bescheid der will auch mal schauen was er so machen kann.. Lach...


Aber nun egal mir ging es halt eigentlich nur darum ob es auch andere Förderung gibt ausser den i16.

Jetzt mal nur angenommen ich könnte jetzt einen Job bekommen aber die vom jc wollen das ich erst eine Reha mache dürfen die da irgendwie was verweigern? Und sagen nö ist nicht??

Aber erst mal danke euch... Und bleibt alle gesund

-- Editiert von Ralle83 am 31.01.2022 15:13

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Ralle83):
Jetzt mal nur angenommen ich könnte jetzt einen Job bekommen aber die vom jc wollen das ich erst eine Reha mache dürfen die da irgendwie was verweigern? Und sagen nö ist nicht??
NÖ und NÖ.
Zitat (von Ralle83):
mir ging es halt eigentlich nur darum ob es auch andere Förderung gibt ausser den i16.
Ja, gibt es. Verschiedene.

SGB II, Kapitel 3, Abschnitt 1, ab § 14
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil mir kommt es echt mittlerweile so vor als wenn die es so machen weil wenn es wirklich verschiedene Möglichkeiten gibt es zu fördern dann frag ich mich halt warum die es dann nicht machen und mich jetzt noch mal bis zu sommer hinhalten wollen..

Aber nun wie sagt man so schön wer nicht will der hat schon...

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ralle, ich habs doch versucht, Dir zu erklären. Versuche doch mal, es zu verstehen. Das Modell, was bei Dir läuft, darf im ÖD nur vorrübergehend sein. Wenn es das nicht sein soll, muss eine Planstelle geschaffen werden. Es geht nicht anders.

wirdwerden

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Versuche doch mal, es zu verstehen.
Manchel gehts halt nicht. Du merkst es doch längst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
Ralle83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch das geht auch so ohne Planstelle weiss ich weil ich zwei kenne die sind auch ohne Planstelle über den i16 rein gekommen...

Aber gut die ganze Diskussion darüber ob ja oder einstellung hin oder her bring ja nichts da druch bekomme ich den job auch nicht ich werde einfach noch mal mit dem Berater bzw mit dem. Vom fachdienst sprechen und nach fragen wenn er dann immer noch nichts weiter ist dann hat sich das Thema für mich eh erledigt..
Danke euch erst ein mal...

Wen ich was weiss sag ich dann noch mal bescheid

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