Zustellfrist amtliches Schreiben (Arbeitsamt)

21. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
styx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Zustellfrist amtliches Schreiben (Arbeitsamt)

Hallo liebes Forum,

folgendes ist passiert:

ich erhielt von der Agentur für Arbeit einen Termin um Vermittlungsgespräch am 17.12.2014 morgens, den ich nicht wahrnehmen konnte, da der Brief zum Zeitpunkt des Termins noch nicht zugestellt war.
Am Freitag den 12.12. ist der Brief geschrieben worden, der Poststempel ist datiert auf Montag den 12.12. und am 17.12. war der Brief mittags noch nicht da.

Problematisch ist dabei, dass ich am 18.12. vergessen habe, die Post zu holen. Ich hätte sonst früher reagieren können. So habe ich erst am 19.12. den Brief gefunden.
Zusätzlich am 19.12. erhielt ich einen Brief von der Agentur mit einer Sperre von 1 Woche wegen Nichtwahrnehmung des Termins ohne Angabe eines wichtigen Grundes.

Wie kann ich mich gegegen wehren? Gibt es da Fristenregelungen?
Termin zur Stellungnahme ist am 2.1.2015, da wollte ich eigentlich bei meiner Mutter in Thüringen sein, da sie einen schweren Unfall hatte und versorgt werden muss. Meine Brüder wohnen auch nicht in der Nähe und mein Vater schafft das nicht allein, da er ihre Arbeit übernehmen muss.

Liebe Grüße von Styx

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-- Editiert von Moderator am 21.12.2014 12:32

-- Thema wurde verschoben am 21.12.2014 12:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zwischen dem Versand des Briefes und dem Termin lagen also gerade mal 4 Tage, Wochenende auch noch dazwischen.
Obwohl es meines Wissens nach keine genaue Frist gibt, ist das auf jeden Fall eindeutig zu kurz, vor allem wenn man bedenkt, dass der Begriff "schneckenpost" (vor allem in ländlichen Gebieten) durchaus noch zutreffend ist, bei mir auf dem Dorf braucht die Post manchmal bis zu 6 Tagen, ehe ein Brief ankommt und vor 16 Uhr kommt der Postbote eh nicht.
Jobcenter/Arbeitsamt usw schicken solche Termine deshalb bei uns auch mindestens eine Woche vorher los.

Auf dieser Schiene würde ich argumentieren.



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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

-- Editiert Ed Wood am 21.12.2014 12:45

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4438x hilfreich)

@styx:

Es gibt die sogenannte 3-Tages-Zugangsfiktion, die aussagt, dass ein Brief 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt gilt. Wird allerdings der rechtzeitige Eingang des Schreibens vom Empfänger bestritten, liegt die Nachweispflicht für den rechtzeitigen Zugang beim Absender.

quote:
Am Freitag den 12.12. ist der Brief geschrieben worden, der Poststempel ist datiert auf Montag den 12.12. und am 17.12. war der Brief mittags noch nicht da.


Zunächst einmal stellt sich hier schon die Frage, wann der Brief aufgegeben wurde; noch am Freitag oder erst am Montag (gemeint ist da dann wohl der 15.12.). Bei einer Aufgabe zur Post erst am 15.12. würde der Brief am 18.12., also schon verspätet, als zugestellt gelten und schon deshalb wärst Du auf der sicheren Seite.

Üblicherweise wird die AfA aber behaupten, den Brief auch bereits am 12.12. aufgegeben zu haben, sodass dieser am 15.12. als zugestellt gilt. Du wirst die Behauptung, den Brief verspätet erhalten zu haben, also zumindest plausibel darlegen müssen. Dann greift die genannte Beweispflicht des Absenders.

quote:
Problematisch ist dabei, dass ich am 18.12. vergessen habe, die Post zu holen.


Das solltest Du gegenüber der AfA besser nicht erwähnen. Auch wenn der 18.12. schon zu spät gewesen wäre, bist Du doch als Leistungsempfänger verpflichetet, tätglich Deinen Briefkasten respektive Dein Postfach zu leeren.

quote:
So habe ich erst am 19.12. den Brief gefunden


Und hast Du Dich dann irgendwie bei der AfA gemeldet?

quote:
Zusätzlich am 19.12. erhielt ich einen Brief von der Agentur mit einer Sperre von 1 Woche wegen Nichtwahrnehmung des Termins ohne Angabe eines wichtigen Grundes.


Ist das bereits ein Bescheid, oder eine Anhörung?

Hieraus

quote:
Termin zur Stellungnahme ist am 2.1.2015,


schließe ich mal, dass es sich um eine Anhörung handelt.

Dann solltest Du schriftlich/nachweislich darauf reagieren und der AfA mitteilen, dass Du die Einladung erst am 19.12.2014 erhalten hast und somit den Termin nicht wahrnehmen konntest. Je nachdem, wie lange Du schon im Leistungsbezug stehst und wie viele Einladungen du schon bekommen und wahrgenommen hast, kannst Du in diesem Zusammenhang einfach mal darauf hinweisen, dass Du Deinen Pflichten immer zuverlässig nachgekommen bist und es keinen Grund gibt, warum das jetzt hätte anders sein sollen. Das erhöht ein wenig die Glaubwürdigkeit Deiner Behauptung.

Sollte es sich wider Erwarten doch bereits um einen Bescheid handeln, oder in der Folge ein Sperrzeitbescheid kommen, solltest Du dagegen fristgerecht (innerhalb eines Monats) Widerspruch einlegen.

quote:
da wollte ich eigentlich bei meiner Mutter in Thüringen sein, da sie einen schweren Unfall hatte und versorgt werden muss.


Wie lange willst Du bei Deiner Mutter bleiben und ist diese Ortsabwesenheit von der AfA bereits genehmigt?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
styx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo AxelK,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Also ich war am 17.12. am Briefkasten, da war der Brief definitiv noch nicht da. Der Termin war zur Postzustellzeit bereits verstrichen.
Der Brief war am 12.12. geschrieben worden und der Poststempel ist vom 15.12.

Der zweite Brief mit dem Sperrbescheid wurde am 17.12. geschrieben und hat einen Poststempel vom selben Tag. Er war am 19.12. bei mir, ich war gerade da, als die Pin-Post zugestellt wurde.

Ich habe jetzt einen Widerspruch geschrieben und fahre morgen zum Arbeitsamt, um die Sache direkt zu klären. Die vergessene Abholung vom 18.12. werde ich nicht erwähnen.
Am 17.12. habe ich direkt bei der Agentur angerufen und man hat mir gesagt, dass die Sachbearbeiterin, bei der ich den Termin hatte, nun eine Nachricht bekommen hat und wie mich anrufen würde. Hat sie aber nicht getan.

Ich möchte den Urlaub nur für den 2.1. 2015 haben, bis zu Silvester ist für meine Mutter gesorgt. Oder muss ich für den Feiertag auch Urlaub beantragen?

Im übrigen stelle ich gerade fest, dass man als Arbeitsloser alle Menschenrechte abgibt. Was die mich im Moment drangsalieren ist nicht normal. Kämpfe jetzt seit Ende Oktober um mein Arbeistlosengeld. Habe im November nichts bekommen und jetzt geht das so weiter.

Ich habe MS und bin schwerbehindert. Stress löst Krankheitsschübe aus, die zu weiteren Behinderungen führen. So wird man von Amts wegen krank und behindert gemacht, da kann man nur den Kopf schütteln. Und sich wehren.

Liebe Grüße von Christiane

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