Hallo zusammen,
eine Freundin ist chronisch krank, bekommt Grundsicherung vom Sozialamt. Meines Wissens darf sie 100,- Euro monatlich hinzuverdienen. Meine Frage : Wenn sie diese 100 Euro mal übersteigt, dann aber einen Monat nur 80 Euro hinzuverdient ... wird die Jahressumme des gesamten Zuverdienstes als Grundlage genommen oder der einzelne Monat ?
Und falls auch hierzu jemand eine konkrete Antwort hat : Darf sie ein Auto besitzen ( im Wert von ca. 2500 €uro) ?
Zuverdienst zur Grundsicherung SGB XII
Bescheid anfechten?
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Das ist nicht richtig.ZitatMeines Wissens darf sie 100,- Euro monatlich hinzuverdienen. :
Es gilt Absatz 3 des § 82 SGB XII.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html
Nicht berücksichtigt werden 30% des Einkommens. Das ist der sog. Freibetrag.
3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit... abzusetzen...
Es wird immer das monatliche Einkommen berücksichtigt, da auch monatlich Leistungen ausgezahlt werden.
Das Schonvermögen beträgt max. 5.000,-. Darin wertmäßig enthalten ist ein KfZ.
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB12%C2%A790Abs2DV&a=1
Nein, sie darf keine 100 Euro dazuverdienen - es gibt hier keinen Grundfreibetrag. Es werden zunächst die Werbungskosten abgezogen (also im Wesentlichen die Fahrtkosten) und der Rest wird zu 70 % angerechnet. Abgerechnet wird monatsweise.
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Ich denke, ich muss mich anders ausdrücken. Es handelt sich hier nicht um eine Nebenbeschäftigung, Minijob etc.
Es geht um Verkäufe bei ebay. Zum Beispiel eine Hose, die mal 70 Euro gekostet hat, bringt noch 12 Euro ein. Hier sind es ja nicht 12 Euro "Gewinn". Habe von "Vermögensumwandlung" gelesen. Wie wird das gehandhabt, wenn sie ihre Schränke radikal räumen möchte und mehrere Sachen bei ebay verkauft (und dann zB 100 Euro einnimmt)?
Ja. das wäre das Stichwort gewesen.ZitatHabe von "Vermögensumwandlung" gelesen. :

Vermögensumwandlung in der von dir beschriebenen Form wird nicht auf Leistungen angerechnet.
Das ist der Freundin überlassen.ZitatWie wird das gehandhabt, :
Sie könnte Stück für Stück verkaufen oder eben 1x den ganzen *Ramsch* anbieten.
Wichtig, ist aber , dass es auch ihre eigenen Sachen sind.
Auffälig wird so etwas manchmal, wenn eine Dame mit 54/56 10 Bikinis in 36 verkauft.
Die 100,- sind nicht relevant.
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