Hallo ich habe eine Frage.
Derzeit stehe ich im Bezug von Krankengeld und muss nun
in eine stationäre Psychotherapie ins Krankenhaus. Ich erhalte
zu meinem Krankengeld zusätzlich ALG II ( weil zu gering ).
Muss ich nun dennoch täglich 10,- € zuzahlen ?
Danke für eure Antworten.
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Zuzahlung bei Bezug vom Krankengeld?
1. August 2008
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Frage vom 1. August 2008 | 06:22
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 50x hilfreich)
Zuzahlung bei Bezug vom Krankengeld?
#1
Antwort vom 1. August 2008 | 08:17
Von
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 630x hilfreich)
Ja, eine pauschale Befreiung von der zuzahlungspflicht gibt es nicht.
quote:<hr size=1 noshade>§ 39 Abs. 4 SGB V :
Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus, das diesen Betrag an die Krankenkasse weiterleitet. Die innerhalb des Kalenderjahres bereits an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistete Zahlung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches sowie die nach § 40 Abs. 6 Satz 1 geleistete Zahlung sind auf die Zahlung nach Satz 1 anzurechnen. <hr size=1 noshade>
Allerdings ist die Belastung in der Regel auf 2% des Jahreseinkommens begrent (bei chronisch Kranken 1%).
Das bedeutet, dass Du im Jahr insgesamt nur Zuzahlungen in Höhe von ca. 84€ (42€, wenn Du chronisch krank bist) leisten musst, danach bist Du befreit. Sobald Du diesen Betrag bezahlt hast, kannst Du bei Deiner Krankenkasse eine Befreiung nach §62 Abs. III SGB V beantragen und musst nicht mehr weiterzahlen. Zuviel gezahltes Geld wird von der Kasse auf Antrag erstattet.
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