Zuzahlung zur Miete bei Grundsicherung

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
pa438787-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuzahlung zur Miete bei Grundsicherung

Hallo, ich hoffe sehr auf Ihren Rat!
Meine Eltern beziehen Grundsicherung im Alter. Da ich Vollzeit arbeite, wollten wir näher bei einander wohnen, so dass ich sie leichter unterstützen könnte. Hier ist meine Frage: falls es im Stadtteil wo ich lebe, keine günstige Mieten gibt, dürfte ich die Differenz zu bewilligten Mietkosten meiner Eltern zuzahlen? Danke!

-- Editiert von pa438787-20 am 03.02.2019 16:00

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von pa438787-20):
dürfte ich die Differenz zu bewilligten Mietkosten meiner Eltern zuzahlen?
Ja.
Zu beachten ist: dieser Umzug wird von der zuständigen Behörde/Sozialamt sicher als *nicht erforderlich aus sozialhilferechtlicher Sicht* eingeordnet.
Deswegen wird man keine Umzugskosten und keine neue Mietkaution zahlen.
Für die folgenden jährlichen BK-Abrechnungen wird man keine Nachzahlungen übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie dürfen die Differenz zur realen Miete zahlen, aber diese Summe wird dann Ihren Eltern wieder von der Grundsicherung abgezogen.

Wenn die Eltern älter werden und mehr Hilfe benötigen, dann ist das ein guter Grund, in die Nähe eines Kindes zu ziehen. Das weiß auch die Grundsicherungsstelle.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Sie dürfen die Differenz zur realen Miete zahlen, aber diese Summe wird dann Ihren Eltern wieder von der Grundsicherung abgezogen. Das sehe ich anders - das ist ja eine zweckgebundene Zuwendung, die ausdrücklich anderen Zwecken als die Grundsicherung dient: Das Geld darf daher nicht angerechnet werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Mach es doch einfach: Miete die Wohnung, mache mit dem Vermieter aus dass du deinen Eltern untervermieten darfst und mache mit denen einen Untermietvertrag in der bewilligungsfähigen Höhe.
Erstens findet man so leichter einen Vermieter (denn GrusiBezieher sind nicht gerade sehr begehrt, Leute mit geregeltem Einkommen schon) und zweitens geht man den Diskussionen über Zuwendungen etc. aus dem Weg.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Kosten der Unterkunft fallen ausdrücklich unter die Leistungen der Grundsicherung. Deshalb würden die Einnahmen angerechnet werden.

Quiddjes Vorschlag ist ein guter!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Deshalb würden die Einnahmen angerechnet werden.
Welche Einnahmen denn?
Die Grusi-Eltern hätten keine Einahmen, wenn die TE die Differenz ---direkt--- an den Vermieter zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pa438787-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch!!
Dann möchte ich doch noch eine Frage in die Runde werfen: sollte ich statt eine Wohnung mieten/untervermieten eine Wohnung mit Kredit kaufen, und diese an Eltern vermieten? Darf man das, oder wird die GruSi sagen: "Eltern sollen da ohne Miete wohnen"?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Kosten der Unterkunft fallen ausdrücklich unter die Leistungen der Grundsicherung. Ja - nur geht es hier um den Teil davon, den das Amt nicht übernimmt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von pa438787-20):
Danke euch!!
Dann möchte ich doch noch eine Frage in die Runde werfen: sollte ich statt eine Wohnung mieten/untervermieten eine Wohnung mit Kredit kaufen, und diese an Eltern vermieten? Darf man das, oder wird die GruSi sagen: "Eltern sollen da ohne Miete wohnen"?

Was du "solltest" musst du natürlich selbst wissen.
Wenn du eine Wohnung kaufst, kommen einige steuerrechtliche Aspekte (der wichtigste zu beachtende unten) zum tragen, aber niemand kann von dir verlangen, dass du deine Eltern oder sonst irgend jemanden da kostenlos wohnen lässt. Dein oben genanntes Problem wird damit also auch gelöst.


Steuerrechtlich ist das Ganze nur ein Problem, wenn die Eltern (bzw. das Amt) weniger als 2/3 der ortsüblichen Miete zahlen, dann kannst du nämlich deine Kosten (Kreditzinsen, WEG-Rückstellungsbeiträge und Verwalterkosten, ...) nicht mehr komplett von der Steuer absetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pa438787-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

[Dein oben genanntes Problem wird damit also auch gelöst.]

Danke für die Infos!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.