Zuzahlungserstattung Krankenkasse bei Wechsel der Kasse im Kalenderjahr

26. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
mövi
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)
Zuzahlungserstattung Krankenkasse bei Wechsel der Kasse im Kalenderjahr

Hallo.
Habe zum 1.8.24 die Krankenkasse gewechselt.
Komme schon jetzt mit den im diesem Jahr geleisteten Zuzahlungen über die 1 % Regelung
als chronisch Kranker.

Wie sieht das dann aus mit der Erstattung der zuviel gezahlten Zuzahlungen am Ende des Jahres 2024 ?

Eine Befreiung bis zum Ende des Jahres strebe ich nicht an, da nicht mehr viel dazukommen wird bis Ende des Jahres.

Kann ich von meiner neuen Krankenkasse dann die Gesamterstattung der zuviel gtezahlten Beträge des ganzen Jahres 2024 verlangen oder nur diejenigen die ab 1.8.24 entstanden sind ? Wären dann alle Zuzahlung vom 1.1. bis 31.7. " verloren " ?

Die zum 31.7.24 gekündigte Krankenkasse wird mir ja sicher nichts mehr erstatten...

Danke.

-- Editiert von User am 26. September 2024 13:43

-- Editiert von User am 26. September 2024 13:46

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34396 Beiträge, 5920x hilfreich)

Zitat (von mövi):
Wie sieht das dann aus mit der Erstattung der zuviel gezahlten Zuzahlungen am Ende des Jahres 2024 ?
Den Antrag auf die Rückerstattung zu viel geleisteter Zuzahlungen kannst du jetzt bei der alten GKV stellen.
Das geht sogar max 4 Jahre rückwirkend.

Bei der neuen GKV kannst du jetzt den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung ab 08/24 stellen, falls noch nicht erledigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EuleKK
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

die Berechnung der im gesamten Jahr 2024 zuviel geleisteten Zuzahlung und auch die Erstattung nimmt deine aktuelle KK vor. Dafür bitte dort unbedingt auch die Zuzahlungsbelege für die Zeit vom 01.01.-31.08.24 mit einreichen.

MfG
EuleKK

1x Hilfreiche Antwort

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